Servus Beinand!
Hatte gestern nen Termin mit dem Besitzer eines originalen Rallye Urquattros, welcher nun das Problem hat, dass aufgrund eines Ortswechsel das Kennzeichen (hatte 2009 wieder das originale Ingolstädter Kennzeichen von damals von vor 30 Jahren bekommen) wieder abgegeben werden müsste (die Geschichte mit dem Kennzeichen, welches in Zukunft bei nem Standortwechsel nicht mehr getauscht werden braucht, ist ja noch nicht durch ) und er somit nun wieder jemand neuen (bisher auch schon auf der Tochter eines Freundes von Ihm gelaufen) mit dem Wohnsitz in IN bräuchte, da er selbst in München lebt
Das wäre quasi nun meine „Chance“, der Halter eines Rallye Quattros zu werden
Mein Name stünde somit im Brief und Schein, auch wenn mir natürlich das Fahrzeug trotzdem nicht gehören wird…
Der Versicherungsnehmer wäre nach wie vor der eigentliche Besitzer, welcher natürlich auch alle Kosten (Versicherung/Steuer) übernehmen würde.
Der Quattro wird im Jahr ca. dreimal zu Veranstaltungen eingesetzt, ansonsten aber nicht großartig bewegt.
Sollte das Teil irgendwo geblitzt werden, bekomme ich na klar die Strafe erst mal zugeschickt als Halter. Sollte bei einer Veranstaltung irgendwer zu Schaden kommen (was man na klar nicht hofft, aber nie ausschließen kann), muss ich mich vermutlich auch irgendwie absichern, oder?
Kurz und gut, ich finde es ne geile Sache, Halter eines Rallye Quattros werden zu können (klar gibt es dann auch das eine oder andere Zuckerl (Testfahren am A1 Ring (der/die haben auch noch andere Kisten) für mich als Belohnung), aber ich muss mir schon auch sicher sein, dass ich mich hier nicht in irgendeiner Form in die Nesseln setze!
Gibt es für mich noch etwas zu beachten (der Besitzer schreibt nun mal alles soweit zusammen, für die gegenseitige Absicherung)?
Gruß
Lalli
Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros werden
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Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros werden
Zuletzt geändert von Lalli am Do 20. Nov 2014, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Moin Lalli,
ist ja ne coole Sache.
Wenn du im den Papieren eingetragen bist bekommst du wie du schon selber geschrieben hast die Knöllchen und auch die Kfz Steuer.
Sollte irgendwas damit sein musst du nachweisen das du nicht gefahren bist, sondern jemand anderes.
Das sollte in diesem Fall durch ein Fahrtenbuch geregelt werden.
Das ist das einfachste und sollte in Eurem Vertrag festgehalten werden.
Bei Firmenfahrzeugen ist da ja nicht anders, die laufen auch auf die Firma und der Nutzer der den Wagen fährt trägt sich ein.
Gruß Manni
ist ja ne coole Sache.
Wenn du im den Papieren eingetragen bist bekommst du wie du schon selber geschrieben hast die Knöllchen und auch die Kfz Steuer.
Sollte irgendwas damit sein musst du nachweisen das du nicht gefahren bist, sondern jemand anderes.
Das sollte in diesem Fall durch ein Fahrtenbuch geregelt werden.
Das ist das einfachste und sollte in Eurem Vertrag festgehalten werden.
Bei Firmenfahrzeugen ist da ja nicht anders, die laufen auch auf die Firma und der Nutzer der den Wagen fährt trägt sich ein.
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Hi Manni!
Das mit der Steuer hatte er gestern auch schon angesprochen. Hier müsste es allerdings möglich sein, dass die Lastschrifteinzugsermächtigung gleich direkt über sein Konto läuft, oder?
Ok, Fahrtenbuch ja...
Und wenn man gleich vertraglich festlegt, dass ich NIE mit dem Fahrzeug fahren werde?
Gruß
Lalli
Das mit der Steuer hatte er gestern auch schon angesprochen. Hier müsste es allerdings möglich sein, dass die Lastschrifteinzugsermächtigung gleich direkt über sein Konto läuft, oder?
Ok, Fahrtenbuch ja...
Und wenn man gleich vertraglich festlegt, dass ich NIE mit dem Fahrzeug fahren werde?
Gruß
Lalli
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Und wie willst du dann beweisen, das du nicht vertragsbrüchig geworden bist und das Fahrzeug trotzdem gefahren bist?Lalli hat geschrieben:Ok, Fahrtenbuch ja...
Und wenn man gleich vertraglich festlegt, dass ich NIE mit dem Fahrzeug fahren werde?
Ein Fahrtenbuch ist die eindeutig bessere Lösung und macht bei den wenigen Fahrten im Jahr auch keinen Aufwand.
Grüße
Roman
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
gut, werd ich dem Peter mal vorschlagen, danke!
Mal sehen, was er überhaupt so alles aufsetzt
Gruß
Lalli
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Ist das jetzt wieder eine bayrische Eigenart, daß man das Kennzeichen nicht mitnehmen kann. Hier im Norden geht das innerhalb eines Bundeslandes völlig problemlos.
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Tatsächlich!?!?!?!
Also, wenn man das Thema im Netz googlet, findet man verschiedenste Termine/Aussagen, unter anderem auch diese:
Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen.
Gut, das ist mir ja im Prinzip egal, wobei ich denke, wenn dem dann so ist, wird er den Urquattro wohl doch wieder auf sich zulassen.
Spezl von mir meinte, Ihm wäre die ganze Geschichte zu "gefährlich":
Als Halter/Besitzer must du dich immer gegenüber der Staatsgewalt rechtfertigen, ob das das Zuckerl wert ist wenn du ggf. immer einen Rechtsanwalt mit einschalten must. Must halt selber wissen, ich würds nicht machen!
