Änderung Kurzzeitkennzeichen

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rmw
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Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von rmw »

Hallo,

ich habe das mal aus einem anderen Forum kopiert.
Somit soll wohl dem Missbrauch für Treffengurken und ähnlichem vorgebeugt werden.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 35-14.html

Den Link unter "Grunddrucksachen" öffnen, dann sieht man das Dilemma.
Ist wohl sowas wie ein Entwurf, passt mir überhaupt nicht.

Edit: Zusammengefasst steht drinnen, dass Kurzzeit nur noch bei gültiger HU Fahrzeug bezogen ausgegeben werden oder sonst eben nur für die Fahrt zur HU gültig sein sollen.
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Roman
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Roman »

Diese Regelung ist das weitgehende Ende des Kurzzeitkennzeichens.
Die geschätzen 40% Rückgang sehe ich so nicht, sondern das wird IMHO bei 70-80% liegen.

Und was in der Erklärung zur Gesetztesänderung drin steht (das Leute, die Probefahrten machen/ermöglichen wollen, bereits rote Kennzeichenh besitzen), stimmt einfach nicht.
Was ist, wenn ich privat ein abgemeldetes Fahrzeug verkaufen will und der potentielle private Käufer eine Probefahrt damit machen will?
Bisher konnte er das mit einem Kurzzeitkennzeichen. In der Zukunft kann er es gar nicht mehr, außer, er findet irgendjemanden, der ein rotes Kennzeichen hat und es ihm verleiht.

Grüße
Roman
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Manni »

Roman hat geschrieben:In der Zukunft kann er es gar nicht mehr, außer, er findet irgendjemanden, der ein rotes Kennzeichen hat und es ihm verleiht.

Grüße
Roman
und das geht aus Versicherungsrechtlichen gründen nicht.

Wenn die jetzt das Kurzzeitkennzeichen auch noch zur Totgeburt machen(siehe Wechselkennzeichen) frage ich mich was die überhaupt besprechen bzw welche Hirnis wir da mal wieder gewählt haben. Ich denke die haben von nichts ne Ahnung außer von Diäten.
Gruß Manni
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Roman »

Hinzu kommt, das das Kurzzeitkennzeichens für Fahrten zur Zulassungsstelle und/oder HU auch oft gar nicht benötigt wird.

Denn oft genug würde der §10 Abs. 4 FZV greifen:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Grüße
Roman
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von troublemaker »

Und was mache ich nun wenn ich im europäischen Ausland ein gebrauchtes Auto kaufen wil ? KZK bekomme ich ja eh nur noch im Landkreis meines Wohnortes, woher soll ich dann die ganzen Daten und den TÜV haben ?
Also überlegt haben die da nicht wirklich...
Dann geht wieder die Rennerei nach einem roten Kennzeichen (wenn man überhaupt noch eines bekommt) wieder von vorne los...
Also da sind 80% Rückgang sind da eher realistisch...
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Tilman »

Goldene Zeiten für die Vermieter von Autotrailern brechen an... - bin mal gespannt, wie schnell die Preise steigen.
(Morgen glücklicherweise noch nicht, wenn ich mal wieder einen brauche.)

Ansonsten natürlich interessant, wie bei unseren Politikern und Bürokraten gerechnet wird: 2min Mehraufwand bei der Erteilung des Kurzzeitkennzeichens werden pro Bürger angenommen, mehr nicht. Die Tatsache, dass viele Fahrten nun gar nicht mehr durchgeführt werden können und erheblicher, kaum bezifferbarer Mehraufwand entsteht mit Organisieren des Transportes eines nicht zugelassenen Fahrzeugs mit vielleicht seit 3 Monaten abgelaufener HU (und ansonsten gutem technischen Zustand), das nun eben nicht mehr selbst fahren darf, bleibt vollkommen unerwähnt...

Grüße
Tilman
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Roman »

troublemaker hat geschrieben:KZK bekomme ich ja eh nur noch im Landkreis meines Wohnortes,
Nein, auch das wird geändert.
Man kann das KZK auch am Standort des Fahrzeugs beantragen.
Das einzig Positive an den Änderungen.

Nur hilft das leider nicht beim Ausland.
Und streng genommen darfst du mit dem KZK auch gar kein Fahrzeug aus dem Ausland holen, sondern brauchst dafür eigentlich das dafür vorgesehene ausländische Kennzeichen.

Grüße
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von troublemaker »

Tilman hat geschrieben:Goldene Zeiten für die Vermieter von Autotrailern brechen an... - bin mal gespannt, wie schnell die Preise steigen.
Grüße
Tilman
Je nach dem was man transportieren will muss man aber auch noch das geeignete Zugfahrzeug haben...
Da sind dann nur für Miete ruckzuck 300€ weg... :roll:
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Passat1993 »

Ich kann das Wort Kurzzeitkennzeichen gar nicht mehr hören.
Ich habe am Samstag mein Scirocco ca. 300km überführt.
Ohne jegliche Absicht das Auto erstmal anzumelden...

Ich musste den Mann von der Versicherung regelrecht überreden, um die Nummer zu bekommen.
Er sagte mir, man bekommt die nur, wenn man dann auch das Auto dann auch anmeldet,
klar sonst verdienen die ja nix...
Ich wollte den Scirocco eigentlich ein, zwei mal im Jahr mit kurzzeitkennzeichen bewegen und wegstellen...
Dafür zahlt man ja nicht gerade wenig...

Zugfahrzeug zum überführen und Anhängerführerschein um ein Fahzeug zu überführen hat auch nicht jeder...
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Re: Änderung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Kultkombi »

Passat1993 hat geschrieben: Zugfahrzeug zum überführen und Anhängerführerschein um ein Fahzeug zu überführen hat auch nicht jeder...
Dann kauf dir eins und mach ihn. Bringt doch beides Steuereinnahmen! :roll: