Gerade im Netz gefunden...
Update zu TÜV-Motoreintragungen
14.09.2009
Wichtiger Hinweis zu Motoreintragungen!
Aufgrund von Anpassungen und Regulierungen zum EU-Recht sind ab sofort bei Fahrzeugen ab EZ-Datum 01.01.2001 nur noch Motoreintragungen möglich, wenn Motoren eingebaut werden, die die Abgasnorm Euro 3 / Euro 4 erfüllen.
Für alle anderen Fahrzeuge bis EZ-Datum 31.12.2000 gilt weiterhin, dass alle Motoren eingebaut und eingetragen werden können, sofern sie min. auf Abgasnorm Euro 2 umgerüstet worden sind oder diese von Werk an erfüllen.
Da die AAn , Aby ,ADU ,3B usw. alle auf Euro 2 umgerüstet werden können sehe ich da kein Problem ,wobei ich davon ausgehe das auch ein Euro 1 - AAN oder 3B usw. eingetragen wird -- man muss nur wie schon angesprochen alles vorher mit dem Tüver besprechen.
gruss Obba
AAN-Motor Eintragung
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Re: AAN-Motor Eintragung
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Re: AAN-Motor Eintragung
Tja, richtig lesen!
Zuerst aus dem EU-Dokument:
Artikel 24:
Roman
Zuerst aus dem EU-Dokument:
Artikel 24:
Und aus dem 1. Link:Die Mitgliedstaaten können ein bestimmtes Fahrzeug oder
ein Fahrzeug, das eine Einzelausführung darstellt, von einer oder
mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie oder eines oder mehrerer
der in Anhang IV oder Anhang XI aufgeführten Rechtsakte
ausnehmen, sofern sie entsprechende alternative Anforderungen
festlegen.
undDas neue Verfahren gilt nur für Neufahrzeuge > 25 km/h, die bislang noch nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen waren.
GrüsseFür alle anderen Fahrzeuge bleibt es gem. § 14 Abs. 2 i.V.m. § 44 Abs. 1 FZV beim beim Verfahren nach § 21 StVZO. (z.B. Gebrauchtfahrzeuge aus den USA oder Wiederzulassungen)
Roman
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Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
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Re: AAN-Motor Eintragung
Mickie hat geschrieben:@Roman: Ich zitiere mal den Text aus meinem Link:
Kannst ja dort anrufen und nachfragen welche Richtlinie das genau ist3.6 Was prüft die Genehmigungsbehörde und welchen Zweck verfolgt diese Prüfung?
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nachvollziehbarkeit und die Rechtsgrundlagen der erstellten Gutachten. Der/die Sachverständige hat anzugeben, wie er/sie zu einzelnen Werten gekommen ist und welche Vorschriften der jeweiligen Begutachtung zu Grunde liegen.
Ziel der neuen EG-Richtlinie ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge in der Europäischen Gemeinschaft zu erleichtern. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Mit der Schaffung der EG-FGV ist diese EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden.
Es ist nur Fakt das jedes § 21 Gutachten dort überprüft wird und dann gibt es für solche Umbauten keine Betriebserlaubnis mehr, auch wenn das bisher nur für Hessen gültig ist
Ich muss "meinem" technischen Referenten auch nirgendwo hin kriechen, er sagt den Sachverständigen vor Ort was möglich und zulässig ist und was nicht
Ich habe im Sommer 2009 einen Umbau (Hochdach mit Materialgutachten) gemacht, der über § 21 abgenommen werden musste und auch durch diese Sonderzulassungsstelle lief wegen der Erteilung der Betriebserlaubnis, ohne das Gespräch mit dem Referenten hätte ich eine 4-stellige Summe verbrannt und das Auto legal in "D" nicht mehr betreiben können
Und jetzt könnt ihr wegen mir wieder Trolle füttern oder sonst was, diese Hürde besteht in Hessen und kommt in den anderen Bundesländern auch noch noch:
Thüringen: http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id ... 1&_lang=de
Niedersachsen: http://www.lkclp.de/2_kreisverwaltung/k ... nung.shtml
NRW: http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buer ... f5fcebfc47
Bayern: http://www.landkreis-miesbach.de/media/ ... 221.1001.1
mfg Mickie
P.S. Hier mal ein direkter Link zum nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 001:DE:PDF
@Mickie: Weißt du was?
Auf deine Meinung pfeif ich Das was du da ausm Netz zusammenträgst, solltest du erstmal genau lesen, so wie es dir Roman erläutert hat.
Wenn du die Abnahmen unbedingt so brauchst, dann mach sie so, ich mach sie anderst, auf legalem Wege und völlig unkompliziert.
