Markenrecht

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OST
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Markenrecht

Beitrag von OST »

Jetzt geht es mal in eine ganz andere Richtung.

Nehmen wir mal an:
Ich habe hier ein Teil, einer sehr hochpreisigen Manufaktur. Nun vermute ich, daß der Gegenstand aber eine Fälschung ist.
Sicher bin ich allerdings nicht, da mir die Sparte zu ungeläufig ist. Eventuell ist es auch echt.

Darf ich das Teil überhaupt anbieten, wenn ich die Vermutung habe, daß es sich um eine Fälschung handelt?

Darf ich es mit dem Hinweis, daß es sich um eine Fälschung handelt, anbieten?

Was passiert wenn ich völlig ahnungslos tue und es einfach anbiete?

Was mache ich damit, wenn ich es nicht verkaufen darf?

Gruß
Olaf
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Roman
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Re: Markenrecht

Beitrag von Roman »

Wenn du die Vermutung hast, das es eine Fälschung ist, darfst du den Gegenstand gar nicht anbieten, unabhängig davon, wieviel der Gegenstand Wert ist.

Wenn du es mit dem HInweis anbietest, das es eine Fälschung ist, dann wird dir vorsätzlicher Verstoß gegen das Markenrecht vorgeworfen, wirkt Strafverschärfend.

Wenn du es angeblich oder tatsächlich Ahnungslos anbietest und verkaufst, dann kannst du Glück haben und es merkt niemand.
Wenn du Pech hast und es merkt der Markeninhaber vor dem Verkauf, dann kann es sein, das der Markeninhaber den Gegenstand beschlagnahmen und vernichten lässt.
Ein Schadensersatz o.Ä. gibts nicht. Mit Glück ist das dann der einzige Verlust, mit Pech bekommst du auch noch eine Strafe aufgebrummt.

Und wenn du das erfolgreich verkaufst und der Käufer bemerkt die Fälschung, so kann er den Kauf rückabwickeln, d.h. du musst das Geld wieder herausrücken.

Wenn du allerdings schon eine Fälschung hast, dann kann dir die niemand wegnehmen, sofern du nicht versuchst, die zu verkaufen.
Allerdings kann es sein, das Fälschungen bei Auslandsreisen am Zoll beschlagnahmt werden.
Beispielsweise eine gefälschte Armbanduhr.

Man sollte also um Fälschungen einen großen Bogen machen und keinesfalls versuchen, die zu verkaufen.

Grüsse
Roman
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Martin
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Re: Markenrecht

Beitrag von Martin »

...also mit meiner Vorbildung (6 Semester Jura - Achtung Halbwissen :lol: ) würde ich sagen, daß Du es nicht verkaufen darfst. Da interessieren sich im Zweifel der Markenrechtsinhaber und die verfolgenden Stellen (Zoll) für. Da hilft dann auch "Unwissen" nichts, denn es wird im Zweifel zumindest eingezogen. Inwiefern das bei "Unwissen" weitere Rechtsfolgen hat, weiß ich jetzt nicht ganz genau. Es ist aber dasselbe wie bei Touristen, die ihre günstigen Markenprodukte aus Fernost oder der Türkei mitbringen. Spätestens bei Entdeckung am Zoll ist Ende. Und der Zoll verfolgt diese Geschichten eben auch innerlandes. Gib doch mal die Suchbegriffe ins Netz...

Gruß. Martin
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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onkel-howdy
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Re: Markenrecht

Beitrag von onkel-howdy »

um was handelt es sich den?

man muss vorallem bei ebay aufpassen wie die sau. diverse "exclusiv" anbieter wie ed hardy oder tupperware etc stellen sich da an wie die axt im walde. ich hab auch schon ne abmahnung von einem gewissen ed hardy bekommen weil ich "raubkopien" in dem umlauf bringe (nur weil ich so n schwule mitbringsel aus den staaten MIT rechnung eines offiziellen shops!!! verhöckern wollte. das verfahren läuft noch!). also augen auf beim eier verkauf.
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