H4 LED , legal für Passat B2

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
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Roman
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von Roman »

Auch bei H4 Halogen wird der Abblendlichtfaden abgeschaltet, wenn man Fernlicht anmacht (Ausnahme Lichthupe).
Und da hat das 3 Gründe:
1. wenn beide Fäden gleichzeitig leuchten, dann wird es sehr heiß und das geht deutlich auf die Lebensdauer der Glühfäden
2. Die Hitze kann dann auch so groß werden, das sogar der Glaskolben der Birne platzt.
Bei Lichthupe ist der zusätzliche Wärmeeintrag durch den Fernlichtfaden nur sehr kurz, weshalb da der Abblendlichtfaden nicht abgeschaltet werden muß.
3. Und lt. §50 StVZO ist es schlicht verboten, das beide Glühfäden gleichzeitig leuchten (Lichthupe ausgenommen).

Ergo ist es auch bei den H4 LED-Leuchtmitteln verboten, Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig zu betreiben.
Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig ist lt. StVZO nur erlaubt, wenn dafür getrennte Scheinwerfer vorhanden sind.

Grüße
Roman
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schmidtla
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von schmidtla »

Roman hat geschrieben: Di 19. Nov 2024, 16:27 Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig ist lt. StVZO nur erlaubt, wenn dafür getrennte Scheinwerfer vorhanden sind.
Genauso ist es ab Werk beim A6 C4. :)

Wie ist dass eigentlich geschaltet bei den 32ern mit Doppelscheinwerfern? 🤔
Hab ich die letzten Jahrzehnte noch gar nicht darauf geachtet... :oops:

Grüße schmidtla :bye:
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von WinfriedB »

Roman hat geschrieben: Di 19. Nov 2024, 16:27
3. Und lt. §50 StVZO ist es schlicht verboten, das beide Glühfäden gleichzeitig leuchten (Lichthupe ausgenommen).
,

Ich vermag das dem Gesetzestext nicht zu entnehmen. Allerdings wird dort gesagt, daß bei getrennten Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht bei FErnlicht auch das Abblendlicht eingeschaltet sein darf, was eher dagegen spricht, daß der GEsetzgeber was gegen gleichzeitiges Fern- und Abblendlicht haben könnte.
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Roman
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von Roman »

Dieser Absatz impliziert, das es bei kombinierten Scheinwerfern für Abblend- und Fernlicht eben nicht erlaubt ist.
Sonst wäre der Satz überflüssig.

Gesetze muß man immer so lesen:
Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Was den 32er mit Doppelscheinwerfern angeht:
Da leuchtet das Abblendlicht weiter, wenn man Fernlicht anmacht.
Ist ja auch erlaubt.

Grüße
Roman
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WinfriedB
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von WinfriedB »

Das ist aber eine Interpretation und keine gesetzliche Bestimmung.

Wie soll denn z.B. die Begründung eines Bußgeldbescheides aussehen, wenn Fern- und Abblendlicht gleichzeitig eingeschaltet sind? Der Verweis darauf, daß ansonsten die Regelungen bei getrennten Scheinwerfern überflüssig seien, dürfte kaum das Bestimmtheitsgebot erfüllen.

Bei der (allerdings nicht notwendigerweise abschließenden) Aufzählung von Verstößen bei der Fernlichtnutzung ist gleichzeitige Nutzung nicht aufgeführt.
https://www.bussgeldkatalog.org/fernlic ... _fernlicht

So wie ich es verstehe, macht es aber technisch wenig Sinn, da die Lampen bei gleichzeitigem Betrieb beider Glühfäden ruckzuck durchbrennen.
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paul_mh
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von paul_mh »

Roman hat geschrieben: Di 19. Nov 2024, 16:27 lt. §50 StVZO ist es schlicht verboten, das beide Glühfäden gleichzeitig leuchten (Lichthupe ausgenommen).

Ergo ist es auch bei den H4 LED-Leuchtmitteln verboten, Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig zu betreiben.
Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig ist lt. StVZO nur erlaubt, wenn dafür getrennte Scheinwerfer vorhanden sind.
Ich kann das aus diesem Gesetzestext so definitv auch nicht heraus lesen, es steht:

Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

Weiter unten, wo es um Gasentladungs-Lampen geht (z.B.: Xenon), ist sogar vorgeschrieben, dass beim Aufblenden das Abblendlicht eingeschaltet bleibt:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit [...] einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Aus meiner Sicht gibt es was das Gesetz betrifft lediglich eine Obergrenze für die Gesamt-Leuchtstärke von allen Scheinwerfern, die bei Fernlicht eingeschaltet werden können, das ist in der ECE R112 geregelt, in Summe darf die Beleuchtung maximal 480 lx (Lux, Beleuchtungsstärke) betragen. Dazu gibt es auf Scheinwerfern mit ECE-Kennzeichnung Referenzzahlen, die direkt neben dem E-Zeichen stehen. Diese Referenzzahlen dürfen in Summe nicht 100 übersteigen. Mit zwei Stück H4 LED sollte man da auch mit gleichzeitig eingeshaltetem Fern- und Abblendlicht darunter bleiben.

Ein Hersteller für Voll-LED Scheinwerfer (diese Produkte gibt es alle mit E-Kennzeichen) wirbt sogar damit, dass beides gleichzeitg eingeschalten ist: https://www.jwspeaker.com/blog/educatio ... dual-burn/

Beste Grüße,
Paul
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von MainzMichel »

schmidtla hat geschrieben:Wie ist dass eigentlich geschaltet bei den 32ern mit Doppelscheinwerfern?
Roman hat geschrieben:Was den 32er mit Doppelscheinwerfern angeht:
Da leuchtet das Abblendlicht weiter, wenn man Fernlicht anmacht.
Ist ja auch erlaubt.
Richtig. Da wird auf der ZE eine Brücke statt des "Kugelschreiber"-Relais gesteckt.

Adios
Michael
matthias s
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von matthias s »

Hallo
Also ich habe auch bei meinem beiden 32B das Fernlicht mit dem Abblendlicht gebrückt und ansonsten in allen Autos die Osram Nightbreaker H4 und teilweise Entlastungsrelais drin. Mit der Lichtausbeute bin ich seit Jahren sehr zufrieden und durchgebrannt ist noch keine. Diese grellweißen LEDs mag ich gar nicht an betagten Autos, aber leider werden gerade auch die Luftgekühlten VW vielfach damit ausgerüstet.
Viele Grüße, Matthias
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von MainzMichel »

matthias s hat geschrieben:Diese grellweißen LEDs mag ich gar nicht an betagten Autos, aber leider werden gerade auch die Luftgekühlten VW vielfach damit ausgerüstet.
Vermutlich mindestens 80% hier und in anderen Altautoforen auch nicht. Aber wenn ich besser, oder auch überhaupt mal, im Dunkeln sehen kann, nehme ich das zähneknirschend in Kauf.

Adios
Michael
matthias s
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Re: H4 LED , legal für Passat B2

Beitrag von matthias s »

Zunächst mal sollte man seinen Kabelbaum in Ordnung bringen, damit an der Birne nicht nur müde 11,5 oder 12v im Fahrbetrieb anliegen. Bei 37 Jahre alten Autos sind halt oft die Kabelbäume korodiert. Dann noch eine neue Birne und tatsächlich 13,5v bewirken schon Wunder. Saubere Reflektoren und Streugläser sind auch Voraussetzung.
LED reinhängen ist halt einfacher.
Viele Grüße, Matthias
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