Moin zusammen,
die Maut ist in den Medien und in vieler Munde - so sieht der Gesetzesentwurf aus:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage ... cationFile
Für Oldtimer beträgt die Abgabe den Maximalsatz 130€ und wird mit der KFZ Steuer verrechnet:
S.24 "(2) Für Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-K
ennzeichen im Sinne des § 9 Absatz 1 der
Fahrzeugzulassungsverordnung beträgt die Infra
strukturabgabe für die Jahresvignette
130,00 Euro. "
Für Saisonkennzeichen wird die Abgabe anteilig berechnet:
S.50 "Absatz 4 regelt den Entrichtungszeitraum fü
r Fahrzeuge, die nur
für einen bestimmten
Zeitraum zugelassen werden, beispielsweise
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, der –
abweichend von den Absätzen 1 und 2 - dem Ze
itraum entspricht, für den das Fahrzeug
zugelassen wurde"
07er Nummern sind ausgenommen.
S.39 "Zu Absatz 1:
Nach Nummer 1 ist für Kraftfahrzeuge
, die nach § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung von den Vorschriften
über das Zulassungsverfahren ausgenommen
und nicht nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung auf Antrag zugelassen
sind, keine Infrastrukturabgabe zu entrichte
n. Ausgenommen sind ferner auch nicht zuge-
lassene Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
(Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
sowie Oldtimer mit roten Kennzeichen). Für
Kraftfahrzeuge, die in
den Geltungsbereich
der Zulassungsvorschriften eines anderen EU
-Mitgliedstaats fallen und die einem der
Ausnahmetatbestände in § 3 Absatz 2 der
Fahrzeug-Zulassungsvero
rdnung entsprechen,
ist ebenfalls keine Infrastrukturabgabe zu entrichten. "
Schaun wir mal wie sich das weiterentwickelt.
4+5 zylindrige Grüße aus BS, Klaus
Die Infrastrukturabgabe
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Re: Die Infrastrukturabgabe
Na da bin auch gespannt drauf wie die uns alle wieder an der Nase herum führen werden.
So ist das Leben, wer ins Bett macht, macht nicht daneben.