Tüv- Strafe bei Überziehung

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passeratti
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Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Der Tüv bei meinem Golf I ist nächsten Monat fällig. Ich habe ihn deshalb, obwohl ich ihn nur bei schönem Wetter fahre, über den Winter angemeldet gelassen. Denn ohne Tüv keine Zulassung z.B. im April, also nach dem Tüvtermin im Februar... Ich würde den Tüvtermin gerne ein wenig nach hinten ziehen und ihn dieses Jahr im März und beim nächsten Termin im April tüven....

Ich habe allerdings gehört, dass es eine Überzeihungsstrafe gibt. Kann mir jemand sagen, wie teuer das Überziehen ist?

Viele Grüße

Julia
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Roman
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Bis 1 Monat kostet es gar nichts.
2-4 Monate kostet 15 Euro
5-8 Monate kostet 25 Euro
Mehr als 8 Monate kostet 40 Euro und 2 Punkte.

Dem TÜV selbst ist es übrigens egal, der kassiert keine Bußgelder o.Ä.
Die oben genannten Tarife bezahlst du nur, wenn du von der Polizei erwischt wirst.

D.h., selbst wenn du z.B. 5 Monate überziehst und die Polizei dich nicht erwischt, zahlst du auch nicht.

Grüsse
Roman
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passeratti
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

Das heißt ich kann am 1.März hinfahren und habe einen Monat gewonnen, ohne beim Tüv mehr zu bezahlen, als sonst bei einer normalen Prüfung?
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Tiefkuehlpilot »

Hallo Julia,

also bei ein bis zwei Monaten sagt der TÜV überhaupt nichts. Bei meinem 32B der vier Monate drüber war, da war der TÜV-Prüfer sehr pingelig und hat mich wegen zwei defekten Auspuffgummis und und einer mit einem leichtem Ölfilm überzogenden Ölwanne durchfallen lassen mit der Begründung: "Es liegt nicht an den festgestellten kleinen Mängeln, sondern daran das der Wagen vier Monate über den Termin sei". Wie wäre es bei dir mit einem Saisonkennzeichen, wenn du deinen Golf sowieso nur bei Schönwetter oder im Sommer bewegst. Dann darfst du auch den TÜV, so wie ich jetzt auch, überziehen. Habe Saison von 04-10 und im Februar TÜV, dann darfst du damit im April ganz normal Fahren solltest aber im ersten Monat einen TÜV Prüfer besuchen.

Gruß Björn
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Aktuell hast du keinen Monat gewonnen, da immer noch zurückdatiert wird.

Ist der TÜV im März fällig und du fährst erst im August hin, gilt die Plakette nicht 24 Monate, sondern wieder nur bis März.

Es ist aber im Gespräch, diese Praxis fallen zu lassen und statt dessen einen kleinen Strafaufschlag auf die Prüfgebühren einzuführen.

Grüsse
Roman
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

Hatte ich beim Kauf auch überlegt, aber da ich für Günther (den Golf) ein schönes Kenneichen haben wollte, habe ich mich für einen Buchstaben und vier Nummern entschieden, also kein kurzes, so dass ich kein Platz mehr für die Saisonbezeichnung habe. Dafür darf ich in Hameln insgesamt max. vier Zeichen (Buchatben und Zahlen) haben und dass will ich nicht....
Zuletzt geändert von passeratti am Fr 27. Jan 2012, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Martin »

Tiefkuehlpilot hat geschrieben:Hallo Julia,

...durchfallen lassen mit der Begründung: "Es liegt nicht an den festgestellten kleinen Mängeln, sondern daran das der Wagen vier Monate über den Termin sei"...
Wenn dieser Satz belegbar ist und man dem nachgeht, dürfte der Prüfer nicht nur ein juristisches Problem haben, sondern möglicherweise auch eines mit seiner weiteren Berufsausübung. Denn er hat damit ja eingestanden, daß sein anmaßendes Verhalten willkürlich und frei von (selbst für ihn) relevanten Fakten ist...
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Ellen »

passeratti hat geschrieben:Hatte ich beim Kauf auch überlegt, aber da ich für Günther (den Golf) ein schönes Kenneichen haben wollte, habe ich mich für einen Buchstaben und vier Nummern entschieden, also kein kurzes, so dass ich kein Platz mehr für die Saisonbezeichnung habe. Dafür darf ich in Hameln insgesamt max. vier Zeichen (Buchatben und Zahlen) haben und dass will ich nicht....
Dann frag doch mal ganz höflich und freundlich nach Engschrift, habe ich beim Saison- und beim H-Kennzeichen genehmigt bekommen.
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

Ich hatte gelesen, dass ab Anfang 2012 nicht mehr rückdatiert wird...oder irre ich mich?
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Es dürfen lt. Gesetz max. 8 Stellen auf dem Kennzeichen vorhanden sein.

Hameln hat HM, bleiben für Buchstaben, Zahlen und H bzw. Saison max. 6 Stellen.
Bei Saison also 5 Stellen, d.h. entweder 2 Buchstaben und 3 Zahlen oder 1 Buchstabe und 4 Zahlen.

Dein Wunschkennzeichen geht also problemlos als Saisonkennzeichen.

Grüsse
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