Hallo Leute,
fahre meinen Dieselkombi von 87 immer noch und habe vor, den im Januar 2017 als Oldtimer anzumelden.
Jetzt bekommen wir hier ad hoc (in 2 Wochen, der vom Amt hat fast geheult) die Umweltzone und ich ärgere mich gerade über die ganzen Kosten: nächsten Jahr im Sommer HU + AU und ein halbes Jahr später nochmal das gleiche, die AU wäre dann nicht mehr gültig (sagte der vom TÜV)
Abgesehen von den Kosten, finde ich diese Drehzahlhochregelei eine Zumutung, schließlich sind die Turbodieselmotoren etwa empfindlicher. Und das dann gleich nach einem halben Jahr nochmal.
Und diese Bescheinigung soll 29,-€ kosten, wenn es eine Nachrüstung gäbe, hätte ich doch längst einen Partikelfilter. Schließlich wurden sie subventioniert und Steuern spart es auch.
Irgendwo kam mir mal unter, vom Hersteller könne man das auch bekommen?
Außerdem würde mich in dem Zusammenhang aus aktuellem Anlaß (VW Skandal) interessieren, was bei der grünen Plakette alles gemessen wird. Ich habe einen Oxykat und meine Werte bei der AU waren immer Spitze. Das hätte ich gern mal verglichen, besonders, wo ich nur 5-5,5L verbrauche.
Dem nicht besonders freundlichen vom TÜV vorhin konnte ich gerade noch aus der Nase ziehen, daß ich für das H Kennzeichen den Oxykat nicht ausbauen muß, hoffe, das stimmt.
Vielleicht hat hier jemand noch einen Tip für mich.
Viele Grüße aus Darmstadt
Brigitte
Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Hallo Brigitte,
für das H ist die Abgasregelung doch völlig irrelevant. Wenn dein Auto die Prüfanforderungen für ein historisches Kennzeichen erfüllt, wird ein pauschaler Steuersatz fällig. Deinen Oxykat brauchst du nicht ausbauen, er ist zur Steuerbemessung jedoch unerheblich, weil mit dem H ein Einheitssteuersatz fällig wird, unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoss.
Ferner ist mit dem H für Dich die Umweltzone kein Problem mehr, weil Fahrzeuge mit H von der Plakettenpflicht befreit sind.
Daher fallen die Kosten fürs H auch nur im nächsten Sommer an. Ob dein Oxykat für das Jahr dazwischen für ne ausreichende Plakette langt, kann ich ohne weiteres nicht sagen.
Entscheidend ist dabei der Hersteller des Oxikats, weil er einst die erforderlichen Gutachten erstellen lassen musste, nicht aber VW. Im Zweifel wendest du dich also an den Kat-Hersteller.
für das H ist die Abgasregelung doch völlig irrelevant. Wenn dein Auto die Prüfanforderungen für ein historisches Kennzeichen erfüllt, wird ein pauschaler Steuersatz fällig. Deinen Oxykat brauchst du nicht ausbauen, er ist zur Steuerbemessung jedoch unerheblich, weil mit dem H ein Einheitssteuersatz fällig wird, unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoss.
Ferner ist mit dem H für Dich die Umweltzone kein Problem mehr, weil Fahrzeuge mit H von der Plakettenpflicht befreit sind.
Daher fallen die Kosten fürs H auch nur im nächsten Sommer an. Ob dein Oxykat für das Jahr dazwischen für ne ausreichende Plakette langt, kann ich ohne weiteres nicht sagen.
Entscheidend ist dabei der Hersteller des Oxikats, weil er einst die erforderlichen Gutachten erstellen lassen musste, nicht aber VW. Im Zweifel wendest du dich also an den Kat-Hersteller.
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Hallo
Warum sollst du alles halbe Jahr zur AU? Das macht doch keinen Sinn oder bekommst du eine Ausnahmeregelung und dafür ist es Pflicht?
Bei der AU wird nur der Trübungswert gemesen und nicht aber die Stickoxid Anteil. Meine bisherigen Erfahrungen zeigen das es relativ egal ist ob Euro 0 oder Euro 3 beim Diesel. Die erreichten Werte lassen einem manchmal ganz schön wundern.
Den Kat musst du für eine H Abnahme nicht ausbauen, ich meine sogar das du ihn gar nicht ausbauen darfst, weil du dadurch das Abgasverhalten verschlechtern würdest und dies ist nicht zulässig.
Gruß Sören
Warum sollst du alles halbe Jahr zur AU? Das macht doch keinen Sinn oder bekommst du eine Ausnahmeregelung und dafür ist es Pflicht?
Bei der AU wird nur der Trübungswert gemesen und nicht aber die Stickoxid Anteil. Meine bisherigen Erfahrungen zeigen das es relativ egal ist ob Euro 0 oder Euro 3 beim Diesel. Die erreichten Werte lassen einem manchmal ganz schön wundern.
Den Kat musst du für eine H Abnahme nicht ausbauen, ich meine sogar das du ihn gar nicht ausbauen darfst, weil du dadurch das Abgasverhalten verschlechtern würdest und dies ist nicht zulässig.
Gruß Sören
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Also mit dem Oxykat habe ich Euro 2, rote Plakette. Das langt aber nicht für die Umweltzone. Dafür brauche ich eine Bescheinigung, daße es keinen Partikelfilter gibt für mein Fahrzeug. (und noch diverses anderes)nikalla hat geschrieben: Daher fallen die Kosten fürs H auch nur im nächsten Sommer an. Ob dein Oxykat für das Jahr dazwischen für ne ausreichende Plakette langt, kann ich ohne weiteres nicht sagen.
