Hab irgendwie das hier nicht mitbekommen. Bezüglich einer solchen Sache mit abweichender Halter um altes Kennzeichen zu behalten.. nicht grad die feine Art, aber so gesehen.. mir fällt jetzt nichts ein was dagegen sprechen würde.. im Gegensatz zu AT haben wir in D nur bei wenigen Verkehrsdelikten eine Halterhaftung,heißt wenns blitzt, sagst der und der Fahrer wars -> fertig.
Das einzige wo ich mir eventuell was vorstellen könnte, nachdem die Karre ja nen immensen Wert hat, vielleicht dass das Finanzamt da sich erst mal wundern könnte falls die bei dir oder bei dem mal ne Nachprüfung wegen der Steuererklärung machen,aber wenn ihr das vertraglich geregelt habts dass du nur wegen dem AKZ Halter wirst.. dürften die auch ruhig sein.
Fahrtenbuch is wenns mal Probleme geben sollte sicher auch keine dumme Idee..aber sonst.. viel Spaß als Halter!
Mein Wissensstand ist aber der, dass bei der Änderung der Papiere auch die KZ auf Euro getauscht werden müssen. Zudem gibt es ja seit 1.1.15 nur noch Klebeplaketten...
Z28.310
Eve was here...
Der Teilepool bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Wenn das Kennzeichen beim Fahrzeug gleich bleibt und nur eine Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks erfolgt müssen keine neuen Kennzeichen ausgestellt werden.
Einfach die Kennzeichen nicht demontieren,Fahrzeug garnicht vorfahren.Wenn man gleich von Anfang an sagt dass die Kennzeichen gleich bleiben und neuer Halter im gleichen Zulassungsbezirk wohnt,schauen zumindest wir uns die Kennzeichen nicht an,Plakette kann ja gleich bleiben und TÜV ebenfalls..
Und bezüglich Feststoff oder nicht..is da egal,alte Feststoffkennzeichen behalten ja ihre Gültigkeit.
(Wobei ich ziemlich sicher bin das Ingolstadt keine Feststoffplaketten hat,kann mich erinnern mal ein altes Kennzeichen aus IN ohne Eurobalken entwertet zu haben..da war auch keine Feststoffplakette dran)