H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei Euc

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WinfriedB
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von WinfriedB »

Daß für die H-Zulassung Quasi-Neuzustand erforderlich wäre, hat hier auch niemand behauptet.

Die ca. 120EUR kann ICH bestätigen, war Ende 2012 auch bei der GTÜ.

Es ist richtig, daß nicht alle Oldtimer-Versicherungen ein Alltagsauto verlangen - lasse mich da gern korrigieren. Dafür haben sie aber einige andere Bedingungen, die diesen Tarif zumindest für mich unattraktiv machen. In einer Großstadt kostet ein Garagenstellplatz(der m.W. praktisch immer gefordert wird) leicht einen 3stelligen Betrag pro Monat, und da würde ich insgesamt einiges drauflegen. Bei Eigenheimern sieht das sicher anders aus.

Wie der "Pirat" zu seinem H-Kennzeichen kam bzw. wie er es schafft, es zu behalten, ist nicht nur mir ein Rätsel.
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Karpatenbär
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von Karpatenbär »

Moin,

H-Zulassung steht bei meinem zwar erst in 3 Jahren an, aber ich habe Eure Beiträge aufmerksam gelesen.

Gibt es nach Euren Erfahrungen Prüfstellen, bei denen man "unkomplizierter" durchkommt?
Glück Auf!
Liebe Grüße vom
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von onkel-howdy »

WinfriedB hat geschrieben: Wie der "Pirat" zu seinem H-Kennzeichen kam bzw. wie er es schafft, es zu behalten, ist nicht nur mir ein Rätsel.
warum net? wen man das ganze objektiv sieht konnte man alle umbauten schon vor 20 jahre machen. somit hatsichs nunmal dank den neuen richtlinien.

@karpartenbär
es war schon immer eine sache des prüfers. ist der prüfer z.b. ein klassischer motorsport fan dann sind auch gfk breitbauten, 12*14" felgen, schalensitze etc alles kein thema. ist der prüfer ein originaliker dann is eben schicht im schacht wen osram nightbreaker birnen drin hast. darum: vorher mit der prüfstelle deines vertrauens mal ein unverbindliches gespräch führen. da stellst ziemlich schnell fest wie der kerl tickt. das grundsätzlich der tüv oder die dekra oder andere "besser" sind das kann man nicht sagen. mein prüfer war ein top kerl der auch etwas fit war. meine au werte waren jenseits von gut und böse. zuviel co und zuviel standgas. also einmal vollgas im begrenzer um den block, co ok. dann schnell licht, fernlicht und heckscheibenheizung an und schon stimmte das standgas auch. das war eben das einzige wo man "hilfsbereit" sein musste ;)
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von Karpatenbär »

Moin,

danke @onkel-howdy---ich werde Dich dann mal zu gegebener Zeit per PN fragen, wo Du das hast machen lassen *s*

Aber mal ganz generell: wenn ich H-Zulassung habe, reicht danach die "normale" HU, oder muss ich alle 2 Jahre erneut ne H-Prüfung machen lassen?
Glück Auf!
Liebe Grüße vom
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von onkel-howdy »

ja eine normale hu reicht. die "h untersuchung" nach §23 ist nur eine art "eintrittskarte". die man nur einmalig braucht. ok es sei den man bekommt aufgrund wilden umbauten oder vergammeln lassen das h wieder entzogen. wobei ich sowas immer nur lese aber bisher noch nie jemanden gesehen hab dem sowas nachweislich ergangen ist.

ach ja...weils so nett ist:
http://porno-karre.com//mediapool/72/72 ... C05441.JPG

seitenschweller:
http://porno-karre.com//mediapool/72/72 ... C05442.JPG

oder:
http://porno-karre.com//mediapool/72/72 ... C05446.JPG

standen alle beim letzten mal vor der retro classic aufm parkplatz MIT h. der us karren bestand am hinteren kotflügel nurnoch aus spachtel und sclecht gerolltem.
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von D-MARKs »

Bei der normalen HU sollte der H-Zustand überprüft werden... soll heißen: wenn das Auto zum Zeitpunkt der HU nicht mehr die entsprechenden Kriterien erfüllt könnte rein theoretisch das H "entzogen" werden.

Gruß,
Dirk.

