Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Alle sonstigen Themen, die nichts mit Fahrzeugen zu tun haben.
nikalla
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 382
Registriert: Fr 18. Apr 2008, 23:11

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von nikalla »

Da ich es selbst mal studiert habe, soviel:

Juristen gibt es mehr als genug, die Konkurrenz ist groß. Dem entsprechend flexibel sind diese, sich selbst mit Beschäftigung zu versorgen, und grundsätzlich lässt sich über alles streiten. Die Diskussion ist letztlich wichtiger (und einträglicher) als ein endgültiges Ergebnis.Ergo je länger ein Verfahren dauert, desto besser (für den Juristen).

Ein Jurist tut grundsätzlich das, wofür er bezahlt wird, und das in aller Konsequenz, nämlich die Rechtsposition seines Geldgebers zu verteidigen. Vom Gegenteil muss der Gegner überzeugen.
Auf diesem Wege entsteht dann eben solch ein Flurschaden, wie ihn gerade VW erlebt.

Ergo: Trau keinem Juristen, er hat kein Rückgrad.
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 2036
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von WinfriedB »

passatpöni hat geschrieben:weil ich letztes Jahr in meiner August-Lohnabrechnung eine Erklärung hatte die ich ausfüllen und zurückgeben musste,in der ich mich bereiterklärte den Firmennamen,bzw. unser Firmenlogo etc.:
Insbesonders im Internet,vor allem in sozialen Netzwerken,
sowie auch sonst überall.
Nicht beim Namen zu nennen,eine weithergeholte Umschreibung wurde jedoch erlaubt.
Es ging überwiegend darum das die Mitarbeiter nicht bei Facebook und Co. über ihren Arbeitsalltag meckern und potentielle Kunden diesen blödsinn dann im Internet finden.
Da wäre erstmal zu prüfen, ob dadurch nicht dein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird. Das "auch sonst überall" würde ja bedeuten, daß du deinen Arbeitgeber noch nicht mal in Privatgesprächen nennen dürftest... Wenn dem so ist, d.h. wenn die Vereinbarung gegen gesetzl. Vorschriften verstößt, könnte sie unwirksam sein.

Firmenlogo wäre noch etwas anderes, da dieses i.d.R. urheberrechtlich behaftet ist.

BTW: was wäre passiert, wenn du die Erklärung nicht unterschrieben hättest? Waren da irgendwelche Konsequenzen angedroht?
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen
Martin
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 5595
Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von Martin »

Na ja... hier treffen zwei Dinge mit dem selben Hintergrund zusammen...
nikalla hat geschrieben:...

Ergo: Trau keinem Juristen, er hat kein Rückgrad.
WinfriedB hat geschrieben:...

BTW: was wäre passiert, wenn du die Erklärung nicht unterschrieben hättest? Waren da irgendwelche Konsequenzen angedroht?
Für Beide gilt... "Beim Fressen hört die Moral auf".

Der Jurist (gleich, ob Angestellter oder Freiberufler) ist von seinen Mandaten abhängig. Und der Angestellte (wo und in welcher Position auch immer) ist vom Arbeitgeber abhängig. Kurz... beide sind gleichermaßen von ihren Tätigkeiten abhängig.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß er die Erklärung nicht hätte unterschreiben müssen. Üblicherweise kann so etwas nur auf die selbstverständliche Versagung der Weitergabe von Firmeninterna beschränkt werden, solange man sich nicht im Bereich von Geheimdiensten, etc. bewegt. Das beste Vergleichsbeispiel ist jedoch die Wohnungssuche. Der potentielle Vermieter hat grundsätzlich kein Recht auf eine Schufa-Auskunft. Er wird aber sicher gerne auf den Mieter verzichten, der ihm diese verweigert ;) . Und genauso verhält es sich mit dem Arbeitgeber. Der hat im Zweifel keine negative Handhabe, wenn sein Angestellter ihm die Erklärung verweigert. Er wird danach aber vermutlich andere Gründe finden, sich von diesem zu trennen.

Dem Juristen wie dem Angestellten stellt sich deshalb gleichermaßen die Frage, wieviel ihm die eigene Integrität im Verhältnis zwischen "Moral und Fressen" wert ist ;) .

Ich habe mich im beruflichen Werdegang mindestens zweimal für meine Integrität entschieden, war mir aber auch der dann eingetretenen Folgen bewußt ;) .
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 2036
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von WinfriedB »

Das ist schon klar, daß ein Abhängigkeitsverhältnis dazu verleitet, solche Erklärungen zu unterschreiben.

