07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

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Lalli
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07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von Lalli »

Servus beinander,

ich weiß nur, dass beispielsweise die rote 06er Händlernummer an niemanden anderen gegeben werden darf, bzw. nur der Eigentümer dieser Nummer mit dem Fahrzeug fahren darf (mag vielleicht bei Probefahrten bei einem Autohaus anders geregelt sein), aber wie ist das mit der roten 07er Nummer? :-k

Heißt darf ich hier jemand anderen mit meinem Fahrzeug fahren lassen, welches meine 07er Nummer trägt? :-k

Vielen Dank im voraus für Euer Fachwissen! :notworthy:

Hab im Netz jetzt nix darüber gefunden :evil3: und das dies der Part der Versicherung ist, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Eigentlich müsste dies ja schriftlich/gesetzlich geregelt sein, aber wie...? :-k


Gruß
Lalli
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von Passoldiat »

Bei meiner 07 die ich seit 1996 habe wollten die bei der Versicherung auch wissen wer damit alles fährt.
Daher wurde alles wie bei den anderen Oldtimern auch auf 2 begrenzt.

Bei der 06 wird die Karte vom Händler ausgefüllt wer damit gerade fährt mit welchem Fahrzeug.
Das ist ganz anders gehandhabt wie die 07.

Wilhelm
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Roman
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von Roman »

Das Gesetz (FZV) macht da keine Vorschriften bzgl. des Personenkreises, der das Fahrzeug fahren darf.
Es ist nur die Rede von "der das Fahrzeug führenden Person".
Hier der entsprechende Paragraph bzgl. der 07:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__43.html

Im Übrigen ist das auch bei der roten 06 so.
Auch da kennt das Gesetz keine Einschränkung des Personenkreises.

Lt. Gesetz darf also jeder ein Fahrzeug mit der roten Nummer fahren (sofern er den entsprechenden Führerschein hat).

Das Gesetz wurde übrigens bzgl. der erlaubten Fahrten erweitert.
Da heißt es jetzt:
Dies gilt auch für eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt und für eine Fahrt zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeuges sowie für eine Fahrt zum Tanken und zur Außenreinigung
Neu ist da "zum Tanken und zur Außenreinigung".

Grüße
Roman
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VWSantana
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von VWSantana »

Hallo Lalli,
bei meiner Versicherung ist geregelt, daß ich mindestens 90% der Fahrten und andere Personen maximal 10% Fahrten erledigen dürfen.
Bzgl. der gesetzlichen Vorschriften hat Roman ja schon was geschrieben, da habe ich noch nie nachgeguckt.
4+5-zylindrige Grüße, Klaus
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Philip
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von Philip »

Es ist wohl diesbezüglich wirklich der Part der Versicherungen.

Bei mir ist es genau wie bei Klaus, nur mit der Variation, dass auf den Halter und seinen Lebenspartner mindestens 90% der Jahresfahrleistung entfallen müssen. Zu den restlichen maximal 10% habe ich gerade mal beim entsprechenden Fachbereich der Versicherung angerufen, weil es mich selbst interessiert hat. Ergebnis: Völlig egal, wer das ist bzw. wen ich es fahren lasse: Mitarbeiter einer Werkstatt, Freunde, Verwandte, Nachbarn…
Ich finde das erstaunlich kulant für so eine spezielle Form der Zulassung und maximal 10% sind bei einer Jahresfahrleistung von (bei mir) maximal 7000 km schon was. Bereits im ersten Versicherungsschein aus den 90ern steht, dass bei mehr als 2 Fahrzeugen auf der 07 diese von 2 Personen gefahren werden dürfen, wobei aber immerhin die weitere außer dem Halter namentlich bekannt sein musste.

Gruß Philip
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von OST »

Ich finde es auch sehr kulant. Ich hab das bei mir ehrlich gesagt noch nie bei meiner Versicherung angefragt.
Immerhin ist die 07er-Nummer ja persönlich auf eine Person ausgestellt und man muss ja so einiges vorlegen um sie zu bekommen.
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Lalli
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von Lalli »

VWSantana hat geschrieben: Do 21. Mär 2024, 23:20 Hallo Lalli,
bei meiner Versicherung ist geregelt, daß ich mindestens 90% der Fahrten und andere Personen maximal 10% Fahrten erledigen dürfen.
Bzgl. der gesetzlichen Vorschriften hat Roman ja schon was geschrieben, da habe ich noch nie nachgeguckt.
4+5-zylindrige Grüße, Klaus
Servus beinander!

Ich hab hier letztens auch folgende Antwort von der Württembergischen erhalten "Versicherungstechnisch ist das kein Problem. Wir können den Fahrer-Kreis wie folgt definieren: 90% der jährlichen KM fahren Sie (+ihre Partnerin) und 10% darf eine beliebige Person fahren."

Gruß Lalli
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Passat-Tommy
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Re: 07er Nummer und bewegen des Fahrzeugs von anderem Fahrzeugführer?

Beitrag von Passat-Tommy »

Ich hab hier letztens auch folgende Antwort von der Württembergischen erhalten "Versicherungstechnisch ist das kein Problem. Wir können den Fahrer-Kreis wie folgt definieren: 90% der jährlichen KM fahren Sie (+ihre Partnerin) und 10% darf eine beliebige Person fahren."
... und wie will die Versicherung im Schadensfall nachweisen, dass bis dahin die "beliebige Person" z.B. bereits 15% der Jahresfahrleistung gefahren ist?

Österliche Grüße an alle!

Thomas
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