Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Hier hin gehören alle Themen rund um Fahrzeuge, die nichts mit dem Passat/Santana Typ 32/33 und 32B zu tun haben (z.B. auch Passat Typ 35i, Typ 3B).
Merlin6000
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Merlin6000 »

Und das ganze ist seit heute bundesweit einheitlich geregelt,´ohne FIN kein Kurzzeitkennzeichen
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troublemaker
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von troublemaker »

Na dann werde ich wohl in absehbarer Zeit wieder eine 06er haben... :angryfire:
Z28.310

Eve was here...
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Der Teilepool bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Hanswurschd
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Hanswurschd »

Man kann auf KZK auch komplett verzichten, ist kein Problem, funktioniert meist problemlos wenn man anständig fährt und kostet noch nicht einmal Geld
32b-299 alpinweiß 88kW 5 Zylinder 358000km 1.Hand
32b-299 alpinweiß 20V Turbo mit abartiger Leistung
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Merlin6000 »

Und wie soll das legal gehen bei einem abgemeldeten Kfz?
Trophyrentner
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Trophyrentner »

Hanswurschd hat geschrieben:Man kann auf KZK auch komplett verzichten, ist kein Problem, funktioniert meist problemlos wenn man anständig fährt und kostet noch nicht einmal Geld

wie soll dass denn bitte gehen????

es gibt nur die Möglichkeit des Händler Kennzeichens, wenn man einen Händler kennt, der das überhaubt verborgt, und das dann auch Kostenlos......

ich bin gespannt was du antwortest....

Grüße
Passat 32B CY Vari GT Klima, was anderes macht keinen Sinn
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Roman
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Roman »

800 km Angst?

Ich habe schon häufiger Fahrzeuge ohne Kennzeichen durch die Gegend fahren gesehen.
Oder einfach ein altes Kennzeichen drauf machen?

Legal ist das natürlich nicht.
Besser ist es, wenn man sich da dann einfach einen Autotransportanhänger besorgt.

Grüße
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
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Hanswurschd
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Hanswurschd »

Niemand spricht von legal in illegal, ich hab nur gesagt dass es meist problemlos funktioniert..... :u:
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von schmidtla »

:lol: Life is Life :lol:

:lol: Passat = Passat :lol:

Ja, ja... :D
Alltagsschlurre A6 C4 Avant, Bj. 1996
32b Variant, Trend, Bj. 86
Granada I Turnier, V6 2,6 l-Turbo, Bj.1976
Mercedes 230E, W124, Bj. 91
CZ 175 Typ 477, Bj. 1968
CCS Trike Magic Scorpio, Typ 1, 1,6 Boxer, Bj. 1988
Martin
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Martin »

Irgendwie mußte ich da auch sofort dran denken, als ich die Neuerungen gelesen habe.

:mrgreen: :u: 8-)
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
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Mr_Sniper
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Mr_Sniper »

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... l&start=//*[@attr_id=%27bgbl112s2232.pdf%27]
Das ist die Änderungsverordnung dazu.
Dazu steht nichts von einer FIN.Wenn eine Zulassungsstelle da eine FIN verlangt,ist das auf derem Mist gewachsen,der Gesetzgeber schreibt das nicht vor, und die machen des dann meist nach dem Gusto "so lang keiner klagt".

Also bitte nicht behaupten das wäre jetzt Bundesgesetz oder sonstwas wenn man nicht die Belege dafür vorweist.

Und @ Martin: Wo will bitte deine Zulasssungstelle die Fahrtstrecke eintragen?Der rosa KKZ-Schein ist bundeseinheitlich gleich.. da ist kein Platz für diese Eintragung?Mach doch mal nen Scan wo das eingetragen ist.
Meine Fortbewegungsmittel:
- 1978er VKLE Jägervari LS
- 1979er VW Passat 32 GLS
- 1996er VW Passat 3B 1.8T
- 2012er Transalp Ambition 2.0
- 2013er Nicolai Helius AM