Es ist aber die Frage, ob der Arbeitgeber gut beraten ist, solche Erklärungen überhaupt zu verlangen. Die Verbreitung nicht belegbarer bzw. unwahrer Behauptungen, ob im Internet oder sonstwie, kann er auch ohne eine solche Erklärung verfolgen (üble Nachrede) und vom Verbreiter ggf. Schadensersatz verlangen. Es wäre vorstellbar, daß der Arbeitgeber mit solchen Unterschriftsbegehren auf die Dauer eher Unmut und evtl. sogar Rechtsstreitigkeiten provoziert, die sich dann kontraproduktiv auswirken. Der beste Motivationsanreiz ist immer noch ein gutes Betriebsklima - und das erzeugt er auf diese Weise bestimmt nicht.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen
Benutzeravatar
passatpöni
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 456
Registriert: Sa 30. Mai 2009, 12:21
Wohnort: Nümbrecht

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von passatpöni »

WinfriedB hat geschrieben:

BTW: was wäre passiert, wenn du die Erklärung nicht unterschrieben hättest? Waren da irgendwelche Konsequenzen angedroht?
Was genau passiert wäre kann ich dir auch nicht sagen,weil ich den Mist wie alle anderen abgegeben habe.Jedoch muss ich Martin völlig Recht geben...denen wäre schon etwas eingefallen.
Wir haben nach dieser Aktion eine neue überarbeitete Arbeitsordnung erhalten (Son kleines Heftchen mit rechten u. Pflichten für A.-nehmer/A.-geber das eigentlich nur aus meinen Pflichten besteht =D> ).
2. Beispiele:
Nach der Ausbildung wurden ein paar Azubis übernommen,mit einem Zeitvertrag auf 2 Jahre befristet.Der Bereich in dem sie Unterkommen sollten wurde mit Lohngruppe 7 (Lt. Tarifvereinb.) beziffert.Zunächst hat man sie aber in einen Bereich mit Lg 4 gesteckt.Als sie dann in die besservergütete Ecke kamen sollte der Lohn nach 4-8 Wochen angeglichen werden.Das geschah allerdings nie!Der Betriebsleiter redete sich darauf immer raus,der Betriebsrat konnte auch nichts reissen (Thema befangenheit!),zunächst sollte die Differenz nachgezahlt werden...aber das war auch nur als vertröstende Maßnahme gedacht.Einer von den Jungs hat sich was neues gesucht und sollte am Ende des Beschäftigungsverhältnisses auch eine erklärung unterschreiben das er keine Aussagen über Betrieb und weiteres nach ausscheiden macht.Die wollte er auch direkt unterschr. wenn er die fehlende Kohle bekommen würde.Es lief darauf hinaus das man ihm ohne Erklärung die Arbeitpapiere verweigert hätte!Die anderen Betroffenen haben in der Hoffnung auf einen Festvertrag die Klappe gehalten und müssen trotzdem gehen!Echt Fair.

In einem anderen Fall hat ein Mitarbeiter Kranheitsbedingt eine längere Ausfallzeit gehabt.Als er wieder anfangen wollte wurde ihm durch die behandelnden Ärzte nahegelegt im Betrieb nach einer Umsetzung zu fragen,da der Arbeitsplatz sonst auf lange Sicht wieder zur Erkrankung führen würde.
So riet ihm die Pers.-abteilung dazu sich lieber direkt anderweitig umzusehen da er ja Garantiert wieder Krank werde und soetwas ist halt unerwünscht.Eine Umsetzung käme nicht in Frage.Wenn du verschlissen bist,geh woanders hin...wir brauchen dich jetz nichmehr!

Es gäbe noch zig andere Beispiele,schade ist eigentlich das diese alte Firma unter Leitung der immer selben Familie sich rund 100 Jahre lang den Ruf eines ausgezeichneten Arbeitgebers verdient hat.Seit ein paar Jahren stirbt dier Gründerclan langsam aus und andere Vögel haben es sich in der Geschäftsleitung gemütlich gemacht.Seitdem werden die Standorte weniger,es gibt keine Festeinstellungen mehr und die Bedingungen werden immer Mieser.Als es nur den einen Boss gab war alles in Butter,jetzt kochen 6 Leute an der Suppe rum und die Motivation die früher wie von selbst kam wird durch Maßnahmen und rationalisierung erzwungen.
Ich schätze das der Laden in den nächsten Jahren den selben Weg wie viele andere gehen wird.
Schade eigentlich.
82er FLH,Inarisilber,75 PS
84er FLH,Stratosblau,90 PS (Baustelle)
82er Scirocco,Zederngrün,85 PS (Baustelle)
86er SIMSON S 51 B-4-D,Orange
83er MZ ETZ 250,auch Oranje
Beim beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfliessen!
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 2036
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von WinfriedB »

Problematisch wirds, wenn sich solche Personalführungsmethoden dann auch auf die Qualität der Produkte auswirken. Und es ist nicht unwahrscheinlich, daß das früher oder später der Fall sein wird. Die besten Mitarbeiter sind immer noch motivierte Mitarbeiter, und zwischen Motivation und Zwang gibts nun mal einen Unterschied.

In dem Betrieb, in dem ich arbeite, ist auch nicht alles in Butter, aber daß ich mit fast 13 Jahren Betriebszugehörigkeit eher noch zu den Neulingen zähle, sagt schon einiges aus. Wir haben auch schon versucht, Teilefertigung auszulagern (innerhalb von D), aber seltsamerweise war da die Qualität keineswegs so wie bei den Teilen, die die Leute fertigen, die im Betrieb ihre Ausbidlung gemacht haben und teilweise seit Jahrzehnten da sind.

Naja, wenn die Herren Betriebswirtschaftler in der Chefetage deiner Firma den Betrieb erfolgreich runtergewirtschaftet haben, kann man ja immer noch der Konjunktur/China-Konkurrenz/Klimawandel usw. usf. die Schuld geben.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen