Tachowechsel

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
Sigi
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 212
Registriert: Fr 27. Jun 2008, 23:15
Wohnort: 90441 Nürnberg

Tachowechsel

Beitrag von Sigi »

Hallo,

da mein Tacho nicht mehr richtig funktioniert wollte ich mir einen anderern aus meinen Fundus einbauen.
Mein alter Tacho ist bis max. 220 km/h. Aus meinem Fundus habe ich einen 240 km/h Tacho.
Wenn ich den 240 Tacho einbaue funktioniert der dann richtig ? Oder muss ich was besonders beachten?

Danke im voraus.
Gruß
Sigi
PKD Mitglied seit 12.8.1995
Fuhrpark :
Passat Stufenheck Carat
Touran 1,9 TDI Freestyle
Fiat 500C
Vespa V50
Benutzeravatar
Manni
Supermoderator
Supermoderator
Beiträge: 3677
Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:58
Wohnort: Pommersfelden (Oberfranken)

Re: Tachowechsel

Beitrag von Manni »

Es muss lediglich die Wegstreckenzahl die auf dem Zifferblatt steht identisch sein.

Gruß Manni
Karteikasten (IG-Zeitung) Onlineversion, Foren Moderator, Ansprechpartner Merchandising Artikel ( T-Shirts, Kalender usw.) Vorstandsmitglied

Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
Bild
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 2036
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: Tachowechsel

Beitrag von WinfriedB »

Der übliche Hinweis, daß Manipulation des Wegstreckenzählers verboten ist, darunter dürfte auch der Austausch desselben gegen einen anderen mit anderem Zählerstand fallen.

Der Austausch des Zählwerks allein ist allerdings recht aufwendig, das Einstellen auf den Original-Stand weniger. Evtl. notwendige Hinweise könnte ich geben, allerdings nur per PN.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen
Manuel
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1029
Registriert: Di 1. Apr 2008, 21:35

Re: Tachowechsel

Beitrag von Manuel »

WinfriedB hat geschrieben:Der übliche Hinweis, daß Manipulation des Wegstreckenzählers verboten ist, darunter dürfte auch der Austausch desselben gegen einen anderen mit anderem Zählerstand fallen.

Der Austausch des Zählwerks allein ist allerdings recht aufwendig, das Einstellen auf den Original-Stand weniger. Evtl. notwendige Hinweise könnte ich geben, allerdings nur per PN.
Hi,

also ich bin ja normalerweise auch immer einer der ersten, der auf rechtliche Probleme hinweist, aber in diesem Fall ist das wohl doch ein wenig voreilig, auch wenn der Hinweis natürlich berechtigt ist.
Die "Manipulation" (was auch immer man darunter verstehen möge) für sich allein genommen ist nicht strafbar. Strafbar ist allerdings das Verschweigen dieser "Manipulation" im Falle eines Verkaufs des Fahrzeugs. Das ist aber eigentlich nichts neues und stellt im Grunde genommen den bislang im Strafrecht auch schon bekannten "Betrug" dar.

Von daher dürfte Sigi durchaus seinen Tacho tauschen oder instandsetzen, solange er halt einen potenziellen Nachbesitzer seines Wagens darauf hinweist.

Gruß
Manuel
Benutzeravatar
schmidtla
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 2958
Registriert: Di 1. Apr 2008, 08:04
Wohnort: Neunkirchen am Brand

Re: Tachowechsel

Beitrag von schmidtla »

:lol: Ich glaube kaum, das der Sigi seine Stufe verkauft Jungs! :lol:

Wir sind hier nicht bei: "Ich Achmed Drachmed, du brauche Teppich, was deine letzte Preis....?" :u:

Gruß,

schmidtla :bye:
Alltagsschlurre A6 C4 Avant, Bj. 1996
32b Variant, Trend, Bj. 86
Granada I Turnier, V6 2,6 l-Turbo, Bj.1976
Mercedes 230E, W124, Bj. 91
CZ 175 Typ 477, Bj. 1968
CCS Trike Magic Scorpio, Typ 1, 1,6 Boxer, Bj. 1988
Sigi
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 212
Registriert: Fr 27. Jun 2008, 23:15
Wohnort: 90441 Nürnberg

Re: Tachowechsel

Beitrag von Sigi »

Hallo, ich nix verkaufe Stufe !!
Ich nur wechseln Tacho !!

Spaß bei Seite!
Ich möchte nur den Tacho wechseln, da mein jetziger immer Aussetzer hat.
Das mit den "rechtlichen" ist mir schon klar!!!

Wollte ja auch nur wissen, ob der Tachowechsel ohne Probleme möglich ist ?!?!?!


Gruß
Sigi
PKD Mitglied seit 12.8.1995
Fuhrpark :
Passat Stufenheck Carat
Touran 1,9 TDI Freestyle
Fiat 500C
Vespa V50
Benutzeravatar
Roman
Administrator
Administrator
Beiträge: 9225
Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
Wohnort: 71287 Weissach

Re: Tachowechsel

Beitrag von Roman »

Ja.
Und rechtliche Probleme gibts keine.
Sonst wären sämtliche KFZ-Werkstätten schon lange in rechtlichen Problemen, wenn mal der Tacho defekt ist und deswegen der Tacho ausgetauscht werden muß.
So etwas wird dann aber von der Werkstatt z.B. im Serviceheft notiert.
Ist z.B. bei meinem KX der Fall, da steht der Tachotausch mit Datum und KM-Stand des alten Tachos im Serviceheft drin.

Grüße
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Bild
WinfriedB
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 2036
Registriert: Do 4. Sep 2008, 07:56

Re: Tachowechsel

Beitrag von WinfriedB »

Sigi hat geschrieben: Wollte ja auch nur wissen, ob der Tachowechsel ohne Probleme möglich ist ?!?!?!


Gruß
Sigi
Im Prinzip ja, bei passender Wegstreckenzahl ist die kmh-Einteilung egal.

Allerdings lassen sich Tachos aus KI ohne dyn. Öldruckwarnanzeige nicht in spätere KI einsetzen, da diesen Tachos die Steuerplatine für diese Funktion fehlt. Diese alten Tachos wurden aber m.W. nur bis Ende 82 oder 83 verbaut.

@Roman: stimmt, wenns dokumentiert ist, dann wird das gehen. Selbst neu eingeschlagene Fahrgestell-Nr. gehen durch, wenns die Werkstatt bescheinigt, daß die Neuanbringung notwendig war (z.B. unfallbedingter Austausch von Chassisteilen).
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen