Hallo,
kennt sich hier jemand mit dem PV-Motor im Audi 80 Typ 81 aus? Das ist die G-Kat-Version vom DZ, 1,8/107 PS. Der Motor hat, so weit ich weiß, zusätzlich einen Klopfsensor plus Steuergerät und diese " Zigarre" zur Leerlaufstabilisierung.
Würde der Motor auch gescheit laufen, wenn man einfach Block, Kopf, Zündverteiler und den zweiflutigen Ansaugkrümmer samt Hosenrohr in einen JN setzt, einschl. 2P-Getriebe mit Antriebswellen, also die gesamte Einspritzung und Regelung vom JN beibehält?
Reizvoll wäre ja auch, das Ganze statt im Audi im Passat Variant zu verbauen, aber ist das eintragbar? Den DZ gab es ja nur im Schrägheck, und den PV im Passat gar nicht.
Viele Grüße
Bob
Umbau JN->PV
-
- Schaut öfter vorbei
- Beiträge: 114
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 10:10
- Wohnort: Kassel
-
- Supermoderator
- Beiträge: 3677
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:58
- Wohnort: Pommersfelden (Oberfranken)
Re: Umbau JN->PV
Moin,
kann man bestimmt eingetragen bekommen.
Zumindest in Bayern!
Wenn man die Mechnik umbaut sollte man auch die passende Einspritzanlage dazu mit umbauen.
Ob der mit der JN Einspritzanlage gescheit läuft ist fraglich.
Gruß Manni
kann man bestimmt eingetragen bekommen.
Zumindest in Bayern!
Wenn man die Mechnik umbaut sollte man auch die passende Einspritzanlage dazu mit umbauen.
Ob der mit der JN Einspritzanlage gescheit läuft ist fraglich.
Gruß Manni
Karteikasten (IG-Zeitung) Onlineversion, Foren Moderator, Ansprechpartner Merchandising Artikel ( T-Shirts, Kalender usw.) Vorstandsmitglied
Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
-
- Stammgast
- Beiträge: 808
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:10
Re: Umbau JN->PV
Lt. meiner Info hat der PV überhaupt keinen Kat, wenigstens nicht ab Werk, und damit ist eine Eintragungsfähigkeit in einem JN nicht gegeben
-
- Administrator
- Beiträge: 9223
- Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
- Wohnort: 71287 Weissach
Re: Umbau JN->PV
Selbstverständlich hat der PV G-Kat, sogar mit Klopfsensor und Aktivkohlefilter.
Der PV hat übrigens 110 PS, der Mengenteiler ist sogar identisch mit dem des JN.
Grüsse
Roman
Der PV hat übrigens 110 PS, der Mengenteiler ist sogar identisch mit dem des JN.
Grüsse
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
-
- Stammgast
- Beiträge: 808
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:10
Re: Umbau JN->PV
Oki, dann ist in meinem Teileprogramm Müll geschrieben, kommt vor
Eine Eintragung in Bayern sollte dann durchaus möglich sein, aber vorsicht da der TE in Kassel wohnt wird diese Eintragung von der Sonderzulassungsstelle in Fulda auf Rechtmäßigkeit der Eintragungsgrundlagen überprüft, einfach ein § 21 Abnahme ohne irgendwelche Nachweise wie Herstellerbescheinigung, Abgasgutachten....bringt da nicht viel, da wird es keine Betriebserlaubnis erteilt
Evtl macht das sogar der Tüv Nord in Hann Münden, da istd er Weg ja nicht weit von KS aus
Eine Eintragung in Bayern sollte dann durchaus möglich sein, aber vorsicht da der TE in Kassel wohnt wird diese Eintragung von der Sonderzulassungsstelle in Fulda auf Rechtmäßigkeit der Eintragungsgrundlagen überprüft, einfach ein § 21 Abnahme ohne irgendwelche Nachweise wie Herstellerbescheinigung, Abgasgutachten....bringt da nicht viel, da wird es keine Betriebserlaubnis erteilt
Evtl macht das sogar der Tüv Nord in Hann Münden, da istd er Weg ja nicht weit von KS aus
-
- Administrator
- Beiträge: 9223
- Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
- Wohnort: 71287 Weissach
Re: Umbau JN->PV
Abgasgutachten?
