Ich versuche ja im Moment zu klären wie ein Passat mit ungarischen Brief und Schweizer Erstzulassung zuzulassen ist.
So treibe ich mich in den letzten Tagen immer mal wieder deswegen im Netz rum.
Man fragt 10 Leute und bekommt 11 verschiedene Antworten.
Selbst die Aussagen von Mitarbeitern des örtlichen Straßenverkehrsamt simmen nicht mit den Aussagen auf ihrer eigenen Internet-Seite überein.
Zu deinem Fall... das unten stehende hab ich von der Internet-Seite unseres Straßenverkehrsamt geklaut, weil ich da sowieso unterwegs war.
Beachte Punkt 4... und da du keine Papiere hast, wirst du wohl neue brauchen.
Und da das Auto länger als 7 Jahre abgemeldet ist wird wohl §21 fällig werden.
Wenn du Pech hast braust du noch nen Datensatz. Ob da ein Brief eines gleichen Auto´s hilft, kann ich nicht sagen.
Dann hast du wieder Papiere... dann kommt §23
Die Behörden haben durchaus einen Spielraum, den die einen mehr und die anderen weniger ausschöpfen.
Aber ohne Brief/Schein... kann ich mir nicht vorstellen... da hast du sicher was falsch verstanden.
Du wirst nicht drum rum kommen den Damen und Herren auf den Tisch zu legen was sie haben wollen.
Wir hier im EN-Kreis haben es gut. Wir haben zwei Straßenverkehrsämter, Schwelm und Witten.
Bei uns im Kreis ist in der Tuner- und Oldtimer-Szene bekannt... wer etwas mehr Spielraum braucht, meldet sein Auto in Witten an.
Zulassungsstelle - Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (07er)
Gem. § 17 FZV i.V.m. § 2 Nr. 22 FZV und § 23 StVZO können für Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Probefahrten und Werkstattfahrten rote Dauerkennzeichen an Fahrzeuge, die mind. 30 Jahre alt sind, befristet oder widerruflich ausgegeben werden.
Folgende Unterlagen sind in der Zulassungsstelle in Schwelm vorzulegen:
(Hinweis: In Witten werden die Anträge nur entgegengenommen und weitergeleitet.)
1. Formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
2. Führungszeugnis (Meldebehörde)
Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein!!
3. Auskunft aus dem Fahreignungsregister (KBA)
Diese Auskunft darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein!!
4. Fahrzeugbrief – Schein – Schilder / Abmeldebescheinigung bzw. Kaufvertrag und Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA
5. Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA u.a.)
6. Nachweis darüber, dass für Alltagsfahrten ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht
7. Gültiger Personalausweis bzw. Pass und Meldebescheinigung
8. Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Dauerkennzeichen
9. Fahrtenbuch
10. SEPA-Lastschriftmandat für die Zahlung der Kfz-Steuer (siehe unter Formulare unten)
Zuteilungsgebühren: ab 198,20 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (mehrere Fahrzeuge, erhöhter Aufwand, etc.)