Ich hab da mal ne Frage,
sagt mal WAF - WJ 16 Golf 1 Cabrio, oragnge mit Taxi-Schild, kennt jemand den Typen ? Ich brauch eure Hilfe denn die Staatsanwaltschaft findet ihn angeblich nicht und stellt das Verfahren ein, es sei denn ich kann denen irgendwie mitteilen wo der Typ wohnt. Bin für jeden Hinweis echt dankbar. Das Auto ist zu sehen unter der Website
http://www.VW-styler-ahlen.de.tl/Stefan ... Cabrio.htm
Betrüger im Netz
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Betrüger im Netz
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Re: Betrüger im Netz
Hi,
versteh ich nicht das man den nicht finden soll.
Übers Kennzeichen die Halterdaten anfordern oder bzw über den Forenbetreiber die IP rausbekommen, dann kann die Staatsanwaltschaft seinen Internetanbieter herausfinden, der hat dann auch die Adesse des Anschlusses.
Gruß Manni
versteh ich nicht das man den nicht finden soll.
Übers Kennzeichen die Halterdaten anfordern oder bzw über den Forenbetreiber die IP rausbekommen, dann kann die Staatsanwaltschaft seinen Internetanbieter herausfinden, der hat dann auch die Adesse des Anschlusses.
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Re: Betrüger im Netz
Hi Manni,
ich war heute bei der Polizei
der Fakt ist der : das Fahrzeug ist nicht auf ihn zugelassen - Punkt, es ist zugelassen auf jemanden anders DER aber der Polizei bekannt ist
ABER aus "datenschutzrechtlichen Gründen" darf man mir keine Namen und Adressen geben. Da verstecken sich anscheinend alle hinter.
Domaininhaber ist
Domainabfrage-Ergebnis
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Domain vw-styler-ahlen.de
Letzte Aktualisierung 06.09.2011
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Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber: Klaus Wrobel
Adresse: Gemmericherstr. 57
PLZ: 59229
Ort: Ahlen
Land: DE
Das Problem ist: das ist nicht der den ich suche und die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei darf angeblich nicht Infos aus dem Netz ziehen, ist ja auch viel weniger aufwendig die Sache einfach einzustellen als nach der Person zu suchen. Würde ein sogenanntes "gesellschaftliches Interesse " bestehen an Geld der Personen zu kommen, würden sicherlich mehr Hebel in Bewegung gesetzt werden, aber hier gehts ja nur um Betrug gegen einen einzelnen.
ich war heute bei der Polizei
der Fakt ist der : das Fahrzeug ist nicht auf ihn zugelassen - Punkt, es ist zugelassen auf jemanden anders DER aber der Polizei bekannt ist
ABER aus "datenschutzrechtlichen Gründen" darf man mir keine Namen und Adressen geben. Da verstecken sich anscheinend alle hinter.
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Re: Betrüger im Netz
Da würde ich im Zweifel sehr schnell auch Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem eigenen Anwalt zu Leibe rücken ... Diese Sprache verstehen die Jungs durchaus ...
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: Betrüger im Netz
Wundert mich auch, daß die OP die Geschichte allein ohne Anwalt durchzieht.
Da der Prozeßgegner sich IMMER einen Anwalt nehmen wird, wird man ohne Anwalt spätestens bei der Gerichtsverhandlung regelmäßig abgebügelt.
Auch wenns kostet, aber ein Anwalt hat ein paar Möglichkeiten mehr, um Sachen bei den Ermittlungsbehörden durchzudrücken.
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Auch wenns kostet, aber ein Anwalt hat ein paar Möglichkeiten mehr, um Sachen bei den Ermittlungsbehörden durchzudrücken.
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Re: Betrüger im Netz
Einen Anwalt werde ich mir dann schon nehmen wenns soweit ist, aber so wie es zur Zeit aussieht kommt zur Einstellung des Verfahrens weil Polizei und Staatsanwaltschaft nicht in der Lage sind den ausfindig zu machen, sprich, es weiss keiner wo der wohnt. an muss sich heute im Meldeamt zwar abmelden laut Gesetz, aber keiner muss sagen wo er jetzt hinzieht (Datenschautz) komisch nur, wenn Vater Staat was zu kriegen hat sind die in der Lage jeden ausfindig zu machen.
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Re: Betrüger im Netz
Ich würde sagen, es ist jetzt schon soweit, einen Anwalt zu nehmen. Als Privatperson hast du (leider) bei Behörden nicht viel zu melden. Ich denke mal, daß es schon eine andere Reaktion gibt, wenn ein Rechtsanwalt dort erscheint.