Wodurch begründet?
Der Typ 81 wiegt das gleiche wie der 32B und auch die Gesamtübersetzung (Getriebe + Rad-Abrollumfang) ist identisch, ergo werden bei einem Abgasgutachten keine anderen Werte heraus kommen wie bei einem Audi 80 mit PV-Motor.
Der Luftwiderstand und das Gewicht spielt übrigens beim Abgasgutachten absolut keine Rolle, selbst ein Scheunentor mit 10 to Gewicht würde mit PV und 2P-Getriebe die gleichen Werte haben, denn das Abgasgutachten wird auf einem Rollenprüfstand gemacht und da spielt nur eins eine Rolle: Die Gesamtübersetzung.
Grüsse
Roman
Wodurch begründet?
Der Typ 81 wiegt das gleiche wie der 32B und auch die Gesamtübersetzung (Getriebe + Rad-Abrollumfang) ist identisch, ergo werden bei einem Abgasgutachten keine anderen Werte heraus kommen wie bei einem Audi 80 mit PV-Motor.
Der Luftwiderstand und das Gewicht spielt übrigens beim Abgasgutachten absolut keine Rolle, selbst ein Scheunentor mit 10 to Gewicht würde mit PV und 2P-Getriebe die gleichen Werte haben, denn das Abgasgutachten wird auf einem Rollenprüfstand gemacht und da spielt nur eins eine Rolle: Die Gesamtübersetzung.
Grüsse
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
-
- Neuling
- Beiträge: 7
- Registriert: Mo 19. Jan 2009, 12:54
- Wohnort: 06917 Jessen/OT Holzdorf
Re: Umbau JN->PV
Hallo Bob,
was hast Du mit dem JN Motor danach vor?
Hätte interesse an einem.
Gruß Else
was hast Du mit dem JN Motor danach vor?
Hätte interesse an einem.
Gruß Else
-
- Stammgast
- Beiträge: 808
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:10
Re: Umbau JN->PV
Abgasgutachten als eine Form der Eintragungsgrundlage, du kennst hier die Problematik scheinbar nicht, bei uns im Landkreis haben schon viele das heulen bekommen weil sie €€€€ in einen Umbau gesteckt haben der außerhalb von Hessen eingetragen wurde aber keine Betriebserlaubnis erteilt wurde
Und über das Abgasgutachten wird eben der Nachweis erbracht, andere Lösung wäre halt eine Herstellerbescheinigung von VW, eine Briefkopie von z.B einem Audi 80 Typ 81 reicht aber nicht aus als Eintragungsgrundlage
Bei uns im Ort hat einer ein Audi Coupe´ Ex KX Motor mit einem 7A Motor ausgerüstet, eingetragen in Bayern, in Fulda dann gescheitert, er will das Auto jetzt nachdem fast 2000 Euro in den Umbau geflossen sind in einem anderen Bundesland kurz zulassen, dann gibt es in Hessen keine Probleme mehr
Ich möchte dem TE nur aufzeigen welche Probleme es in Hessen gibt und welchen Weg man gehen sollte bevor man auch nur einen € in etwas investiert hat was hinterher nicht legalisiert werden kann
Und über das Abgasgutachten wird eben der Nachweis erbracht, andere Lösung wäre halt eine Herstellerbescheinigung von VW, eine Briefkopie von z.B einem Audi 80 Typ 81 reicht aber nicht aus als Eintragungsgrundlage
Bei uns im Ort hat einer ein Audi Coupe´ Ex KX Motor mit einem 7A Motor ausgerüstet, eingetragen in Bayern, in Fulda dann gescheitert, er will das Auto jetzt nachdem fast 2000 Euro in den Umbau geflossen sind in einem anderen Bundesland kurz zulassen, dann gibt es in Hessen keine Probleme mehr
Ich möchte dem TE nur aufzeigen welche Probleme es in Hessen gibt und welchen Weg man gehen sollte bevor man auch nur einen € in etwas investiert hat was hinterher nicht legalisiert werden kann
-
- Schaut öfter vorbei
- Beiträge: 114
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 10:10
- Wohnort: Kassel
Re: Umbau JN->PV
Hallo,
Hann.-Münden war früher eine gute Adresse für die Eintragung derartiger Umbauten, da gab es kompetente und durchaus wohlwollend aufgeschlossene Prüfer, wenn die Sache gut gemacht und ggf. vorab mit denen abgestimmt wurde. Ein VW-Jetta-FR-Motor 1,6/85 PS im Audi Typ 82 + Nachrüst-G-Kat war absolut kein Problem, stimmt ja weitgehend mit dem YP überein. Ist da inzwischen aber wohl nicht mehr so einfach.
