Tüv- Strafe bei Überziehung

Alle sonstigen Themen, die nichts mit Fahrzeugen zu tun haben.
Benutzeravatar
passeratti
Schaut selten vorbei
Schaut selten vorbei
Beiträge: 64
Registriert: Sa 17. Dez 2011, 19:23
Wohnort: Hameln

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

Ellen hat geschrieben: Dann frag doch mal ganz höflich und freundlich nach Engschrift, habe ich beim Saison- und beim H-Kennzeichen genehmigt bekommen.
Das wird in Hameln aber nicht so einfach.... :crybaby:
83er Golf I
87er Passat Variant
97er Fiat Bravo
jsfk
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 163
Registriert: Fr 20. Mai 2011, 19:55
Wohnort: Lübeck

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von jsfk »

Roman hat geschrieben:Aktuell hast du keinen Monat gewonnen, da immer noch zurückdatiert wird.

Ist der TÜV im März fällig und du fährst erst im August hin, gilt die Plakette nicht 24 Monate, sondern wieder nur bis März.

Es ist aber im Gespräch, diese Praxis fallen zu lassen und statt dessen einen kleinen Strafaufschlag auf die Prüfgebühren einzuführen.

Grüsse
Roman
Laut meiner letzten Info ist das jetzt beschlossen das ab 1.04 2012 nicht mehr zurückdatiert wird.

Also ab 1.4. wieder zulassen und dann gleich tüv .bzw. andersrum.

Gruß Jörg
VW Crafter Bj. 2015
VW Passat Variant Bj 78
Skoda Kombi Bj. 2010
Hyundai Santa Fe Bj. 2016
Vw Fox Bj. 2009

:occasion5:
schallundrauch
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 359
Registriert: Di 1. Apr 2008, 02:04

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von schallundrauch »

Wegen der möglichen Strafe würde ich mir wenig Gedanken machen wenn Du den Wagen vor dem Tüv eh nicht fahren möchtest.

Würde mir dann nur (schriftlich) einen Termin beim Tüv holen und den Wisch dann auf der Fahrt zum TÜV dabei haben.

Sollte dich die Polizei dann tatsächlich rausziehen würden die dann wahrscheinlich ein Moralisches Problem damit haben jemandem auf dem Weg zum TÜV eine Verwarnung für den überzogenen TÜV auszusprechen ;)

Gruß Schall
VWSantana
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1012
Registriert: Di 1. Apr 2008, 00:22
Wohnort: Braunschweig

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von VWSantana »

passeratti hat geschrieben:Ich hatte gelesen, dass ab Anfang 2012 nicht mehr rückdatiert wird...oder irre ich mich?
Ab April soll nicht mehr rückdatiert werden...
Benutzeravatar
passeratti
Schaut selten vorbei
Schaut selten vorbei
Beiträge: 64
Registriert: Sa 17. Dez 2011, 19:23
Wohnort: Hameln

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

ich hatte bei google gelesen, dass zum 01.01.12 keine Rückdatierung mehr geben soll. Woher stammt euer 01.04.12?

Viele Grüße

Julia
83er Golf I
87er Passat Variant
97er Fiat Bravo
Mickie
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 808
Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:10

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Mickie »

Der 01.04.2012 ist der bekannte Stichtag, war überall in den Medion schon nachzulesen
Benutzeravatar
Pitt
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 357
Registriert: So 24. Mai 2009, 20:07
Wohnort: Monheim am Rhein

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Pitt »

Roman hat geschrieben:Es dürfen lt. Gesetz max. 8 Stellen auf dem Kennzeichen vorhanden sein.

Hameln hat HM, bleiben für Buchstaben, Zahlen und H bzw. Saison max. 6 Stellen.
Bei Saison also 5 Stellen, d.h. entweder 2 Buchstaben und 3 Zahlen oder 1 Buchstabe und 4 Zahlen.

Dein Wunschkennzeichen geht also problemlos als Saisonkennzeichen.

Grüsse
Roman
Das kommt immer auf die Bestimmungen des Zulassungskreises an.

Bei uns im Kreis Mettmann haben wir das ME und dann sind für H- und Saison entweder 2 Buchstaben und 2 Zahlen oder 1 Buchstabe und 3 Zahlen möglich. So steht das in den Zulassungsbestimmungen für den Kreis Mettmann. Ob das so für Hameln auch zutrifft kannst Du bestimmt auf der HP von denen nachlesen.

Grüße Peter
Bild
So ist das Leben, wer ins Bett macht, macht nicht daneben.
Benutzeravatar
Roman
Administrator
Administrator
Beiträge: 9222
Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
Wohnort: 71287 Weissach

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Dann macht der Landkreis da aber eigene Regeln.

Gesetzlich gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... _4_65.html , zum Punk 4 runterblättern.

Grüsse
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Bild
Benutzeravatar
passeratti
Schaut selten vorbei
Schaut selten vorbei
Beiträge: 64
Registriert: Sa 17. Dez 2011, 19:23
Wohnort: Hameln

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von passeratti »

Das Hamelner Straßenverkehrsamt sagt:

insgesamt 6 Ziffern also HM und eine vierstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Engschrift geht nicht, da das Probleme mit den Bitzern gibt.

Also eine Umkennzeichnung (komplett neues Kennzeichen) ist fällig und das steht für mich nicht zur Debatte.

Ich habe heute Günther tüven lassen. Eigentlich hätte er ohne Mängel durchkommen müssen, aber für den Prüfer muss eben auch ein fehlerfreies Autos Mängel haben, wenn es 29 Jahre alt ist ](*,)
83er Golf I
87er Passat Variant
97er Fiat Bravo
Benutzeravatar
Roman
Administrator
Administrator
Beiträge: 9222
Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
Wohnort: 71287 Weissach

Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Eine selten dämliche Begründung des Landkreises für die Verweigerung der Engschrift.
Da wünsche ich dem Landkreis möglichst viele Fahrzeuge, so das der Nummernvorrat nicht mehr ausreicht und die zwangsweise auf mehr Stellen gehen müssen.

Im Übrigen:
Dein jetziges Kennzeichen kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen weggenommen werden.
Dann bekommst du zwangsweise ein neues Kennzeichen zugeteilt.

Zitat §8 Abs. 2 FZV:
Die Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.
Grüsse
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Bild