Moin,
soeben trifft der BGH eine Grundsatzentscheidung bzgl. Gebrauchtwagengarantie und Werkstattbindung:
http://www.t-online.de/auto/news/id_656 ... statt.html
Gebrauchtwagen müssen nicht unbedingt in eine Vertragswerkstatt, damit ihre Garantie erhalten bleibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Käufern freie Hand bei der Entscheidung gegeben, wo sie ihr Auto warten lassen. Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Gerichts (Az: VIII ZR 206/12). Damit unterscheidet sich das Verfahren bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen.
Gebrauchtwagengarantie
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Gebrauchtwagengarantie
Glück Auf!
Liebe Grüße vom
Karpatenbär
32b Variant Bj 1986 54 PS Diesel Flashsilber 215 TKM
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