Grüße
Benny
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Re: AAN-Motor Eintragung
Ich auch:Hanswurschd hat geschrieben:
@Mickie: Weißt du was?
Auf deine Meinung pfeif ich Das was du da ausm Netz zusammenträgst, solltest du erstmal genau lesen, so wie es dir Roman erläutert hat.
Wenn du die Abnahmen unbedingt so brauchst, dann mach sie so, ich mach sie anderst, auf legalem Wege und völlig unkompliziert.
Grüße
Benny
Jeder, auch ich, "vergaloppiert" sich mal Ich geb's dann aber auch zu und Ruhe is
In diesem Sinne...
Gruß aus Köln. Martin
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P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: AAN-Motor Eintragung
Wenn dann richtig lesen:Roman hat geschrieben:Tja, richtig lesen!
Zuerst aus dem EU-Dokument:
Artikel 24:Und aus dem 1. Link:Die Mitgliedstaaten können ein bestimmtes Fahrzeug oder
ein Fahrzeug, das eine Einzelausführung darstellt, von einer oder
mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie oder eines oder mehrerer
der in Anhang IV oder Anhang XI aufgeführten Rechtsakte
ausnehmen, sofern sie entsprechende alternative Anforderungen
festlegen.undDas neue Verfahren gilt nur für Neufahrzeuge > 25 km/h, die bislang noch nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen waren.GrüsseFür alle anderen Fahrzeuge bleibt es gem. § 14 Abs. 2 i.V.m. § 44 Abs. 1 FZV beim beim Verfahren nach § 21 StVZO. (z.B. Gebrauchtfahrzeuge aus den USA oder Wiederzulassungen)
Roman
Diese Sonderzulassunggstelle überprüft alle § 21 Abnahmen und nicht nur diese für Neufahrzeuge betreffend, ich habe es in 2009 schon zweimal mit durch, einmal Abnahme Hochdach auf T4 und einmal Einfuhr von einem Gebrauchtfahrzeug (Ez. 1993) aus der Schweiz
Ich zitiere mal wieder:
Quelle: http://www.marburg-biedenkopf.de/upload ... assung.pdfDies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen
am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau,
Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach
§ 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich
anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienst
erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis
für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt
werden muss.
Jetzt könnt ihr wieder
Ich habe nicht vor irgendjemandem Angst zu machen, aber Fakt ist das es hier so und nicht anders abläuft und da ist nichts mehr mit Schmuh machen
Selbst der Chef vom Tüv Hessen findet das ganze überzogen und gab mir den Tipp wenn ich einen Umbau abnehmen lasse der von dieser Sonderzulassungsstelle nicht abgenickt wird, das Fahrzeug zuerst in einem anderen Bundesland ohne diese Vorschriften auf einen Strohmann zuzulassen und wenn die Betriebserlaubnis erteilt ist es in Hessen auf meinen namen umschreiben zu lassen.
Nochwas zu den "Entwicklungsländern" die ich extra in "" gesetzt hatte, ich weiss das dort die meisten Gutachten und ABE erstellt werden, das liegt aber nicht daran das nur diese es dürfen, sondern weil es dort einfacher ist als in anderen Bundesländern
Diese Info habe ich von mehreren Inhabern solcher Papiere bekommen auf meine Frage hin warum sie trotz Heimatstandort Hessen nach Bayern oder BaWü gehen um dort eine ABE erstellen zu lassen
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Re: AAN-Motor Eintragung
Daran liegt es nicht, sondern weil für Prüfung für die Gutachten- und ABE-Erstellung bestimmte Prüfgerätschaften etc. vorhanden sein müssen.Mickie hat geschrieben:Nochwas zu den "Entwicklungsländern" die ich extra in "" gesetzt hatte, ich weiss das dort die meisten Gutachten und ABE erstellt werden, das liegt aber nicht daran das nur diese es dürfen, sondern weil es dort einfacher ist als in anderen Bundesländern
So werden z.B. Felgen auf einem Prüfstand (nicht am Auto!) bis zur Zerstörung belastet.
Außerdem wird da z.B. der Lack absichtlich verletzt und dann ein mehrtägiger Salznebeltest in einer entsprechenden Kammer gemacht.
Die Felgen werden auch nach den Tests geröngt.
Usw. usw.
Diese Prüfmöglichkeiten haben die allerwenigsten Prüfstellen.
Deshalb gibt es da Spezialisierungen: Prüfstelle A prüft nur Felgen, Prüfstelle B nur Lampen, Prüfstelle C nur Spoiler etc. etc.
Grüsse
Roman
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