Tja, kann na klar alles ganz easy laufen, aber halt ggf. auch eben nicht
Also, wenn man das Thema im Netz googlet, findet man verschiedenste Termine/Aussagen, unter anderem auch diese:
Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen.
Gut, das ist mir ja im Prinzip egal, wobei ich denke, wenn dem dann so ist, wird er den Urquattro wohl doch wieder auf sich zulassen.
Spezl von mir meinte, Ihm wäre die ganze Geschichte zu "gefährlich":
Als Halter/Besitzer must du dich immer gegenüber der Staatsgewalt rechtfertigen, ob das das Zuckerl wert ist wenn du ggf. immer einen Rechtsanwalt mit einschalten must. Must halt selber wissen, ich würds nicht machen!
Tja, kann na klar alles ganz easy laufen, aber halt ggf. auch eben nicht
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Hier in NRW ist das grundsätzlich ebenfalls kein Problem mit der Mitnahme.
Ich würde aber noch einmal einen juristischen Sachverhalt abschätzen lassen.
Begrifflich gibt es einen Unterschied zwischen "Halter" und "Eigentümer", de facto, durch jahrzehntelange Rechtsprechung gilt die Eintrag im alten Brief bzw. Zul. Teil II als Eigentumsnachweis, mit Verfügungsmacht über (und auch Haftung für) den Wertgegenstand.
Meines Wissens sind da mündl. wie auch schriftliche Absprachen relativ wirkungslos. Woher sollten Dritte bei Bedarf von diesen Absprachen wissen?
Von daher ist das Vertrauen, dass der Quattro-Eigner dir entgegenbringt, ausgesprochen groß, geht doch das Auto in deine Vermögensmasse über. Du haftest, kannst aber auch frei darüber verfügen, es veräußern, es als Sicherheit geben, verpfänden, ohne dass der jetztige Eigentümer da unmittelbar was dran machen kann.
Von daher würde ich schon einen Vertrag aufsetzen, der regelt, dass die Halteränderung entgegen der seit Jahrzehnten üblichen Verkehrsauffassung eben KEINEN Eigentumsübergang dokumentiert, sondern (Historie des Wagens u.ä. geschuldet), einzig dem Erhalt des Erstkennzeichens dienen soll UND sich daraus KEINE Änderung der Vermögensverhältnisse der Vertragsbeteiligten ergeben.
Ob das im Ernstfall juristisch belastbar ist....in jedem Fall besser als ohne.
Will kein Spielverderber sein, aber in diesem Falle stellt der Quattro ja einen wirklichen Wert dar.
Ansonsten...
Ich würde aber noch einmal einen juristischen Sachverhalt abschätzen lassen.
Begrifflich gibt es einen Unterschied zwischen "Halter" und "Eigentümer", de facto, durch jahrzehntelange Rechtsprechung gilt die Eintrag im alten Brief bzw. Zul. Teil II als Eigentumsnachweis, mit Verfügungsmacht über (und auch Haftung für) den Wertgegenstand.
Meines Wissens sind da mündl. wie auch schriftliche Absprachen relativ wirkungslos. Woher sollten Dritte bei Bedarf von diesen Absprachen wissen?
Von daher ist das Vertrauen, dass der Quattro-Eigner dir entgegenbringt, ausgesprochen groß, geht doch das Auto in deine Vermögensmasse über. Du haftest, kannst aber auch frei darüber verfügen, es veräußern, es als Sicherheit geben, verpfänden, ohne dass der jetztige Eigentümer da unmittelbar was dran machen kann.
Von daher würde ich schon einen Vertrag aufsetzen, der regelt, dass die Halteränderung entgegen der seit Jahrzehnten üblichen Verkehrsauffassung eben KEINEN Eigentumsübergang dokumentiert, sondern (Historie des Wagens u.ä. geschuldet), einzig dem Erhalt des Erstkennzeichens dienen soll UND sich daraus KEINE Änderung der Vermögensverhältnisse der Vertragsbeteiligten ergeben.
Ob das im Ernstfall juristisch belastbar ist....in jedem Fall besser als ohne.
Will kein Spielverderber sein, aber in diesem Falle stellt der Quattro ja einen wirklichen Wert dar.
Ansonsten...
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Hi Nikalla,
da hast du schon recht ja!
Ich warte jetzt einfach mal ab, was er aufsetzt und dann setze ich mich mit Ihm nochmals zusammen.
Ggf. sollte man dies dann sogar beim Rechtsanwalt/Notar verfassen lassen.
Genügend Kohle hat der ja (besitzt auch noch andere Fahrzeuge, wie BMW M1 und wat weiß denn isch noch alles...), somit sollten hier entstehende Kosten auch leicht beglichen werden können und es ist ja schließlich dann auch zu unserem beiden Schutz
Gruß
Lalli
da hast du schon recht ja!
Ich warte jetzt einfach mal ab, was er aufsetzt und dann setze ich mich mit Ihm nochmals zusammen.
Ggf. sollte man dies dann sogar beim Rechtsanwalt/Notar verfassen lassen.
Genügend Kohle hat der ja (besitzt auch noch andere Fahrzeuge, wie BMW M1 und wat weiß denn isch noch alles...), somit sollten hier entstehende Kosten auch leicht beglichen werden können und es ist ja schließlich dann auch zu unserem beiden Schutz
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Re: Cool/kurious! Halter eines originalen Rallye Quattros we
Hi, frag doch mal Mr. Sniper, der sollte es für By ja sicher am besten wissen...
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