Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

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fritzeflink
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von fritzeflink »

Brigitte hat geschrieben:Hallo Fritz

Gestern habe ich mich tierisch über den Schornsteinfeger geärgert. Der dauernd über den Niedertemperatur Ölheizkessel stänkert, obwohl der alle Werte einhält. einfach weil er zu alt sei. Dabei war das ein schwedisches Spitzenprodukt, aber das kennt der Simpel natürlich nicht.
Schönen Gruß
Brigitte
[/quote]


Hi Brigitte,

es gibt untrügerische Zeichen die Menschen zu erkenne:
1 Woran erkennst Du einen Veganer? "Er sagt es Dir!"
2 Woran erkennst Du einen Deppen? "Würde er nur den Mund halten!"

Da es bei der Abgasmessung von Heizkessel noch keine Betrugssoftware gibt,
ist für manche schwer erträglich, dass auch alte Teile durchaus der Regel entsprechen.

Schönen Gruß
Fritz
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troublemaker
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von troublemaker »

Ich schätze mal dass der Kessel einfach aus Altersgründen raus muss. Da kann aber der Kollege nichts dafür, das ist eine Sache des Gesetzgebers (1.BimSchV). Und da solche Sachen von unserer Aufsichtsbehörde kontrolliert werden haben wir da keinen Ermessensspielraum...
Z28.310

Eve was here...
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Der Teilepool bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
fritzeflink
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von fritzeflink »

troublemaker hat geschrieben:Ich schätze mal dass der Kessel einfach aus Altersgründen raus muss. Da kann aber der Kollege nichts dafür, das ist eine Sache des Gesetzgebers (1.BimSchV). Und da solche Sachen von unserer Aufsichtsbehörde kontrolliert werden haben wir da keinen Ermessensspielraum...
Sorry, es gibt keine Altersbegrenzung!
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von Kuddl »

Kurz mal zurück zum Thema: :u:
Brigitte hat geschrieben:
CAausG Rallye GLI hat geschrieben:
Württembergische Versicherung, Oldtimertarif.
Da brauchst Du auch keinen Erstwagen anmelden oder so einen Firlefanz.
N'Abend, Christian.

Habe eben in so einer Übersichtstabelle geschaut, da braucht man bei der Würtembergischen aber ein Alltagsfahrzeug?

http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... 2015_0.pdf

Gruß, Brigitte
Ja, Alltagsfahrzeug wird benötigt! Sonst gelten diese genial-günstigen Tarife nicht. Die Alltagskiste kann aber auch bei einem anderen Anbieter versichert sein, musst Du dann nur nachweisen. Alles andere wäre mir neu.
Bin selber seit Jahren mit allen Fahrzeugen bei der Württembergischen: Alltag, H und 07er.

Gruß
Kuddl
Mein kleiner Fuhrpark:

1973 Passat L, "474", ungeschweisst u. 1. Lack

sowie:
1972 Mercedes 450 SL
1973 Mercedes 350 SLC
2005 VW Polo 1.4 Aut.
VWSantana
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von VWSantana »

CAausG Rallye GLI hat geschrieben:Hey,
Württembergische Versicherung, Oldtimertarif.
Da brauchst Du auch keinen Erstwagen anmelden oder so einen Firlefanz.
VG
Christian
Hi Christian,
das kenne ich von der Württmg. anders.
Ich mußte bei Anmeldung meiner Fahrzeuge einen Alltagswagen nachweisen. Dieser muß aber nicht dort versichert sein und kann - bei Mitbringen einer Bestätigung des Halters, daß Du den Wagen nutzt - auch auf jemand anderen zugelassen sein. So akzeptiert es zumindest meine Filliale.

4+5 zylindrige Grüße aus dem Solling, Klaus
Brigitte
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von Brigitte »

VWSantana hat geschrieben: Ich mußte bei Anmeldung meiner Fahrzeuge einen Alltagswagen nachweisen. Dieser muß aber nicht dort versichert sein und kann - bei Mitbringen einer Bestätigung des Halters, daß Du den Wagen nutzt - auch auf jemand anderen zugelassen sein. So akzeptiert es zumindest meine Filliale.
Hallo Klaus, interessanter Tip, danke.

Gruß, Brigitte
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von Hotel-Variant »

Als Alltagsfahrzeug kann auch ein Mopped oder sogar ein Mofa reichen, aber das wird sicher auch von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt. Vorteil: sogut wie keine Unterhaltskosten und Platzverbrauch.

Es grüßt Robert
Brigitte
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter

Beitrag von Brigitte »

Hallo Robert,

in der Richtung war ich auch schon am überlegen. Ob ev. sogar mein neues E-bike anerkannt würde (was übrigens den Wert meines Wagens weit übersteigt, denn es hat alles was man sich nur wünsches kann, einschließlich Rohloff-Schaltung)

Bin mal gespannt.

Schöne Grüße, Brigitte