Hallo zusammen,Roman hat geschrieben:Im Übigen verstehe ich auch die Vorgehensweise der Rechtsabteilungen allgemein, nicht nur von VW, nicht.
Warum muß man gleich mit so einer Keule kommen?
Kann man das nicht erst mit einer Bitte formulieren?
Diese Keule bleibt der Rechtsabteilung als Mittel doch weiterhin, wenn der Bitte nicht nachgekommen wird.
so sehe ich es auch, aber das ist heutzutage offenbar ein allgegenwärtiges Problem: Durch das Internet gibt es natürlich einerseits unendlich viel mehr gravierende Rechtsverletzungen als früher, andererseits ist aber auch deren Verfolgung gnaden- und kompromissloser geworden. Viele Juristen scheinen nur in worst case-Szenarien zu denken und sich gegen alles und jeden absichern zu wollen. Seht Euch doch mal die Bedienungsanleitung eines beliebigen Elektrogerätes oder gar eines Autos von heute an - dort sind doch praktische alle Eventualitäten mit einer Warnung bedacht, damit bloß kein Gericht auf der Welt dem Hersteller ein Versäumnis attestieren kann. Vor zwanzig Jahren haben wir noch darüber gelacht, dass Mikrowellenhersteller in den USA ausdrücklich vor dem Trocknen eines Hundes in dem Gerät warnten. Heute sind wir in Europa vom Denken her fast genauso paranoid.
Juristisch gesehen kann es natürlich sein, dass der Marke durch Veröffentlichung historischer Prospekte im Internet auch dann Schaden entsteht, wenn dies ohne kommerzielles Interesse geschieht. Da geht es beispielsweise um Bild- oder Persönlichkeitsrechte, denn wer weiß denn, wie die entsprechenden Verträge vor 30 Jahren gestaltet waren? In jedem Modelljahr gab es in der Regel mindestens zwei Prospekte, die Bilder wurden allerdings oft mehrere Jahre lang verwendet. Okay, dann hat man die Bildrechte daran vielleicht für fünf Jahre gekauft und auch die Verträge mit Fotomodellen so gestaltet: zweckgebundene, zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Fotos ausschließlich in gedruckten Prospekten. Achtung, jetzt kommt des Juristen Paranoia: Was könnte passieren, wenn ein Fotograf oder ein Model von damals heute die alten Prospekte im Internet entdeckt? Genau, schlimmstenfalls könnte dann der damalige Herausgeber in Regress genommen werden, weil er die weitere Nutzung nicht unterbunden hat. Schließlich erscheint der damalige Hersteller auch auf Scans von heute noch als Herausgeber des Prospekts. Also versucht die Rechtsabteilung, dieses Risiko auszuschalten - und schießt dabei leider manchmal mit Kanonen auf Spatzen...
Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich möchte eigentlich nicht in einer Welt leben, in der man ohne Rechtsschutzversicherung und/oder Jurastudium gefühlt immer mit einem Bein im Knast steht. Vielmehr möchte ich mich auf einen Rechtsstaat verlassen können, dessen Ziel Gerechtigkeit ist und nicht die Vermeidung von Risiken und das Denken in worst case-Szenarien. Warum ging das in der Vergangenheit, warum geht das heute nicht mehr?
Nur meine private Meinung als Fan der Marke Volkswagen seit Kindesbeinen, aber ich denke, damit stehe ich nicht alleine da...