hallo beisammen!
habe folgende situation:
ich hab nen 86er vari mit nem 1.8er vergaser, der bei der erstzulassung keinen kat hatte. es ist anfang der neunziger mal ein u-kat nachgerüstet worden (was ja zur steuererleichterung heutzutage eigentlich nichts mehr beiträgt... ).
nun meine frage:
kann ich denn nochmal nen g-kat oder ähnliches nachrüsten? bzw. ist das erlaubt? habe nämlich mal gehört, dass man nur einmal an seinem auto nachrüsten darf... ist das wahr?
vielen dank schonmal
mfg andi
Zur 2-maligen Nachrüstung:
Von Kein Kat auf U-Kat und von da auf G-Kat geht.
Was nicht geht ist von kein Kat oder U-Kat auf Euro 1 und dann weiter auf Euro 2/3/4.
Dazu müsste man dann den ganzen Motor gegen einen tauschen, der schon ab Werk Euro 1 oder besser hat.