Das wird in Hameln aber nicht so einfach....Ellen hat geschrieben: Dann frag doch mal ganz höflich und freundlich nach Engschrift, habe ich beim Saison- und beim H-Kennzeichen genehmigt bekommen.
Tüv- Strafe bei Überziehung
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Laut meiner letzten Info ist das jetzt beschlossen das ab 1.04 2012 nicht mehr zurückdatiert wird.Roman hat geschrieben:Aktuell hast du keinen Monat gewonnen, da immer noch zurückdatiert wird.
Ist der TÜV im März fällig und du fährst erst im August hin, gilt die Plakette nicht 24 Monate, sondern wieder nur bis März.
Es ist aber im Gespräch, diese Praxis fallen zu lassen und statt dessen einen kleinen Strafaufschlag auf die Prüfgebühren einzuführen.
Grüsse
Roman
Also ab 1.4. wieder zulassen und dann gleich tüv .bzw. andersrum.
Gruß Jörg
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Wegen der möglichen Strafe würde ich mir wenig Gedanken machen wenn Du den Wagen vor dem Tüv eh nicht fahren möchtest.
Würde mir dann nur (schriftlich) einen Termin beim Tüv holen und den Wisch dann auf der Fahrt zum TÜV dabei haben.
Sollte dich die Polizei dann tatsächlich rausziehen würden die dann wahrscheinlich ein Moralisches Problem damit haben jemandem auf dem Weg zum TÜV eine Verwarnung für den überzogenen TÜV auszusprechen
Gruß Schall
Würde mir dann nur (schriftlich) einen Termin beim Tüv holen und den Wisch dann auf der Fahrt zum TÜV dabei haben.
Sollte dich die Polizei dann tatsächlich rausziehen würden die dann wahrscheinlich ein Moralisches Problem damit haben jemandem auf dem Weg zum TÜV eine Verwarnung für den überzogenen TÜV auszusprechen
Gruß Schall
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Ab April soll nicht mehr rückdatiert werden...passeratti hat geschrieben:Ich hatte gelesen, dass ab Anfang 2012 nicht mehr rückdatiert wird...oder irre ich mich?
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
ich hatte bei google gelesen, dass zum 01.01.12 keine Rückdatierung mehr geben soll. Woher stammt euer 01.04.12?
Viele Grüße
Julia
Viele Grüße
Julia
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Der 01.04.2012 ist der bekannte Stichtag, war überall in den Medion schon nachzulesen
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Das kommt immer auf die Bestimmungen des Zulassungskreises an.Roman hat geschrieben:Es dürfen lt. Gesetz max. 8 Stellen auf dem Kennzeichen vorhanden sein.
Hameln hat HM, bleiben für Buchstaben, Zahlen und H bzw. Saison max. 6 Stellen.
Bei Saison also 5 Stellen, d.h. entweder 2 Buchstaben und 3 Zahlen oder 1 Buchstabe und 4 Zahlen.
Dein Wunschkennzeichen geht also problemlos als Saisonkennzeichen.
Grüsse
Roman
Bei uns im Kreis Mettmann haben wir das ME und dann sind für H- und Saison entweder 2 Buchstaben und 2 Zahlen oder 1 Buchstabe und 3 Zahlen möglich. So steht das in den Zulassungsbestimmungen für den Kreis Mettmann. Ob das so für Hameln auch zutrifft kannst Du bestimmt auf der HP von denen nachlesen.
Grüße Peter
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Dann macht der Landkreis da aber eigene Regeln.
Gesetzlich gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... _4_65.html , zum Punk 4 runterblättern.
Grüsse
Roman
Gesetzlich gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... _4_65.html , zum Punk 4 runterblättern.
Grüsse
Roman
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Das Hamelner Straßenverkehrsamt sagt:
insgesamt 6 Ziffern also HM und eine vierstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Engschrift geht nicht, da das Probleme mit den Bitzern gibt.
Also eine Umkennzeichnung (komplett neues Kennzeichen) ist fällig und das steht für mich nicht zur Debatte.
Ich habe heute Günther tüven lassen. Eigentlich hätte er ohne Mängel durchkommen müssen, aber für den Prüfer muss eben auch ein fehlerfreies Autos Mängel haben, wenn es 29 Jahre alt ist
insgesamt 6 Ziffern also HM und eine vierstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Engschrift geht nicht, da das Probleme mit den Bitzern gibt.
Also eine Umkennzeichnung (komplett neues Kennzeichen) ist fällig und das steht für mich nicht zur Debatte.
Ich habe heute Günther tüven lassen. Eigentlich hätte er ohne Mängel durchkommen müssen, aber für den Prüfer muss eben auch ein fehlerfreies Autos Mängel haben, wenn es 29 Jahre alt ist
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung
Eine selten dämliche Begründung des Landkreises für die Verweigerung der Engschrift.
Da wünsche ich dem Landkreis möglichst viele Fahrzeuge, so das der Nummernvorrat nicht mehr ausreicht und die zwangsweise auf mehr Stellen gehen müssen.
Im Übrigen:
Dein jetziges Kennzeichen kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen weggenommen werden.
Dann bekommst du zwangsweise ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Zitat §8 Abs. 2 FZV:
Roman
Da wünsche ich dem Landkreis möglichst viele Fahrzeuge, so das der Nummernvorrat nicht mehr ausreicht und die zwangsweise auf mehr Stellen gehen müssen.
Im Übrigen:
Dein jetziges Kennzeichen kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen weggenommen werden.
Dann bekommst du zwangsweise ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Zitat §8 Abs. 2 FZV:
GrüsseDie Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.
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