keine Rückdatierung mehr beim TÜV

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Roman
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV

Beitrag von Roman »

Naja, wenn der TÜV im Mai fällig ist und man fällt im März durch, so verlängert sich da gar nichts, da der TÜV ja noch gar nicht abgelaufen ist.
Durch die nicht bestandene Prüfung wird die Plakette ja nicht ungültig, sondern bleibt bis zum geklebten Monat gültig.

Diese Regelung ist so gedacht, das jemand auch tatsächlich im Monat der Fälligkeit die HU machen lässt und falls er dann durchfällt, 1 Monat Karenzzeit bekommt, um die Mängel zu beheben.
Völlig verkehrsunsicher ist das Fahrzeug ja nicht, sonst hätte der Prüfer ja die Plakette wegen Verkehrsunsicherheit gleich vor Ort abgekratzt.

Und was Überziehen angeht:
Wenn der TÜV z.B. im März fällig ist, man aber erst im August die HU machen lässt und da dann durchfällt, verlängert sich die Plakette theoretisch auf April.
Das nützt aber im August nichts, die Plakette ist trotzdem abgelaufen und man hat eigentlich gar keine Zeit mehr und müsste die Mängel gleich vor Ort beheben.

Im Übrigen:
Auch wenn man mit geringen Mängeln die Plakette bekommt, so müssen doch diese geringen Mängel schnellstmöglich behoben werden.

Grüsse
Roman
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