Sachbeschädigung

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WinfriedB
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Re: Sachbeschädigung

Beitrag von WinfriedB »

Mit Verlaub, aber so einiges, was hier geäußert wurde, hat mit "gutem Rat" wenig zu tun.

Wenn du dem Eigentümer des Fahrrads nicht nachweisen kann, daß er selbst dein Auto mit dem Rad beschädigt hat, hat er nichts damit zu tun. Was jemand anders unbefugt und ohne sein Wissen mit seinem Eigentum macht, dafür kann er nichts.

Deine eigene Teilkaskoversicherung wird vermutlich auch nichts zahlen, da Schäden durch Vandalismus nicht abgedeckt sind.

Wie es bei Vollkasko ist, weiß ich nicht.

Bleibt als letzter der Fahrraddieb. Seine HPV (sofern vorhanden) wird auch kaum zahlen, Schäden durch vorsätzliche Taten sind häufig ausgeschlossen. Wie es im Zusammenhang mit anderen Straftaten ist, weiß ich nicht, wäre aber denkbar, daß sie dann auch nicht zahlt. Du kannst aber vom Dieb Schadensersatz verlangen. Dazu muß man ihn aber erst mal haben, und wenn er schon Fahrräder klaut, wird bei ihm wohl wenig bis gar nichts zu holen sein.

Strafanzeige würde ich in jedem Fall empfehlen. Mit Verdachtsäußerungen sollte man aber SEHR vorsichtig sein. Sofern man seine Aussagen nicht belegen kann, kann das schnell Falschbeschuldigung oder üble Nachrede werden. Ob bei der Anzeige viel rauskommt, ist aber auch zweifelhaft. Als ich seinerzeit eine wegen verkratzter Karre (dummerweise auch an nachlackierten Teilen) erstattete, hat sich der Pol.beamte fast verquatscht: "Sie bekommen Bescheid, wenn das eingeste... äh wenn sich was ergibt".
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onkel-howdy
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Re: Sachbeschädigung

Beitrag von onkel-howdy »

Kleiner Tip. Bei sowas KANN eine ähhh "Versicherunsausfallversicherung" helfen. Mal beim eigenen Versicherungsfachverkäufer vorrechnen lassen was das kost und ob sich sowas lohnt. Die bezahlt wen der Gegner keine Haftpflicht hat oder sich diese nicht zur Zahlung veranlasst fühlt. Sprich eine Art Vollkasko fürs Leben. Allerdings zahlt diese auch nicht immer, da gibts klipp und klare Regeln. Einfach mal beraten lassen. Vielleicht ist es ja interesant.

Wobei man schon sagen muss nahezu JEDE Versicherung sofort die Ablage P herholt (vorallem die Haftpflicht) wen das Wort AUTO fällt. Da hier hallt viele den eigenen Schaden am Auto über die Haftpflicht von jemand anders reguliert haben wollte. Ich hab vor ca 20 Jahren mal beim Renovieren ne Aluleiter auf Nachbars Auto geworfen (is halt umgefallen)....Das war DAMALS schon ein absolutes Drama sowas über die Haftpflicht laufen zu lassen. Damalige Aussage der Versicherung "Wen da jetzt nicht Auto auf dem Unfallbericht stehen würde sondern Fensterbank, Balkon, oder 20 Kisten Schnaps für 5000000DM stehen würde wär alles kein Problem, aber eine 300DM Scheibe und 500DM Lackieren das ist ein Problem!"....
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Re: Sachbeschädigung

Beitrag von WinfriedB »

Es gibt auch HPV-Tarife, wo Leistungen bei Forderungsausfall im Tarif enthalten sind. Ist zwar begrenzt (bei meiner Vers.firma je nach Tarif glaub ich 5000...50000EUR), aber kann einiges helfen. Kostet auch kaum mehr, ich zahl für die HPV inkl. Forderungsausfallversicherung ca. 6EUR/Monat.

Dazu muß man aber erst mal einen Schädiger haben, d.h. einen namhaft machen. Forderungen gegen Unbekannt werden natürlich nicht übernommen.
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onkel-howdy
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Re: Sachbeschädigung

Beitrag von onkel-howdy »

WinfriedB hat geschrieben: Forderungsausfall
Danke! Auf das Wort bin ich net gekommen ;)
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Re: Sachbeschädigung

Beitrag von fritzeflink »

Kurzer Zwischenbericht, Verfahren ist eingestellt, war heute in der Post.
Mein Versicherungsmann will bei der Rechtsabteilung der Versicherung noch nachforschen.
Es sieht wohl eher so aus, als ob die Behauptung des Diebstahl ein Freibrief ist.

Schönen Gruß
Fritz
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Re: Sachbeschädigung

Beitrag von WinfriedB »

fritzeflink hat geschrieben: Es sieht wohl eher so aus, als ob die Behauptung des Diebstahl ein Freibrief ist.

Fritz
Das hat nichts mit Freibrief zu tun, sondern mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung, das im Zweifelsfalle auch dir selbst zu Gute kommen kann. Solange man dem Eigentümer des Fahrrads kein Verschulden nachweisen kann und er eine nicht widerlegbare Erklärung abgibt, warum er zum möglichen Tatzeitpunkt nicht über das Tatwerkzeug verfügen konnte, gilt er als unschuldig.

Es ist zwar bedauerlich, daß du niemanden für den Schaden haftbar machen kannst, entspricht aber unseren Rechtsprinzipien.
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