Entscheidend ist dabei der Hersteller des Oxikats, weil er einst die erforderlichen Gutachten erstellen lassen musste, nicht aber VW. Im Zweifel wendest du dich also an den Kat-Hersteller.
Und die HU nächsten Sommer brauch ich auch, aber da kann ich das H-Kennzeichen noch nicht beantragen, weil da noch ein halbes Jahr fehlt.
VG, Brigitte
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Hallo Sören, denke mit meiner Antwort an nikalla ist das erklärt?Böwer32b hat geschrieben:Hallo
Warum sollst du alles halbe Jahr zur AU?
Hhm, interessant. Das müßte man mal richtig zum Vergleichen vor sich sehenBei der AU wird nur der Trübungswert gemesen und nicht aber die Stickoxid Anteil. Meine bisherigen Erfahrungen zeigen das es relativ egal ist ob Euro 0 oder Euro 3 beim Diesel. Die erreichten Werte lassen einem manchmal ganz schön wundern.
Wenigstens ein Lichtblick, iss ja sonst oft genug so, rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln!Den Kat musst du für eine H Abnahme nicht ausbauen, ich meine sogar das du ihn gar nicht ausbauen darfst, weil du dadurch das Abgasverhalten verschlechtern würdest und dies ist nicht zulässig.
Gruß Brigitte
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Bist du dir sicher das du für die H Abnahme eine komplett neue HU brauchst?
Bezüglich den Abgaswerten. Ich weiß ganz sicher das mein damaliger Passat 3B 1,9TDI mit Euro 2 einen deutlich besseren Trübungswert als mein jetziger A4 1,9 TDI mit Euro 3 und Partikelfilter also grüne Plakette hat.
Bezüglich den Abgaswerten. Ich weiß ganz sicher das mein damaliger Passat 3B 1,9TDI mit Euro 2 einen deutlich besseren Trübungswert als mein jetziger A4 1,9 TDI mit Euro 3 und Partikelfilter also grüne Plakette hat.
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Hat der mir vorhin beim TÜV gesagt. Die freuen sich, wenn sie nochmal kassieren dürfen.Böwer32b hat geschrieben:Bist du dir sicher das du für die H Abnahme eine komplett neue HU brauchst?
Manchmal denke ich darüber nach, ob sich nicht ein paar Dieselfahrer zusammentun könnten und ein Gemeinschaftsgutachten anfertigen zu lassen. Allerdings hat sich das mit dem H-Kenzzeichen dann eh erledigt.Bezüglich den Abgaswerten. Ich weiß ganz sicher das mein damaliger Passat 3B 1,9TDI mit Euro 2 einen deutlich besseren Trübungswert als mein jetziger A4 1,9 TDI mit Euro 3 und Partikelfilter also grüne Plakette hat.
Aber rein deswegen, weil mich diese ganze Plakettenaugenwischerei so ärgert. Meistens fahr ich nämlich Fahrrad und einen Kühlwasservorheizer habe ich auch, das nimmt ganz schön Dreck in der Anfahrphase weg.
Wobei ich die Versicherung bei der HUK und den supergünstigen Schutzbrief für 6€ im Jahr (gleiche Leistungen wie beim ADAC) dann aufgeben muß. Die HUK bietet nix für Oldtimer an, soweit ich weiß.
Gruß, Brigitte
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Den Versicherungsvertrag wirst Du nicht zwingend aufgeben müssen. Eher im Gegenteil: Wenn Du das H-Kennzeichen hast und Du den Oldtimertarif in Anspruch nehmen willst, wirst Du sehr wahrscheinlich ein regulär versichertes Alltagsfahrzeug vorweisen müssen. Da solltest Du mit der Versicherung mal reden, dass der Vertrag so wie er ist, fortgeführt werden kann. Das "H" wäre dann nur für die Steuer relevant, und ich kann mir nicht vorstellen das es einen Zwang gibt, den Oldtimertarif in jedem Fall Anspruch nehmen zu müssen. Zudem ist die Jahresfahrleistung bei den Oldtimertarifen zumeist begrenzt, in meinem Fall sind das z.B. 5000Km/Jahr.
Grüße,
Joachim
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Hallo Joachim,
das klingt gut, da werde ich mal fragen. Das wäre mir am liebsten, wenn der Vertrag einfach weiterlaufen könnte.
VG, Brigitte
das klingt gut, da werde ich mal fragen. Das wäre mir am liebsten, wenn der Vertrag einfach weiterlaufen könnte.
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Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Partikelfilter
Das ist leider so.Brigitte hat geschrieben:Hat der mir vorhin beim TÜV gesagt. Die freuen sich, wenn sie nochmal kassieren dürfen.Böwer32b hat geschrieben:Bist du dir sicher das du für die H Abnahme eine komplett neue HU brauchst?
Als erstes muß (wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist) eine ganz normale Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung gemacht werden. Anschließend (wenn bestanden) kommt noch die zusätzliche Untersuchung zur H-Nummer. Dafür gibt es noch einen Paragraphen, den ich jetzt nicht auswendig weiß.
Es gibt nur die Möglichkeit, um Geld zu sparen (und den Motor nicht zu quälen) die Hauptuntersuchung ein halbes Jahr zu überziehen. Kommt halt drauf an, wieviel du fährst, bzw. wo du parkst.
MfG
Günter
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1985 Passat Variant CL TD , 466 338 km Erstbesitzer (TOT)
1994 Astra F Cabrio Bertone
2000 Passat 3B Var PD
1968 MZ TS 250
1950 NSU Fox
199? Fahrrad (in seltener Benutzung)
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