HaraldGL5 hat geschrieben:Übrigens, zurück zum Thema: Ein GTÜ´ler, der im Ausschuß ist, hat erzählt, dass die HU-Plakette auf die vordere Nummertafel hätte kommen sollen. Dann kann man bei Temoverstössen auf den Fotos auch gleich die Gültigkeit der HU-Plakette nachprüfen.
Das konnte mit dem Argument abgewendet werden, dass die HU-Plakette schon seit fast 50 Jahren (also seit es sie gibt) hinten ist und dass das so bleiben soll...
Dann sieht man die nämlich beim hinterher fahren besser
Naja bleibt die frage: Bleibt der Platz der Au Plakette dann frei in Zukunft?
Oder kommt da was neues hin? Ich sag mal so Maut.........
Denn diese Mautbrücken koennen ja jedes Kennzeichen erfassen in der Theorie und nicht nur LKW.
Böwer32b hat geschrieben:ist doch eigentlich beschiss da man doch ab den bestandenen tüv 2 jahre hat. meiner ist noch nicht angemeldet da ich noch nicht 18 bin aber der tüv ist seit juni abgelaufen. dann bekomme ich ja nur 1,5 jahre tüv
Wenn der Wagen nicht angemeldet ist, dann bekommst du volle 2 Jahre HU-Gültigkeit, denn der Termin der ursprünglichen HU-Fälligkeit ist ja nicht mehr ermittelbar (kein Fahrzeugschein vorhanden, in dem die Fälligkeit drin steht. Und die Plakette interessiert da nicht).
Grund für die Zurückdatiererei ist, das man so nicht Zeit schinden kann, wie es früher möglich war.
Grüsse
Roman
Das mit dem Fahrzeugschein ist definitiv Falsch. Meine Eltern hatten bereits meinen weißen Passat angemeldet und dann aufgrund von übermäßigen Rost wieder abgemeldet , jetzt habe ich vom dem Auto den Brief UND Schein. Bei meinen anderen Passat den ich ja noch übern TÜV haben muss das gleiche: Brief und Schein vorhanden. Den Schein gibt es neuerdings auch immer bei der Abmeldung wieder steht glaube ich aber dan ungültig drauf. Aber einens stimmt ganz sicher undzwar das da nirgendswo steht wann der TÜV fällig gewesen wäre.
1987er Passat Variant 1,9TDI mit Klima
1987er Passat Variant Turbodiesel
2012er VW T5 GP
syncrofan hat geschrieben:Eigentlich schon.Auf deinem "Schein" links unter deiner Adresse
Hallo
Stimmt, aber ohne Tüv und AU Bescheinigungen ist das wertlos.
Gruß Micha
Ebend und das ist bei der neuanmeldung ganz wichtig, denn wenn man keine Nachweispapiere also TÜV und AU Berichte hat lassen die einem das Auto auch nicht zu.
@ Syncrofan
Bei mir steht an der Stelle nur: Nächster TÜV und AU fällig
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