Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

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Trophyrentner
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Trophyrentner »

bei uns kann man das KZ KZ auch am Samstag holen, da hat nähmlich auch das Bürgeramt open.....
somit "verschenkt" man fast keine tage des nicht nutzens....wenn man es in der Woche braucht

Viele Grüße TR
Passat 32B CY Vari GT Klima, was anderes macht keinen Sinn
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Roman
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Roman »

Die Praxis der Versender lässt Interpretationsspielraum.
In §16 Abs. 2 FZV steht:
Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist.
Eine Vordatierung ist also nicht zulässig.
Aber: Die Versender könnten argumentieren, das erst der Tag des postalische Empfangs des Kennzeichens der Zeitpunkt der Zuteilung ist.

Grüsse
Roman
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Martin
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Martin »

Roman hat geschrieben:Die Praxis der Versender lässt Interpretationsspielraum.
In §16 Abs. 2 FZV steht:
Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist.
Eine Vordatierung ist also nicht zulässig.
Aber: Die Versender könnten argumentieren, das erst der Tag des postalische Empfangs des Kennzeichens der Zeitpunkt der Zuteilung ist.

Grüsse
Roman
Richtig... da ein festes Zustelldatum ja durchaus selbst bei der Deutschen Post bestimmt werden kann :roll: . Juristisch ordentlich dargestellt :!: Die Argumentation hätte von mir sein können... ;) .

Gruß. Martin
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Manni »

Abschließend betrachtet und somit auf die Ausgangsfrage bezug nehmend .

NEIN, der Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens ist nicht wählbar.
Das Kennzeichen gilt ab dem Tag der Zuteilung duch die Zulassungsstelle für 5 Tage.

Gruß Manni
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Käfertönni
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Käfertönni »

Danke für Eure Antworten!
Morgen hole ich meinen neuen (alten) 5-Zylinder \:D/
Das wird wohl was anderes als mein TS...
Wenn Interesse besteht, werde ich hier berichten...
Gruß Stephan
1973 Citroen DS
1975 Passat TS; Typ 32; YP 4-Zyl.
1981 Yamaha XS 400; Typ 2A2; 2-Zyl.
1987 Passat Trophy; Typ 32b; KX 5-Zyl., verkauft
1990 Audi 100 Avant; Typ 44; NF 5-Zyl.
1994 Audi Cabriolet; Typ 89; ABK 4-Zyl.
1996 Yamaha TDM 850; Typ 4TX; 2 Zyl.
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Böwer32b »

Käfertönni hat geschrieben:Danke für Eure Antworten!
Morgen hole ich meinen neuen (alten) 5-Zylinder \:D/
Das wird wohl was anderes als mein TS...
Wenn Interesse besteht, werde ich hier berichten...
Gruß Stephan
Moin Stephan

mach auf jedenfall mal paar Bilder falls ich mal in Osnabrück bin und einen 32b sehe weiß ich dann ob du das warst oder nicht.

Gruß Sören
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Re: Kurzzeitkennzeichen Zeitraum wählbar?

Beitrag von Käfertönni »

Moin Sören,
es ist der aus dem Fred hier: http://www.passat-kartei.de/forum/viewt ... 934#p36867
Gestern geholt. Bleibt aber von aussen bestimmt nicht so!
Meinen gelben TS wird Du wohl nicht übersehen können, den gibt es kein 2-tes mal. 8-)
Gruß Stephan
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