Zu der Xenon-Geschichte:
Lies den Text mal genauer!
Der Text zielt darauf ab, das in Halogenscheinwerfer Xenon-Birnen eingesetzt werden.
Das ist nicht legal, egal, ob es das Fahrzeug serienmäßig mit Xenon-Licht gibt oder nicht.
Bei Xenon-Scheinwerfern ist nämlich auch der Scheinwerfer selbst anders als der Halogenscheinwerfer.
Das betrifft nicht nur die Sockelaufnahme für das Leuchtmittel.
Völlig problemlos und legal ist es aber, die serienmäßigen Scheinwerfer gegen Xenon-Scheinwerfer auszutauschen.
Man muß dabei nur eine SWR nachrüsten (sofern nicht schon vorhanden) und eine automatische Scheinwerferhöhenverstellung.
Eine automatische Scheinwerferhöhenverstellung gibts z.B. von Hella zum Nachrüsten, kostet ca. 250,- Euro.
Ebenso gibts von Hella Xenon-Scheinwerfer zum Nachrüsten.
Und sofern sich die Einbaulage der Scheinwerfer nicht von der der serienmäßigen Scheinwerfer unterscheidet, muß das noch nicht einmal eingetragen werden!
Zum Motor: Der CW-Wert spielt für das Abgasgutachten absolut gar keine Rolle, da das auf einem stationären Prüfstand gemacht wird. Ebenso spielt das Gewicht keinerlei Rolle, da das Fahrzeug auf dem Prüfstand ja still steht und nicht beschleunigt werden muß. Einzig die Übersetzung ist da entscheidend.
Grüsse
Roman
NF-Motor im Passat eingetragen?
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Hi Roman
Es ist aber nicht zulässig Xenon Leuchteinheiten selbst zu bauen und darum geht es mir in dem Vergleich
Wenn so manche in ihren Audi S2 in die DE Scheinwerfer Xenon Brenner einbauen dann ist das illegal
Sowas wird auch von Prüfern abgenommen ist aber dadurch immer noch nicht legal
War auch nur als Beispiel gedacht
Mir geht es auch nicht um Prinzipien oder Paragraphenreiterei, bei uns in Hessen ticken die Uhren in Sachen Eintragungen anders
mfg Mickie
Es ist aber nicht zulässig Xenon Leuchteinheiten selbst zu bauen und darum geht es mir in dem Vergleich
Wenn so manche in ihren Audi S2 in die DE Scheinwerfer Xenon Brenner einbauen dann ist das illegal
Sowas wird auch von Prüfern abgenommen ist aber dadurch immer noch nicht legal
War auch nur als Beispiel gedacht
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mfg Mickie
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Mickie hat geschrieben:Hi Roman
Es ist aber nicht zulässig Xenon Leuchteinheiten selbst zu bauen und darum geht es mir in dem Vergleich
Wenn so manche in ihren Audi S2 in die DE Scheinwerfer Xenon Brenner einbauen dann ist das illegal
Sowas wird auch von Prüfern abgenommen ist aber dadurch immer noch nicht legal
War auch nur als Beispiel gedacht
Mir geht es auch nicht um Prinzipien oder Paragraphenreiterei, bei uns in Hessen ticken die Uhren in Sachen Eintragungen anders
mfg Mickie
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
DU tickst vielleicht anders, sonst niemand, tut mir ja echt leid dass du dinge die schon zig mal durchgeführt wurden nicht akzeptieren willst...Mickie hat geschrieben:Hi Roman
Es ist aber nicht zulässig Xenon Leuchteinheiten selbst zu bauen und darum geht es mir in dem Vergleich
Wenn so manche in ihren Audi S2 in die DE Scheinwerfer Xenon Brenner einbauen dann ist das illegal
Sowas wird auch von Prüfern abgenommen ist aber dadurch immer noch nicht legal
War auch nur als Beispiel gedacht
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mfg Mickie
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Stimmt, und genau das habe ich doch geschrieben.Mickie hat geschrieben:Es ist aber nicht zulässig Xenon Leuchteinheiten selbst zu bauen und darum geht es mir in dem Vergleich
Wenn so manche in ihren Audi S2 in die DE Scheinwerfer Xenon Brenner einbauen dann ist das illegal
Sowas wird auch von Prüfern abgenommen ist aber dadurch immer noch nicht legal
Auf dem Scheinwerfer steht drauf, für welches Leuchtmittel er zugelassen ist.
In einem Halogenscheinwerfer (gekennzeichnet mit HC, HR, HCR oder HC/R) sind nur Halogenleuchtmittel zulässig und keine Xenon-Brenner. Verwendet man da Xenon-Brenner, so erlischt die Bauartgenehmigung für den ganzen Scheinwerfer.
Eine Eintragung von nicht bauartgenehmigten Scheinwerfern kann der TÜV-Prüfer nicht machen.
Dazu braucht es eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde (i.d.R. ist das das Landratsamt).
Diese Ausnahmegenehmigung gibts i.d.R. aber nur bei Importfahrzeugen, bei denen es keine bauartgenehmigten Teile gibt, die man gegen die nicht zulässigen Teile austauschen kann. Beispielsweise Sealed-Beam-Scheinwerfer bei USA-Importfahrzeugen.
Eine Eintragung ist rechtlich nichts anderes als die Bestätigung, das die Begutachtung durch den Prüfer ergeben hat, das die eingetragene Sache den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Da Xenon-Brenner in Halogenlampen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, kann so etwas auch nicht eingetragen werden. Eine entsprechende Eintragung ist daher ungültig.
Grüsse
Roman
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Im ziteiren bist ud ja super, aber genau lesen scheint nicht deine Stärke zu sein...
