Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

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Johnson
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Ich bin sogar schon ein paarmal ohne Schilder gefahren, hat sich niemand daran gestoßen.
Ach so, ja dann, wenn das so ist ... :P Ich berufe mich dann auf Dich ! ;)

Grüße,

Johannes
Passat L Fließheck, ZA, 1975
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troublemaker
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von troublemaker »

Wieso so kompliziert ? KZK holen, rumfahren, anmelden, fertig. Versicherung für KZK wird mit der darauf folgenden des Autos verrechnet und gut ist. Zahlst halt noch `nen 20iger für die Kennzeichen und hast keinerlei Risiko... :idea1:
Z28.310

Eve was here...
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schmidtla
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von schmidtla »

Johnson hat geschrieben:
Ich bin sogar schon ein paarmal ohne Schilder gefahren, hat sich niemand daran gestoßen.
Ach so, ja dann, wenn das so ist ... :P Ich berufe mich dann auf Dich ! ;)

Grüße,

Johannes
Hihihihi, tja, da wo kein Kläger, da kein Richter :evil3: ...waren ja nur ein paar Km :u: ...von einer Scheune in die Andere.... :aetsch


Gruß,

schmidtla :bye:
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Mr_Sniper
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Mr_Sniper »

Um mich hier mal kurz einzumischen,ist ja mein täglich Brot seit 3 Wochen.. bin jetzt selber in der Zulassung.

Ich werd morgen nochmal nachfragen wies aussieht wenn der Wagen angemeldet werden soll,aber eigentlich ist es so dass Fahrten mit entstempeltem Kennzeichen einmalig und nur von der Zulassungsstelle aus zu einem Abstellplatz(Werkstatt,Garage,Schrottplatz) der im gleichen oder angrenzenden Zulassungsbezirk liegt zulässig sind.Auf dem Weg zur Zulassungsstelle hin zum anmelden ist das meines Wissens nach unzulässig,dafür bräuchtest du z.B. ein Kurzzeitkennzeichen.Ich frag aber morgen mal nen Kollegen der schon etwas länger in dem Bereich tätig ist.

Bezüglich dem Einscannen: Kommt drauf an wie das bei euch gehandhabt wird.Ich hab jetzt öfters schon Fälle gehabt wo ich eben ne EVB auf nem Handydisplay vor die Nase gehalten bekommen hab.Da jeder Vorgang EDV-mässig abgespeichert werden muss schreibt man als Sachbearbeiter dann einfach die EVB auf einen Zettel und scannt den dann ein.
Allerdings muss die EVB genau geprüft werden ob die Person auf die Zugelassen wird auch tatsächlich die Person ist für die die EVB von der Versicherung ausgestellt wurde.Da gehts einmal drum dass die Person die da ne Zulassung durchführen will auch tatsächlich die Person ist für die sie sich ausgibt und andererseits darum um Halter/Versicherungsnehmer abzuprüfen da es hier EVBs gibt die da Abweichungen zulassen,und welche dies nicht tun.Denke daher dass die Sachbearbeiterin da eher dann einfach deine Identität anhand des Ausweises kontrollieren wollte,welcher tatsächlich mit eingescannt werden muss.
Meine Fortbewegungsmittel:
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Roman
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Roman »

Mr_Sniper hat geschrieben:Auf dem Weg zur Zulassungsstelle hin zum anmelden ist das meines Wissens nach unzulässig,
Nein, ich zitiere hier noch einmal den entsprechenden Paragraphen:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Da steht eindeutig "Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette...", also ist auch der Weg zur Zulassungsstelle zum Anmelden zulässig.

Grüsse
Roman
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Johnson
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Hallo Julian,

danke für die Ausführungen aber ich glaube, da musst Du noch ein bisschen dazulernen :P . Es stand ja niemals die Frage zur Debatte welche Fahrten im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung §10 Absatz 4 gestattet sind oder nicht. Das geht ja (wie Roman schreibt) ganz deutlich daraus hervor.

Die Angelegenheit ist übrigens mittlerweile zu meiner Zufriedenheit geklärt, da kam es wohl in der Vergangenheit öfters zu Missverständnissen / Fehlverhalten und daraus resultierenden Problemen weil es da bei uns jemand bei der Rennleitung ganz genau nimmt (siehe auch mein Hänger). Deswegen ist man da bei uns momentan etwas feinfühlig. Wenn das Fahrzeug bereits in unserem Bezirk zugelassen gewesen wäre, hätte ich die Zulassungsstelle sowieso nicht kontaktiert.

Grüße,

Johannes
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Mr_Sniper
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Mr_Sniper »

Hmm,ich hab heute nochmal den Kollegen gefragt,der meinte dass das Fahren zur Zulassungsstelle mit alten ungestempelten Kennzeichen ("WN-xxx") nicht zulässig ist.Völlig ohne Kennzeichen etc. ebenfalls.
Das zur Zulassungsstelle fahren mit bereits vorab zugeteilten also z.B. reservierten Kennzeichen ist auf direktem Wege zur Zulassungsstelle zulässig wenn die Versicherung dafür ihre Deckung gibt,das wäre aber dann nicht Sache der Zulassungsstelle,das muss der Fahrer mit seiner Versicherung so abmachen.
Ansonsten,die Frage bezüglich Einscannen und persönlich vorbeibringen hab ich dir ja schon geschildert.
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Hmm,ich hab heute nochmal den Kollegen gefragt,der meinte dass das Fahren zur Zulassungsstelle mit alten ungestempelten Kennzeichen ("WN-xxx") nicht zulässig ist.Völlig ohne Kennzeichen etc. ebenfalls.
Ja, das ist aber absolut klar und stand auch niemals zur Debatte ! Sonst hätte ich das hier ja nicht geschrieben. Zulässig sind diese Fahrten innerhalb desselben und maximal angrenzender Zulassungsbzirke wenn Dir die Nummer bereits einmal zugeteilt und dem zu bewegenden Fahrzeug zugewiesen wurde oder wenn Du ein Kennzeichen reservierst und dem zu bewegenden Fahrzeug zuordnen lässt. Nicht mehr und nicht weniger.

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Johannes
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Mickie »

Johnson hat geschrieben: Ja, das ist aber absolut klar und stand auch niemals zur Debatte ! Sonst hätte ich das hier ja nicht geschrieben. Zulässig sind diese Fahrten innerhalb desselben und maximal angrenzender Zulassungsbzirke wenn Dir die Nummer bereits einmal zugeteilt und dem zu bewegenden Fahrzeug zugewiesen wurde oder wenn Du ein Kennzeichen reservierst und dem zu bewegenden Fahrzeug zuordnen lässt. Nicht mehr und nicht weniger.

Grüße,

Johannes

Genauso ist es bei uns im Landkreis auch, im Nachbarkreis (VB) aber z.B nicht. dort bekommt man einen vorläufigen Fahrzeugschein ausgehändigt und darf damit zu Tüv, AU oder Zulassungsstelle fahren

Und im Landkreis CE kenne ich das auch mit dem vorläufigen Fahrzeugschein, diese und im VB wollen aber beim zulassen das Fahrzeug generell sehen
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Johnson
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Ich denke, da hat jede Zulassungsstelle so ihren Ermessensspielraum und Freiheiten bei der Umsetzung. Interessant wäre es zu sehen, was passiert, wenn man sich trotz dieser Vorgaben bei einer Kontrolle auf den entsprechenden Paragraphen der FZV beruft. Das ist ja Bundesrecht. Verliert das in diesem Fall seine Gültigkeit ?

Grüße,

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