Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
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Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
Würde gerne grüne Plakette erhalten und Kat Nachrüsten. Hier in der Schweiz kennt die Zulassungsbehörde das aber gar nicht - die wissen gar nicht, dass es geregelte Kats für Vergaserfahrzeuge gibt. Nun muss ich denen mal ein Gutachten/ABE davon präsentieren, damit die mir überhaupt sagen können, ob der in der CH zulassungsfähig ist. Ist da eine Bemerkung bzgl. Geräuschentwicklung auch drauf? Ich will nicht noch eine Vorbeifahrtmessung machen müssen - die kostet einen namhaften vierstelligen Betrag. Hat wer ein Gutachten, das er scannen und mir mailen kann? Kat-Center meldet sich nicht auf eMail-Anfrage!
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Re: Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
Ich habe das Gutachten hier, der Stand ist 1996.
Bzgl. Geräuschentwicklung steht folgender Satz drin:
Die Blätter sind schwachsinnigerweise Orange, die Schrift Dunkelorange.
Grüsse
Roman
Bzgl. Geräuschentwicklung steht folgender Satz drin:
Das Teil ist aber schwer einzuscannen.Das Nachrüstsystem lässt keine negativen Auswirkungen auf die Geräuschemission der umgerüsteten Fahrzeuge erwarten.
Die Blätter sind schwachsinnigerweise Orange, die Schrift Dunkelorange.
Grüsse
Roman
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Re: Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
Hallo,
bin ja gerade selber am nachrüsten, habe das Teilegutachten eben eingescant 2,5 MB als pdf.
Weiß jetzt nicht wo ich es hochladen kann.
Gruß
dataplan
bin ja gerade selber am nachrüsten, habe das Teilegutachten eben eingescant 2,5 MB als pdf.
Weiß jetzt nicht wo ich es hochladen kann.
Gruß
dataplan
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Re: Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
schick' mir eine email über den klick auf mein pseudo, dann mail' ich zurück, und in deiner antwortmail kannst du es dann anhängen.
gruss
gruss
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Re: Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
Ich weiß nicht, wie es in CH ist, wenn Teile OHNE ABE, aber mit (ggf. bundesdeutschem) Gutachten eingebaut werden, aber in D ist dann nochmals eine Vorführung beim TÜV bzw. Gutachter vorgesehen, in der der ordnungsgemäße Einbau der Teile bescheinigt wird. Das kostet in D ca. EUR 45. Ich könnte mir denken, daß der Ablauf in CH ähnlich ist.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen
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Re: Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
Der Ablauf ist hier im Prinzip nicht anders - wobei die Frage ist, ob das Teilegutachten zur Eintragung reicht, wenn keine ABE vorliegt. Wenn ich richtig informiert bin, entspricht die ABE ja einer "Herstellerfreigabe" und wird vom Fahrzeughersteller herausgegeben, der somit die Konformität zu der bestehenden Zulassungsregelung bestätigt. Im konkreten Fall wird die springende Frage sein, ob das Gutachten allein zur Eintragung und Zulassung reicht (da es ja "nur" ein Gutachten und keine ABE ist), oder ob es einer erneuten Typenabnahmeprüfung bedarf, was wirtschaftlich kaum vertretbar wäre.
(Bitte korrigiert mich, wenn ich da was falsch verstanden haben sollte!)
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Re: Hat wer ein Gutachten zum Kat von Kat-Center?
Da verstehst du etwas falsch.
ABE ist die Abkürzung für "allgemeine Betriebserlaubnis".
Die wird vom Hersteller oder Importeur des Teils beantragt und dann von den zuständigen Behörden erteilt.
Die zuständigen Behörden prüfen natürlich vorher, ob das Teil den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es nicht zu negativen Effekten am Einbauort führt.
Bei einer ABE muß das Teil dann i.d.R. nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, man muß aber die ABE ständig dabei haben. Die gehört zu den Fahrzeugpapieren.
Ein Gutachten ist im Prinzip nichts anderes als eine ABE, mit dem Unterschied, das diese Teile in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen und der ordnungsgemäße Anbau der Teile i.d.R. geprüft werden muß.
Das Gutachten braucht man dann nicht dabei zu haben, da die relevanten Daten ja in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden.
Beide sind i.d.R. fahrzeugspezifisch, d.h. in der ABE/im Gutachten steht drin, an welches Fahrzeug das Teil, für das die ABE/das Gutachten gilt, eingebaut werden darf.
Ein typisches Teil für eine ABE ist z.B. ein Sportlenkrad.
Ein typisches Teil für ein Gutachten ist z.B. ein G-Kat Nachrüstsatz.
Daneben gibts auch noch die ABG.
Das steht für allgemeine Betriebsgenehmigung.
Die ist im allgemeinen nicht fahrzeugspezifisch.
Scheibenfolien haben z.B. i.d.R. eine ABG.
Bei allen diesen Sachen hat der Fahrzeughersteller absolut nichts zu sagen, der wird nicht einmal gefragt.
Grüsse
Roman
ABE ist die Abkürzung für "allgemeine Betriebserlaubnis".
Die wird vom Hersteller oder Importeur des Teils beantragt und dann von den zuständigen Behörden erteilt.
Die zuständigen Behörden prüfen natürlich vorher, ob das Teil den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es nicht zu negativen Effekten am Einbauort führt.
Bei einer ABE muß das Teil dann i.d.R. nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, man muß aber die ABE ständig dabei haben. Die gehört zu den Fahrzeugpapieren.
Ein Gutachten ist im Prinzip nichts anderes als eine ABE, mit dem Unterschied, das diese Teile in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen und der ordnungsgemäße Anbau der Teile i.d.R. geprüft werden muß.
Das Gutachten braucht man dann nicht dabei zu haben, da die relevanten Daten ja in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden.
Beide sind i.d.R. fahrzeugspezifisch, d.h. in der ABE/im Gutachten steht drin, an welches Fahrzeug das Teil, für das die ABE/das Gutachten gilt, eingebaut werden darf.
Ein typisches Teil für eine ABE ist z.B. ein Sportlenkrad.
Ein typisches Teil für ein Gutachten ist z.B. ein G-Kat Nachrüstsatz.
Daneben gibts auch noch die ABG.
Das steht für allgemeine Betriebsgenehmigung.
Die ist im allgemeinen nicht fahrzeugspezifisch.
Scheibenfolien haben z.B. i.d.R. eine ABG.
Bei allen diesen Sachen hat der Fahrzeughersteller absolut nichts zu sagen, der wird nicht einmal gefragt.
Grüsse
Roman
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