Das ist kein Ermessensspielraum der Prüfer.
Für ein Fahrzeug gilt bzgl. der technischen Ausstattung das, was zum Zeitpunkt der Erstzulassung gesetzlich vorgeschrieben war.
Es gibt davon nur sehr wenige Ausnahmen, wie z.B. die Blinkerpflicht bei Autos.
Die müssen nachgerüstet werden und evtl. vorhandene Winker müssen stillgelegt werden.
Aber z.B. ein Auto aus den 50ern darf auch gelbe Bremsleuchten und rote Blinker haben, weil es damals zulässig war.
Grüsse
Roman
Heute beim TüV
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Re: Heute beim TüV
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Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
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