Andererseits, wie Roman schon schreibt, sind die Daten von Audi Typ 81 und Passat 32b kein großer Unterschied, den DZ gab es ja auch im Passat, und der PV ist ja nur die Kat-Version davon. Muss mich mal erkundigen.
Aber zur anderen Frage: Wenn der Mengenteiler gleich ist, kann man nicht auch die gesamte Einspritz-/Regelungs- etc. -Peripherie vom JN beibehalten? Bin nicht so der Elektroheld, und wenn man für Klopfsensor etc. im Kabelbaum rumfrickeln muss, weiß ich nicht, ob ich das hinbekomme. Oder ist das nicht allzu problematisch?
Der Umbau wird erstmal auf sich warten lassen müssen, wollte nur schon mal Ideen sammeln, daher kann ich noch nicht sagen, wann ich den JN mal abgebe. Außerdem ist der etwas lahm, älter als das Auto, und da stehen schon 463.000 km auf dem Tacho...
Danke und Grüße
Bob
Hann.-Münden war früher eine gute Adresse für die Eintragung derartiger Umbauten, da gab es kompetente und durchaus wohlwollend aufgeschlossene Prüfer, wenn die Sache gut gemacht und ggf. vorab mit denen abgestimmt wurde. Ein VW-Jetta-FR-Motor 1,6/85 PS im Audi Typ 82 + Nachrüst-G-Kat war absolut kein Problem, stimmt ja weitgehend mit dem YP überein. Ist da inzwischen aber wohl nicht mehr so einfach.
Andererseits, wie Roman schon schreibt, sind die Daten von Audi Typ 81 und Passat 32b kein großer Unterschied, den DZ gab es ja auch im Passat, und der PV ist ja nur die Kat-Version davon. Muss mich mal erkundigen.
Aber zur anderen Frage: Wenn der Mengenteiler gleich ist, kann man nicht auch die gesamte Einspritz-/Regelungs- etc. -Peripherie vom JN beibehalten? Bin nicht so der Elektroheld, und wenn man für Klopfsensor etc. im Kabelbaum rumfrickeln muss, weiß ich nicht, ob ich das hinbekomme. Oder ist das nicht allzu problematisch?
Der Umbau wird erstmal auf sich warten lassen müssen, wollte nur schon mal Ideen sammeln, daher kann ich noch nicht sagen, wann ich den JN mal abgebe. Außerdem ist der etwas lahm, älter als das Auto, und da stehen schon 463.000 km auf dem Tacho...
Danke und Grüße
Bob
-
- Stammgast
- Beiträge: 808
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:10
Re: Umbau JN->PV
bob hat geschrieben:Andererseits, wie Roman schon schreibt, sind die Daten von Audi Typ 81 und Passat 32b kein großer Unterschied, den DZ gab es ja auch im Passat, und der PV ist ja nur die Kat-Version davon. Muss mich mal erkundigen.
Es liegt nicht am Tüv und der Eintragung, sondern an der Sonderzulassungsstelle in Fulda wo deine Unterlagen zur Erteilung der Betriebserlaubnis hin müssen, die verlangt klare Eintragungsgrundlagen, also Nachweise vom Hersteller, oder eben Abgasgutachten