neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Alle Themen rund um den Passat/Santana Typ 32/33 und 32B, die nichts mit Technik zu tun haben
Benutzeravatar
Roman
Administrator
Administrator
Beiträge: 8981
Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
Wohnort: 71287 Weissach

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von Roman »

Ich verstehe nicht, was die Polizei in Österreich das angeht.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelten die deutschen Bestimmungen und nicht die österreichischen Bestimmungen.
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Bild
Benutzeravatar
Manni
Supermoderator
Supermoderator
Beiträge: 3658
Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:58
Wohnort: Pommersfelden (Oberfranken)

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von Manni »

Hallo zusammen,
die Regel besagt Kennzeichen müssen "fest angebracht" sein !
Wie so oft gibt es keine definition von "fest angebracht"!

Da steht nicht es müssen Schrauben mit M5 und einer mindestlänge von 20mm an 4 Punkten zur Befestigung verwendet werden.

Das wäre eine Vorschrift mit Hand und Fuß.

Ich habe an zwei Fahrzeugen am vorderen Kennzeichen eine Klettbefestigung.
Ich behaupte diese Befestigung ist sehr Fest! eher verbiegst du das Nummernschild!
Zur Demontage braucht es einen starken Perlonfaden oder Draht.

Vorausgesetzt ist natürlich eine gut gereinigte Fläche für das geklebte Klett.
Das Klett wird über die gesamte Fläche des Kennzeichens verklebt.

Fast alle Zierleisten oder Spoiler an Fahrzeugen sind heute geklebt.

Für mich ändert sich meiner Meinung nach nichts.

Gruß Manni
Karteikasten (IG-Zeitung) Onlineversion, Foren Moderator, Ansprechpartner Merchandising Artikel ( T-Shirts, Kalender usw.) Vorstandsmitglied

Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
Bild
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1949
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von WinfriedB »

Wie gesagt, auch in Frankreich, wo es eine ähnliche Regelung gibt, ist nicht eindeutig vorgeschrieben, wie das Kennzeichen konkret befestigt wird. Schrauben werden dort zumindest teilweise nicht akzeptiert, Blindnieten (direkt aufs Blech, ohne Nummernschildhalter) sind üblich (ich hab seinerzeit bei der Anfertigung meines provisorischen Nummernschildes auch welche in die Hand gedrückt bekommen).
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen
Benutzeravatar
paul_mh
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 820
Registriert: Sa 13. Dez 2014, 19:47
Wohnort: Maria Enzersdorf

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von paul_mh »

Roman hat geschrieben: Di 14. Mär 2023, 23:35 Ich verstehe nicht, was die Polizei in Österreich das angeht.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelten die deutschen Bestimmungen und nicht die österreichischen Bestimmungen.
Beim Wörthersee-Treffen ist sowieso komplette Ausnahmesituation und die österreichischen Beamten werden halt oftmals einfach aus Unwissenheit davon ausgehen, dass die Vorschriften überall ähnlich sind.

Fakt ist: Österreichische Kennzeichen gelten als "staatlich ausgestellte Urkunde" so wie etwa auch ein Reisepass. Jegliche Veränderung an dieser "Urkunde" gilt daher formal als "Urkundenfälschung" oder "Beschädigung von Staatseigentum" oder wie das im Gesetz halt heißt. Das ist der Hintergrund dazu.

Und ja, da machen sich die Beamten bei uns tatsächlich sehr in die Hose, das hat aber meines Wissens wieder einen anderen Hintergrund: Das Vorgehen gegen "Anti-Radar"- Beschichtungen und Blend-LEDs oder was es da halt alles gibt. Das würde alles eine Verfälschung bzw. Beschädigung des Kennzeichens darstellen und deshalb sind sie da so sensibel drauf. Und soweit mir bekannt sind solche "Anti-Radar" Maßnahmen bei euch in Deutschland natürlich genauso verboten.

Das heißt: Die Beamten in Österreich reagieren einfach allergisch auf jegliche Veränderung eines Kennzeichens. Wenn man sich das Leben also nicht unnötig schwer machen will, nimmt man einen handelsüblichen Kennzeichen-Rahmen, steckt dort das Kennzeichen rein und was dann dahinter passiert mit Wechselsystem, Klettverschluss, Magnet oder was auch immer ist dann in der Praxis komplett egal, weil der Prüfer / Beamte sieht auf den ersten Blick nur den normalen Rahmen und schaut nicht weiter nach.

Mir ist schon klar dass das nicht in allen Fällen möglich ist, aber soviel zu den Hintergründen

Beste Grüße,
Paul
84' Passat Syncro GT 2,0 JS in Flashsilber Metallic
85' Passat Vari 1,6 DT mit GT-Ausstattung
86' Passat FLH 16V Turbo Gruppe B Rally Projekt
79' Landrover Series III 88" Station Waggon
Benutzeravatar
Roman
Administrator
Administrator
Beiträge: 8981
Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
Wohnort: 71287 Weissach

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von Roman »

Auch in Deutschlnad ist das Kennzeichen eine Urkunde und darf nicht verändert oder abgedeckt werden, auch nicht z.B. mit einer transparenten Folie oder hinter Glas.
Als Citroen damals den SM herausbrachte, der das vordere Kennzeichen hinter Glas hat, gabs erst einmal einen Aufschrei.
Schlußendlich gabs aber für das Auto eine Ausnahmegenehmigung.

Grüße
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Bild
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1949
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von WinfriedB »

Irgendwelche neckischen Blend-LEDs o.ä. sind weder auf dem Schild selbst noch sonstwo zulässig, da diese eine unzulässige Kfz-Beleuchtung sind.

Vor langen Jahren hab ich mal ein paar Reflektorstreifen ans Auto geklebt, die waren nach der nächsten HU abgerissen. Die Zulassungspflicht gilt auch für Rückstrahler o.ä.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen
der phoenixrote
Neuling
Neuling
Beiträge: 23
Registriert: Mo 22. Feb 2010, 13:17

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von der phoenixrote »

paul_mh hat geschrieben: So 19. Mär 2023, 16:52 Fakt ist: Österreichische Kennzeichen gelten als "staatlich ausgestellte Urkunde" so wie etwa auch ein Reisepass. Jegliche Veränderung an dieser "Urkunde" gilt daher formal als "Urkundenfälschung" oder "Beschädigung von Staatseigentum" oder wie das im Gesetz halt heißt. Das ist der Hintergrund dazu.
Aber dann darf ich ja auch keine Löcher reinbohren, um die Schilder mit Nieten zu befestigen, oder?
Benutzeravatar
paul_mh
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 820
Registriert: Sa 13. Dez 2014, 19:47
Wohnort: Maria Enzersdorf

Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von paul_mh »

der phoenixrote hat geschrieben: Fr 31. Mär 2023, 11:58
Aber dann darf ich ja auch keine Löcher reinbohren, um die Schilder mit Nieten zu befestigen, oder?
Nein, eben nicht! Also in Österreich ist jegliche Veränderung des Kennzeichens (inkl. Bohrungen, Biegen etc.) nicht erlaubt.

Beste Grüße,
Paul
84' Passat Syncro GT 2,0 JS in Flashsilber Metallic
85' Passat Vari 1,6 DT mit GT-Ausstattung
86' Passat FLH 16V Turbo Gruppe B Rally Projekt
79' Landrover Series III 88" Station Waggon