Ersatzansprüche nach Parkrempler

Alle sonstigen Themen, die nichts mit Fahrzeugen zu tun haben.
veit
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Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von veit »

Hi,

mir ist jemand gegen meine hinter Tür gefahren, die war zwar aweng rostig, aber beulenlos und dicht. Nach dem gegenfahren ist sie aufgeplatzt und hat ez ein Loch und eine Beule.

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Welche Ersatzansprüche hab ich denn bei einem vorgeschädigten Teil?

Freundlich Grüße

Veit
1-Liter Auto? Son Scheiß da muss ich ja alle 10 km tanken....
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Günter
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von Günter »

Hallo Veit,
gehe zu einem "unabhängigen" Sachverständigen und lasse dir ein Gutachten machen. Der kennt sich damit aus. Und danach zu einem Rechtsanwalt. Dann nimmt alles seinen geregelten Lauf.
Das ganze natürlich nur, wenn du die Daten des Unfallverursachers hast.
MfG
Günter

1956 Warszawa M20
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onkel-howdy
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von onkel-howdy »

Nicht ganz.

GRUNDSÄTZLICH hast du natürlich als Geschädigter bei einem AUTOUNFALL IMMER das Recht auf einen KOSTENLOSEN Rechtsbeistand. Dessen Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

GRUNDSÄTZLICH kannst du auch zum Gutachter deines Vertrauens gehen WEN das von der gegnerischen Versicherung freigegeben wurde! Und genau hier liegt der Hund begraben. Den bei einem Pillepalle Schaden (da gibts ne Grenze, die ham ich netmehr im Kopf...glaub so 1000€) kommt normal KEIN Gutachter. Einen Gutachter sollte man sich IMMER von der gegnerischen Versicherung SCHRIFTLICH Bestätigen lassen. Sonst schaut man später ggf in die Röhre.

Was du jetzt machen solltest? Du gehts zur KFZ Fachwerkstatt deines Vertrauens und lässt einen Kostenvoranschlag machen der im Idealfall so bei 750€ liegt. Den reichst ein und dann mal schauen was passiert. IN DER REGEL wird der Schaden dann ohne zu Zucken reguliert. OHNE Mwst versteht sich. Mit dem Geld kannst dann ne neue Tür kaufen oder das Ding ausdellen lassen, oder einfach die Mücken in die Tasche schieben und den Wagen so lassen. Du MUSST den Wagen NICHT reparieren.

Da nichts wirklich repariert wird ist der Vorschaden durch Rost erstmal egal. Sollte ein Gutachter kommen wird der schon den Wert gegenrechnen. Aber bei DEM Schaden wird zu 95% KEIN Gutachter kommen.
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Martin
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von Martin »

onkel-howdy hat geschrieben:...

IN DER REGEL wird der Schaden dann ohne zu Zucken reguliert. OHNE Mwst versteht sich. ...
Das mit dem MWSt-Abzug ist "Schnnee von gestern"... und mit dem richtigen Gutachter war es auch gestern schon "Schnee von gestern" ;) .
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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Merlin6000
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von Merlin6000 »

Einen solchen "Gutachter" gab es bei uns auch, bei kleinen Fischen hat keiner was gesagt, aber größere Dinge wurden oft vor Gericht von einem zweiten Sachverständigen zerpflückt so das er dann irgendwann vorsichtiger wurde...
Martin
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von Martin »

Merlin6000 hat geschrieben:Einen solchen "Gutachter" gab es bei uns auch, bei kleinen Fischen hat keiner was gesagt, aber größere Dinge wurden oft vor Gericht von einem zweiten Sachverständigen zerpflückt so das er dann irgendwann vorsichtiger wurde...
Mit den Anführungszeichen suggerierst Du ein unrechtmäßiges Vorgehen des Gutachters. Mag sein, daß Du solche Gutachter kennst. Das war aber nicht der Fall, weil juristisch einwandfrei und seit der MWSt-Abzug generell passé ist, stellt sich die Frage schlicht nicht mehr.

Siehe 3. Absatz von unten... und genau so hat mein Gutachter bereits vor 10 Jahren erfolgreich und jurustisch einwandfrei argumentiert. Mit dem selben Argument wurde damals auch der Ansatz eines "Restwertes" verneint :!: Sprich... der Schaden wurde "eins zu eins" reguliert.

:arrow: http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... 19494.html

P.S.: Du darfst ja sogar bei einem "Totalschaden" bei tatsächlicher Reparatur bis zu 130 % des Zeitwertes in Ansatz bringen ;) .
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
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Segema
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von Segema »

Martin hat geschrieben:
onkel-howdy hat geschrieben:...

IN DER REGEL wird der Schaden dann ohne zu Zucken reguliert. OHNE Mwst versteht sich. ...
Das mit dem MWSt-Abzug ist "Schnnee von gestern"... und mit dem richtigen Gutachter war es auch gestern schon "Schnee von gestern" ;) .
Ja da werden die Leute heutsotage noch immer verarscht... die Gutachter sind da oft nicht ganz "dicht" gg
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veit
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von veit »

Also,

Montag war der Gutachter da, Die Gegnerische Versicherung hat einen freien Gutachter geschickt, keinen eigenen. Vorher hatte ich kurze Rücksprache mit meinen Versicherungsberater gehalten. Er meinte ich kann dem Gutachter den die gegnerische Versicherung schickt vertrauen.

Schlussendlich wurde der gute Autowagen wurde als Totalschaden eingestuft und der angesetzte Fahrzeugwert ist vollkommen ok, die Kosten die für eine neue Tür angesetzt wurden sind aber schon fast unverschämt hoch (1600€ für neue Tür). Mehrwertsteuerabzug gibt es nicht.
Und Rost, obwohl von mir angegeben ist kein Vorschaden.

Also alles zum Guten gewendet.

Schönen Gruß

Veit
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Günter
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von Günter »

veit hat geschrieben: Schlussendlich wurde der gute Autowagen wurde als Totalschaden eingestuft
Schönen Gruß

Veit
Hallo Veit,
und wie lange kriegst du Nutzungsausfall ?
Bei mir war es damals ein Monat !
Und ich hatte nachweislich für diese Zeitspanne kein anderes Fahrzeug angemeldet :D
MfG
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Re: Ersatzansprüche nach Parkrempler

Beitrag von veit »

Eine Woche, aber das Auto ist ja Fahrtüchtig.

Schönen Gruß

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