Geggooglet habe ich schon... aber nichts "ergiebiges" gefunden ...
Hat jemand hier in der Runde Erfahrungen, welche (zeitliche) Voraussetzungen in den verschiedenen Bundesländern für H-Kennzeichen gültig sind
Es geht um den "Stichtag".
Hin und wieder ist die Rede von einer unterschiedlichen Behandlung je nach Bundesland. Sprich... dem 01.01. des jeweiligen Jahres oder dem exakten Zulassungsdatum (plus 30 Jahre) beim jeweiligen Fahrzeug.
Konkret geht es hier natürlich um meinen 84er Carat, der am 03.07.1984 erstmals die Straße mit eigener Zulassung unter seine Räder genommen hat und eine H-Zulassung in NRW .
Das kann leider unterschiedlich sein !
Ich habe schon erlebt, daß es eine H-Prüfung vor dem Tag der EZ gab - im Jahr der EZ, eine andere Prüforganisation pochte auf den Tag der EZ.
Mein Straßenverkehrsamt gibt mir erst ein H nach dem passenden Datum, egal was die Prüforganisation mir an Dokumenten "vorab" gibt. Habe aber auch schon von einem Verkehrsamt gehört, dem das Jahr gereicht hat - möglicherweise aus Unkenntnis.
Also würde ich sagen, ab Tag der EZ geht immer, zu "Vorab"-Hs gibts keine mir bekannte Regelungen.
Carat E Chris hat geschrieben:Hallo Martin,
frag doch mal bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde nach !
Ansonsten, vielleicht hilft dir das weiter :
Guckst du Punkt 4.
wie immer....der benzinkrempel ist TOTAL veraltet.
@klaus
WTF? es gibt wirklich so bekloppte die das ganze vor dem tag der ez machen? macht ja aber keinen sinn wens die zulassungsstelle nicht annimmt. und das zu recht. es gilt der tag der erstzulassung.
VWSantana hat geschrieben:... möglicherweise aus Unkenntnis.
Genau SO ist es!
In der einschlägigen BUNDESverordnung (sprich: gilt für ALLE Bundesländer) steht ganz deutlich: "...Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind..."
Der Amtsschimmel wiehert nunmal tagesgenau!
Dies betrifft allerdings nur die ZULASSUNG!
Das für die Zulassung notwendige Gutachten kann natürlich schon vorher erstellt werden (natürlich auch im Rahmen einer HU).
Dies betrifft allerdings nur die ZULASSUNG!
Das für die Zulassung notwendige Gutachten kann natürlich schon vorher erstellt werden (natürlich auch im Rahmen einer HU).
Um die Zulassung geht es aber bei dem bei mir gerade anliegenden Gedanken ...
Manuel hat geschrieben:
Das für die Zulassung notwendige Gutachten kann natürlich schon vorher erstellt werden (natürlich auch im Rahmen einer HU).
Und mein Prüfer sagte im Frühjahr zu mir, daß bei der Prüfung das Fahrzeug 30 Jahre angemeldet sein muß, er bestätigt ja die 30 Jahre. Ich wollte mit ihm nicht weiterdiskutieren und machte das Prozedere einen Tag später, dann bekam ich die Plakette auch für den Nachfolgemonat wegen Monatswechsel. Ach ja, ich bin in Bayern, bzw. Franken.
MfG
Günter
1956 Warszawa M20
1983 Passat GL Coupe
2016 Passat GLS Anhänger
1985 Passat Variant CL TD , 466 338 km Erstbesitzer (TOT)
1994 Astra F Cabrio Bertone
2000 Passat 3B Var PD
1968 MZ TS 250
1950 NSU Fox
199? Fahrrad (in seltener Benutzung)
onkel-howdy hat geschrieben:@klaus
WTF? es gibt wirklich so bekloppte die das ganze vor dem tag der ez machen? macht ja aber keinen sinn wens die zulassungsstelle nicht annimmt. und das zu recht. es gilt der tag der erstzulassung.
Es gibt anscheinend nichts, was es nicht gibt...
...deswegen mein Hinweis - selbst falls eine Prüforga die H-Abnahme im Jahr der EZ macht, heißt das noch lange nicht, daß dann das Straßenverkehrsamt mitmacht !
Also Martin, 3.7.2014 abwarten, H-machen und zulassen.
Also unabhängig davon, ob der Prüfer bzw. Ersteller des Oldtimer-Gutachtens nochmal ausdrücklich im Gutachten das Alter des Fahrzeugs erwähnt (und damit eigentlich nur dokumentiert, dass er rechnen kann), ist die Konsequenz für den Kölner Carat identisch (und da muss ich Klaus zustimmen): Vor dem 3.7.2014 wird das nix mit einem H-Zulassung.
Und ein halbes Jahr Vorlaufzeit kann eigentlich fast jeder Wagen gut gebrauchen, dem sowas bevor steht.
Damit zwangsläufig verbunden ist nämlich immer auch eine Hauptuntersuchung. Und da wird nicht nur nachgeschaut, ob der Wagen H-konform ist...