Ich würde dir raten, zumindest mal einen Erstberatungstermin bei einem Anwalt zu machen. Deine Geschichte fällt wohl unter die Sparte Zivilrecht, das sollte eigentlich jeder können. Die Kosten für einen Erstberatungstermin sind meist überschaubar und kommen i.d.R. wieder rein.
Bis du (falls man die Person ausfindig machen kann) dann tatsächlich an dein Geld kommst, kann allerdings noch einiges dauern, ich versuche seit zwei Jahren, noch offene Anwaltskosten (deren Vollstreckbarkeit noch nicht mal bestritten wird bzw. werden kann) von einer (unterlegenen) Prozeßgegnerin zu bekommen.
Ich würde dir raten, zumindest mal einen Erstberatungstermin bei einem Anwalt zu machen. Deine Geschichte fällt wohl unter die Sparte Zivilrecht, das sollte eigentlich jeder können. Die Kosten für einen Erstberatungstermin sind meist überschaubar und kommen i.d.R. wieder rein.
Bis du (falls man die Person ausfindig machen kann) dann tatsächlich an dein Geld kommst, kann allerdings noch einiges dauern, ich versuche seit zwei Jahren, noch offene Anwaltskosten (deren Vollstreckbarkeit noch nicht mal bestritten wird bzw. werden kann) von einer (unterlegenen) Prozeßgegnerin zu bekommen.
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Re: Betrüger im Netz
Das ist doch alles ein schlechter Witz
ich kann dazu nur sagen "Schuldner und Betrüger Schlaraffenland Deutschland" SBSD.
Das Recht haben und Recht kriegen zweierlei sind, hab ich ja nun schmerzlich des öfteren (trotz Anwalt) erfahren müssen. Ich muss erstmal rauskriegen wo der wohnt, damit die Ermittlungen erstmal wieder aufgenommen werden und wenn ich dazu auch zu nicht ganz legalen Mitteln greife ist mir das auch sch....egal.
ich kann dazu nur sagen "Schuldner und Betrüger Schlaraffenland Deutschland" SBSD.
Das Recht haben und Recht kriegen zweierlei sind, hab ich ja nun schmerzlich des öfteren (trotz Anwalt) erfahren müssen. Ich muss erstmal rauskriegen wo der wohnt, damit die Ermittlungen erstmal wieder aufgenommen werden und wenn ich dazu auch zu nicht ganz legalen Mitteln greife ist mir das auch sch....egal.
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Re: Betrüger im Netz
Ach übrigens, das läuft nicht über Zivilrecht, das läuft unter Strafrecht wegen Betruges.
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Re: Betrüger im Netz
Wundert mich etwas, daß du eine Strafanzeige wg. Betrugs erstattest. Selbst wenn diese (und ein evtl. Strafverfahren) erfolgreich sind, hast du davon noch kein Geld. Das mußt du dir in jedem Fall zivilrechtlich erstreiten.
Bei einem Zivilverfahren (wie gesagt, ein Strafverfahren bringt dir KEIN Geld) hast du allerdings das Problem, daß dir (bzw. deinem Anwalt) niemand bei den "Ermittlungen" hilft, du (bzw. ein Anwalt) hast dann bei Auskunftsersuchen dann wohl ein sog. "berechtigtes Interesse". Und damit eine Klage überhaupt angenommen wird, mußt du i.d.R. schon eine ladungsfähige Adresse des Prozeßgegners haben.
Richtig ist, daß es seeeehr lange dauern kann, bis man zu seinem Recht kommt - das ist aber nun mal in einem Rechsstaat so, und die Möglichkeit, sich gegen Forderungen zu verteidigen, wirst du spätestens dann schätzen lernen, wenn jemand welche ggen dich hat.
Bei einem Zivilverfahren (wie gesagt, ein Strafverfahren bringt dir KEIN Geld) hast du allerdings das Problem, daß dir (bzw. deinem Anwalt) niemand bei den "Ermittlungen" hilft, du (bzw. ein Anwalt) hast dann bei Auskunftsersuchen dann wohl ein sog. "berechtigtes Interesse". Und damit eine Klage überhaupt angenommen wird, mußt du i.d.R. schon eine ladungsfähige Adresse des Prozeßgegners haben.
Richtig ist, daß es seeeehr lange dauern kann, bis man zu seinem Recht kommt - das ist aber nun mal in einem Rechsstaat so, und die Möglichkeit, sich gegen Forderungen zu verteidigen, wirst du spätestens dann schätzen lernen, wenn jemand welche ggen dich hat.
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