Ach so, ja dann, wenn das so ist ... Ich berufe mich dann auf Dich !Ich bin sogar schon ein paarmal ohne Schilder gefahren, hat sich niemand daran gestoßen.
Grüße,
Johannes
Ach so, ja dann, wenn das so ist ... Ich berufe mich dann auf Dich !Ich bin sogar schon ein paarmal ohne Schilder gefahren, hat sich niemand daran gestoßen.
Hihihihi, tja, da wo kein Kläger, da kein Richter ...waren ja nur ein paar Km ...von einer Scheune in die Andere....Johnson hat geschrieben:Ach so, ja dann, wenn das so ist ... Ich berufe mich dann auf Dich !Ich bin sogar schon ein paarmal ohne Schilder gefahren, hat sich niemand daran gestoßen.
Grüße,
Johannes
Nein, ich zitiere hier noch einmal den entsprechenden Paragraphen:Mr_Sniper hat geschrieben:Auf dem Weg zur Zulassungsstelle hin zum anmelden ist das meines Wissens nach unzulässig,
Da steht eindeutig "Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette...", also ist auch der Weg zur Zulassungsstelle zum Anmelden zulässig.Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Ja, das ist aber absolut klar und stand auch niemals zur Debatte ! Sonst hätte ich das hier ja nicht geschrieben. Zulässig sind diese Fahrten innerhalb desselben und maximal angrenzender Zulassungsbzirke wenn Dir die Nummer bereits einmal zugeteilt und dem zu bewegenden Fahrzeug zugewiesen wurde oder wenn Du ein Kennzeichen reservierst und dem zu bewegenden Fahrzeug zuordnen lässt. Nicht mehr und nicht weniger.Hmm,ich hab heute nochmal den Kollegen gefragt,der meinte dass das Fahren zur Zulassungsstelle mit alten ungestempelten Kennzeichen ("WN-xxx") nicht zulässig ist.Völlig ohne Kennzeichen etc. ebenfalls.
Johnson hat geschrieben: Ja, das ist aber absolut klar und stand auch niemals zur Debatte ! Sonst hätte ich das hier ja nicht geschrieben. Zulässig sind diese Fahrten innerhalb desselben und maximal angrenzender Zulassungsbzirke wenn Dir die Nummer bereits einmal zugeteilt und dem zu bewegenden Fahrzeug zugewiesen wurde oder wenn Du ein Kennzeichen reservierst und dem zu bewegenden Fahrzeug zuordnen lässt. Nicht mehr und nicht weniger.
Grüße,
Johannes