Fernlicht auf dem dach erlaubt?

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Realsyncro
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Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von Realsyncro »

sind Fernscheinwerfer auf dem Dach eigentlich erlaubt oder nicht? heute hat mich die Polizei angehhalten und mir gesagt es wäre nicht erlaubt. ich hab dann, weil es schnell geht und um Sicherheit zu haben, die funzeln eben runter genommen. aber wie sieht es nun tatsächlich aus? würde sie nämlich gerne wieder amtlich oben drauf machen...

gruss, martin
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Roman
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Re: Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von Roman »

Afaik sind die erlaubt.
Aber: Du darfst da nur genau 1 Paar zusätzlich montieren und auch nur dann, wenn in den Hauptscheinwerfern schon Fernlicht integriert ist, was beim 32B mit Seriengrill ja der Fall ist.
Beim 32er mit Breitbandscheinwerfer sind also zusätzliche Fernscheinwerfer erlaubt, beim 32er mit Doppelscheinwerfern dagegen nicht, da dort das Fernlicht nicht in den Scheinwerfern für Ablendlicht integriert ist.

Grüße
Roman
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Johnson
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Re: Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von Johnson »

Ich würde das mal googlen, da gibts genug Diskussionen im Offroad-Bereich. Mich hat noch nie jemand deswegen aufgehalten, die sind aber auch nur temporär da drauf weil das sieht komisch aus finde ich und im normalen Betrieb bringen die auch nicht so extrem viel. Wenn ich die benutze, dann aber meistens dort, wo sich sowieso keiner drum kümmert und man froh ist wenn da jemand unterwegs ist, bei dem das Licht überhaupt noch geht ... ;)

Grüße,

Johannes
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Re: Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von schmidtla »

Gugt mal hier, Lesestoff:

Lippstadt (rpo). Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten - diese Regel gilt nicht für die Beleuchtung am Auto. Hier muss nahezu jedes Teil genehmigt sein. Und mehr noch, es muss auch noch entsprechend der Vorschrift montiert und benutzt werden. Dabei stößt der Autofahrer auch auf manche zunächst seltsam wirkende Vorschrift.
Um die meisten Regeln kümmern sich Autohersteller und Lichtspezialisten wie Hella. Sie sorgen dafür, dass jeder Scheinwerfer und jede Leuchte das ECE-Genehmigungszeichen trägt. Ohne dieses E im Kreis hat das Teil keine Zulassung. Gelegentlich vorkommende Hinweise unseriöser Anbieter wie "TÜV-frei" ersetzen dieses Zeichen nicht. Die kleine Zahl hinter dem E gibt übrigens das Land an, das die Genehmigung erteilt hat. Dentsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5. Von Letzteren dürfen also vier Stück leuchten. Arbeitsscheinwerfer, beispielsweise an Lieferfahrzeugen, Müll- oder Abschleppwagen dürfen wiederum nur im Stand brennen. Und sie müssen speziell als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Oft werden hier Nebellampen verwendet, die dazu auch lichttechnisch geeignet wären und nicht blenden. Doch das ist ebenso verboten wie der Einsatz einer Nebellampe als Rückfahrscheinwerfer. Beides kann bei enger oder sturer Auslegung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - mit fatalen Folgen für den Versicherungsschutz. Die meisten Hella-Produkte tragen die Ziffer 1 für Deutschland. Doch auch mit ECE-Zulassung ist noch nicht alles im rechten Licht.

Nebelscheinwerfer dürfen beispielsweise nicht höher montiert sein als die Hauptscheinwerfer und 40 Zentimeter vom Fahrzeugrand entfernt sitzen. Der Autofahrer darf das Nebellicht nur zusammen mit dem Abblendlicht benutzen. Ansonsten ist auch die Kombination mit dem Standlicht zulässig - das macht bei ganz dicker Suppe Sinn. Zusammen mit dem Fernlicht dürfen Nebellampen dagegen in Deutschland nie leuchten. Dafür lassen die Vorschriften Abdeckkappen für sie zu, die während der nebelarmen Zeit Steinschlagschäden verhindern. Solche Kappen sind wiederum für Fernscheinwerfer verboten.

Ansonsten gibt es wenig Einschränkungen für Zusatz-Fernscheinwerfer. Sie dürfen beliebig hoch montiert sein, also auch auf dem Fahrzeugdach. Maximal vier sind erlaubt. Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5. Von Letzteren dürfen also vier Stück leuchten. Arbeitsscheinwerfer, beispielsweise an Lieferfahrzeugen, Müll- oder Abschleppwagen dürfen wiederum nur im Stand brennen. Und sie müssen speziell als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Oft werden hier Nebellampen verwendet, die dazu auch lichttechnisch geeignet wären und nicht blenden. Doch das ist ebenso verboten wie der Einsatz einer Nebellampe als Rückfahrscheinwerfer. Beides kann bei enger oder sturer Auslegung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - mit fatalen Folgen für den Versicherungsschutz.

Viele Grüße,

schmidtla
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Re: Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von onkel-howdy »

ging es nur um die funzeln allgemein auf dem dach oder vielleicht um das "licht" ??? ;) oftmals werden diverse nicht so ganz im sinne der stvo entsprechendes glühobst oder gar gasentladungslampen verwendet damit man "mehr sieht" ;)
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Re: Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von VWSantana »

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Re: Fernlicht auf dem dach erlaubt?

Beitrag von onkel-howdy »

naja...hier wirds interesant. nach WAS ist der scheinwerfer geprüft und zugelassen und vorallem WIE ist er angeschlossen? wen er als "suchscheinwerfer" geprüft und angeschlossen ist dann zieht §50 nicht sondern §52 abs. 2. und da sind keine höhenangaben bei ;)

ist zwar ne ziemliche µfickerei aber auf diese "details" kommts ja im falle eines falles an ;) das problem ansich (mal von der bauhöhe abgesehen) ist doch ob der scheinwerfer überhaupt eine zulassung hat für den zweck den er am fahrzeug erfüllt. einfach irgendeinen weissen scheinwerfer als fernlicht benutzen (z.b. einen nebler) ist eben nicht drin. da hab ich mit dem serienmässsigen 106er meiner frau und mit meinen alten xr3i immer probleme beim tüv bekommen weil eben bei fernlicht ein anderer scheinwerfer angegangen ist...und das im serientrimm. da gabs IMMER diskusionen.
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