Ich hab nirgens was geschrieben von Xenon in normalen Schweinwefern, ich hab ausdrücklich geschrieben:
So what ?!
Ich hoffe hier gibt`s bald einen Ignorebutton...
Ich hab nirgens was geschrieben von Xenon in normalen Schweinwefern, ich hab ausdrücklich geschrieben:
.troublemaker hat geschrieben:Und Xenon bekommt man in entsprechenden Scheinwerfern mit den vorgeschriebenen Zusatz problemlos eingetragen
So what ?!
Ich hoffe hier gibt`s bald einen Ignorebutton...
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Eve was here...
Der Teilepool bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Oh, Chast Du Flaterate, kannst Du auch an die Telefòn dem Prufer stundenlang nerven.Mickie hat geschrieben:
Nachtrag: Ich habe eben mal ein längeres Gespräch (Festnetz Flaterate) mit dem Leiter der Sonderzulassungsstelle in MR geführt und es ging um das Thema Motorumbauten
Spass und Angeberei ( Oh mein Gott, DU bist Gott, hast eine Flaterate...) Es liegt immer im Ermessen des Prüfers, was er einträgt, die Jungs sind schliesslich auch nicht blöd und riskieren mal eben ihren Job. Wenn Gewicht und Übersetzung halbwegs passen ist so ein Umbau legal kein Problem, die Prüfer haben da sogar eine Toleranz von +-10% bei der Übersetzung und beim Gewicht
Hast Du sonst nix zu tun, als 'Abgasgutachten, Abgasgutachten' rufend durch die Gegend zu laufen oder kriegst Du dafür Geld vom TÜV/TÜH?
Ohne Gruß
Hardy
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Wie wäre es mit lesen , ich habe mit der für Hessen zuständigen Sonderzulassungsstelle gesprochen bzw mit deren Leiter, und das ist die Instanz die nach dem Tüv kommt und deren Eintragung auf Rechtmäßigkeit der Arbeitsgrundlagen überprüft, und da ist dann der Ermessensspielraum des Prüfers gewaltig geschrumpft, wenn nicht verschwundenHardy hat geschrieben:Oh, Chast Du Flaterate, kannst Du auch an die Telefòn dem Prufer stundenlang nerven.Mickie hat geschrieben:
Nachtrag: Ich habe eben mal ein längeres Gespräch (Festnetz Flaterate) mit dem Leiter der Sonderzulassungsstelle in MR geführt und es ging um das Thema Motorumbauten
Spass und Angeberei ( Oh mein Gott, DU bist Gott, hast eine Flaterate...) Es liegt immer im Ermessen des Prüfers, was er einträgt, die Jungs sind schliesslich auch nicht blöd und riskieren mal eben ihren Job. Wenn Gewicht und Übersetzung halbwegs passen ist so ein Umbau legal kein Problem, die Prüfer haben da sogar eine Toleranz von +-10% bei der Übersetzung und beim Gewicht
Hast Du sonst nix zu tun, als 'Abgasgutachten, Abgasgutachten' rufend durch die Gegend zu laufen oder kriegst Du dafür Geld vom TÜV/TÜH?
Ohne Gruß
Hardy
Und Fakt ist, bei einem solchen Motorumbau wie hier geplant gibt es in Hessen auch nach erfolgter 19.2/§ 21 Abnahme keine Betriebserlaubnis wenn kein Nachweis (Aussage vom Prüfer: "Das passt schon" zählt nicht als Nachweis) erbracht ist, das sich Geräusch und Abgaswerte gegenüber der Serie nicht verschlechtern.
Ich weiss auch nicht was an meiner Aussage unverständlich ist, ich habe den TE auch nur darauf hingewiesen welche Schwierigkeiten auf ihn zukommen können und auch den Weg aufgezeigt sich evtl einen anderen Prüfer zu suchen.
@Roman: Das Problem ist das es trotz klarer Illegalität Eintragungen von solchen Umbauten gibt und diese sind nichts wert was evtl bei einer Polizeikontrolle zum großen erwachen führt.
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Klar gibts Prüfer, die so etwas wider besseren Wissens eintragen.Mickie hat geschrieben: @Roman: Das Problem ist das es trotz klarer Illegalität Eintragungen von solchen Umbauten gibt und diese sind nichts wert was evtl bei einer Polizeikontrolle zum großen erwachen führt.
Aber der Fahrzeugbesitzer hat da rel. wenig zu erwarten.
Er muß nur innerhalb einer Frist das wieder auf einen zulässigen Stand zurückbauen, das wars.
Strafe gibts dafür keine, das läuft unter "Verbotsirrtum".
Es wird dabei davon ausgegangen, das der Fahrzeugbesitzer wegen der erfolgten Eintragung davon ausgehen konnte, das dieser Umbau legal ist.
Grüsse
Roman
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Re: NF-Motor im Passat eingetragen?
Und der Polizeiobermeister ruft dann direkt mit seiner Handyflat beim Dienststellenleiter an? Wenn Du eine TÜV-Eintragung im Schein hast, glaube ich kaum, daß die bei ner Polizeikontrolle nix besseres zu tun haben als deren Rechtmäßigkeit anzuzweifeln, oder?
Und sollte im Falle eines Unfalles ein Gutachter zum Schluß kommen, daß Du aufgrund der imensen Leistungssteigerung durch den NF-Motor zerschellt bist, greift die Regelung wie Roman sie beschreibt...
Und sollte im Falle eines Unfalles ein Gutachter zum Schluß kommen, daß Du aufgrund der imensen Leistungssteigerung durch den NF-Motor zerschellt bist, greift die Regelung wie Roman sie beschreibt...