G-Kat-Nachrüstung: Zusätzliche TÜV-Abnahme???

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
WinfriedB
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G-Kat-Nachrüstung: Zusätzliche TÜV-Abnahme???

Beitrag von WinfriedB »

www.kat-center.de gibt auf seiner Webseite (und auch auf Anfrage) an, daß NACH dem Einbau des G-Kat-Nachrüstsatzes eine neue AU und noch ein zusätzliches TÜV-Gutachten der eingebauten Anlage erforderlich ist.

Es gibt ja wohl schon einige, die einen 32b mit solchen Nachrüstsätzen ausgerüstet haben. Was beeinhaltet die finale TÜV-Abnahme, wer macht sowas und - vor allen Dingen - was kostet es?

Es gibt ein paar Erfahrungsberichte, in diesen ist aber von der TÜV-Abnahme nach Einbau keine Rede, sondern nur von der AU danach, mit der AU wäre dann die Eintragung möglich. Gelegentlich ist auch die Rede von einem "mitgelieferten Formular", das bei der AU noch ausgefüllt werden muß.

Wer weiß WIRKLICH, wie es um die Abnahme NACH dem Einbau bestellt ist????
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
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OST
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Re: G-Kat-Nachrüstung: Zusätzliche TÜV-Abnahme???

Beitrag von OST »

Hallo,

die Abnhame ist auf jeden Fall notwendig und hat mich letztes Jahr beim TÜV 44,12€ gekostet.
Ich habe allerdings aufgerüstet von "ohne Kat" auf "G-Kat Euro1"

Anders sieht es wohl bei Aufrüstungen aus. Ich habe gerade letzte Woche ein Aufrüstkit von "Euro1" auf "Euro2" montiert.

Hier wird davon ausgegangen, daß ein AU-Fachbetrieb diese Anlage montiert. Das bestätigt Sie dann auch auf einem Vordruck. Eine HU ist dann nicht mehr erforderlich.
Baust Du diese Anlage selber ein, muß wiederrum eine Abnahmeprüfung durch den TÜV o.ä. erfolgen.

Gruß
Olaf
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Roman
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Re: G-Kat-Nachrüstung: Zusätzliche TÜV-Abnahme???

Beitrag von Roman »

Der Umrüstsatz hat ein Gutachten und er muß nach dem Einbau zur Abnahme (das ist kein weiteres Gutachten!) dem TÜV vorgeführt werden. Der prüft nämlich den ordnungsgemäßen Einbau der Anlage und ob die verbauten Komponenten denn denen entsprechen, die im Gutachten drin stehen.
Dann muß eine Abgasuntersuchung gemacht werden. Die bestätigt, das die Anlage wie vorgesehen funktioniert.
Mit der TÜV-Abnahme und dem AU-Bericht gehts dann zur Zulassungsstelle und die korrigiert dann die Fahrzeugpapiere und meldet die neue Schadstoffeinstufung dem Finanzamt.

Bei einer Aufrüstung von Euro 1 auf Euro 2 sieht das etwas anders aus.
Da muß vor dem Einbau der Aufrüstung (KLR oder Minikat) eine AU gemacht werden.
Die bestätigt, das die Kat-Regelung funktioniert und die Werte einhält.
Nach dem Einbau muß der Einbau noch bestätigt werden.
Das muß nicht der TÜV machen, sondern das kann jede Werkstatt, die eine AU durchführen darf, machen.
Dann gehts wieder mit Gutachten und Einbaubestätigung zur Zulassungsstelle.

Grüsse
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
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