Hallo zusammen !
Ich habe eine grundsätzliche Frage:
Wird an ein Fahrzeug, dessen Motor dieser Tage gewechselt( in diesem Falle von Benzin auf Diesel)wurde, ein H-Kennzeichen vergeben? Oder zerstört man damit im Sinne der Vorschriften die Originalität des Fahrzeugs? Wie mag das wohl sein...
Das klingt doch gut!
Da mein Diesel- Sparschwein wie ein Uhrwerk läuft, die Karosse aber leider unrettbar und an allen Fronten (Wasserkasten vorne, Tankstutzen, Radhaus und Radlauf rechts, Radlauf links, Schweller links, Endspitze rechts )durch ist, will ich mir gerne ein schönes gut erhaltenes Blechgehäuse besorgen und den guten Diesel(mit 103.000 km ja gerade erst eingefahren ...) dort hineinhängen. Schade wenn man auf so verkorkste 32B trifft, aber bei meinem jetzigen sehe ich absolut kein Land mehr.
ich denk ma des liegt auch bissi an der tagesform des TÜV-Prüfers - rechtlich schauts so aus - jeder umbau der NACHWEISLICH mindestens 20 jahre her is gilt als zeitgenössischer umbau und is demnach "H-Konform" - ferner gibts noch die möglichkeit ein auto mit zeitgenössischen teilen (wie in deinem fall) um bzw nachzurüsten - aber da bist dann wie bereits erwähnt größtenteils vom wohlwollen des prüfers abhängig - ergo - wenn der rumzickt dann packst am besten dein krempel zamm und gehst wo anders hin
Wenn es den Motor in dieser Baureihe gegeben hat, ist das kein Problem.
Das geht als zeitgenössisch durch, wird auf H eingetragen.
Wir haben unseren 1502er zur H-Abnahme gebracht mit vielen Änderungen. Da es aber alles Zubehör ist, das es damals für dieses Modell gab, hatte der GTÜ´ler kein Problem damit.
Harald aus dem Schwarzwald
Signatur? Kann ich mir nicht leisten...!
was vielleicht auch noch helfen könnte:
Generell werden bei der H-Abnahme technische Veränderungen anerkannt, wenn sie dem Umweltschutz dienen, z.B. eine Kat-Nachrüstung.
Wenn du den Diesel per Oxi-Kat auf Euro 2 hochrüstest, erreichst du evtl. (je nach Ausgangsbasis des Wagens) eine bessere Abgasnorm. Wäre ein Argument mehr für den Prüfer.
Ist nur die Frage, ob ein Euro-2-Diesel bessere Abgase hinten rauswirft als ein Benziner mit evtl. Euro 1.
turbaxel hat geschrieben:Ab Euro2 Beziner = Grüne Plakette
Euro2 Diesel = Gelbe oder gar Rote.
Stimmt so leider nicht.
Beim Benziner bekommt man schon für Euro 1 die grüne Plakette.
Ich habe an meinen beiden 32B Benzinern mit Euro 1 (einmal ab Werk, einmal nachgerüstet) die grüne Plakette.
Bei Dieseln mit Euro 2 bekommt man die rote Plakette, nur wenn man einen Rußfilter nachrüstet, gibts da die gelbe Plakette.
Einen Rußfilter zum Nachrüsten gibts für den 32B aber nicht, also ist da das Maximum die rote Plakette.
Hammer hat geschrieben:ich denk ma des liegt auch bissi an der tagesform des TÜV-Prüfers - rechtlich schauts so aus - jeder umbau der NACHWEISLICH mindestens 20 jahre her is gilt als zeitgenössischer umbau und is demnach "H-Konform" - ferner gibts noch die möglichkeit ein auto mit zeitgenössischen teilen (wie in deinem fall) um bzw nachzurüsten - aber da bist dann wie bereits erwähnt größtenteils vom wohlwollen des prüfers abhängig - ergo - wenn der rumzickt dann packst am besten dein krempel zamm und gehst wo anders hin
naja theoretisch...in der praxis ist es schwer bis nahezu unmöglich solch einen umbau zeitlich einzuordnen. aus diesem grund gibts bei den meisten prüfern keine probleme. an meinen 32er hab ich auch den kamei frontspoiler 2 tage vor der h zulassung verbaut. gab keinerlei probleme.