P.S.:
Im allgemeinen verstehe ich aber die Sorgen nicht. Wenn man sich halbwegs vernünftig verhält und auch mal vorher nachfragt was zu tun ist gibt es i.d.R. keine Probleme bei der Abnahme.
Ich kann mich diesbezüglich zumindest nicht beklagen.
Selbiges gilt auch bisher für das Straßenverkehrsamt.
73´L 2-trg marinogelb
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76´L 2-trg cliffgrün (GLI)
77´GLS Variant, diamantsilber
78´LS Wohnvari
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79´GLS 2-trg malagarot
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von Merlin6000 »

Roman hat geschrieben:Für das H-Kennzeichen brauchts auf keinen Fall Neuwagenzustand o.Ä.

Auch "Bastelkisten" können das H-Kennzeichen bekommen.
Ich nehme da mal als Beispiel den 32B "Pirat" vom KLE.
Der hat auch das H bekommen.

Grüße
Roman
Die H-Zulassung des Pirat kann man aber nicht als allgmein gültig sehen, 99% aller Prüfer würden bei dem Auto Lachkrämpfe bekommen

Lt. Dekra, KÜS und Tüv muss ein Auto für H-Zulassung bei uns vom Zustand her mindestens Note 3 haben, wobei Note 2 nach deren Meinung dem Auslieferungszustand als Neuwagen entspricht, und außen darf keinerlei Rost sichtbar sein
WinfriedB
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von WinfriedB »

naja, auf seine Weise ist der "Pirat" ja doch erhaltenswert ... wenn auch nicht unbedingt nach den Oldtimer-Regeln.
Merlin6000 hat geschrieben: Lt. Dekra, KÜS und Tüv muss ein Auto für H-Zulassung bei uns vom Zustand her mindestens Note 3 haben, wobei Note 2 nach deren Meinung dem Auslieferungszustand als Neuwagen entspricht, und außen darf keinerlei Rost sichtbar sein
Abgesehen davon, daß es da ein bißchen mit der Logik hapert (wenn Note 2 = Neuzustand, was ist dann Note 1?), stimmt das so auch nicht. Als "Note 2" wird allgemein ein gut restaurierter Zustand mit leichten Benutzungsspuren und sichtbaren kosmetischen Instandsetzungen (wie z.B. sichtbare Teillackierung - bei Note 1 müßte das Nachlackieren nicht bemerkbar sein). Note 3 bedeutet "normaler Gebrauchszustand ohne ernsthafte kosmetische Mängel". Näheres dazu

http://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer#K ... ch_Zustand

Die Prüforganisationen legen beim H-Gutachten meist den Zustand 3 zugrunde, wobei allerdings kein Rost sichtbar sein soll, d.h. teilweise schon in Richtung Note 2.

Diese "Notengebung" hat aber keine Gesetzeskraft, und daher sprechen die gesetzl. Regelungen nur von "erhaltenswertem Zustand". Auf die Notengebung haben sich die Oldtimerspezis weitgehend untereinander geeinigt, sie spielte bisher hauptsächlich bei der Verkaufsbewertung eine Rolle.
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von Realsyncro »

so weit mir bekannt, bedeutet 1, dass die orginallackierung erhalten ist... stellt sich für mich nur die frage, wie man den Nachweis darüber erbringen kann, dass es nicht eine proffessionelle neulackierung mit einem mit dem orginallack identischen Lack ist...

lg, Martin
Mein Fuhrpark:

- 35 I Variant VR6 Automatik B3½
- 32 B Syncro C - mit friischem tüv (Sandy)
- Conway CS 500 mit Ergo-Lenker
- Ghost MTB 26" mit Hayce Bremsen
- Stotz E-Bike 26" Balloon-Cruizer
- Oldtimer Fahhrad "Steinadler"
WinfriedB
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Re: H-Zulassung von A-Z: Wie wirds gemacht bzw wie gings bei

Beitrag von WinfriedB »

Soweit mir bekannt, muß bei Note 1 nicht die Originallackierung drauf sein. Eine Neulackierung muß dann aber in der Qualität einer Originallackierung eines Neuwagens sein. D.h. es dürfen auch keine Lackübergänge sichtbar sein und daher ist dann wohl eine Komplettlackierung fällig.
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