War letztens (am 21.05.2021) mit meiner Leiche beim TÜV, die schon seit 8/2020 zum TÜV hätte müssen (stand seitdem, von daher...), heißt ich habe ab dem 21.05. nun einen Monat Zeit die rissigen Bremsschläuche vorne zu erneuern.
Da nun letztens damit in der Stadt unterwegs gewesen und geparkt, hab ich nun nen Strafzettel zwecks abgelaufener HU bekommen.
Klar, der Mensch von der VÜT (Verkehrsüberwachungsdienst) wusste natürlich nicht, dass ich mittlerweile schon vorgefahren war.
Nun hatte ich dies gleich per Mail erklärt (bevor der ganze Bürokram wieder losgeht), dass wenn ich bereits zur Untersuchung war, einen Monat Zeit hätte dies zu reparieren und Sie doch bitte die Verkehrswidrigkeit einstellen mögen und als Anhang nen Scan von meinem TÜV Bericht.
Dann kam nun "ne, is nich! Ich habe ja trotzdem den TÜV überzogen".
Sehr geehrter Herr Lallinger,
auf Grund der eingereichten Angaben wurde das Verfahren erneut geprüft. Auch wenn Sie bei der Vorstellung des Fahrzeuges am 21.05.2021 beim TÜV eine Nachfrist erhielten, war zu diesem Zeitpunkt dennoch die Frist zur Durchführung der HU überschritten.
Sie erhalten in den nächsten Tagen entsprechend ein geändertes Verwarnungsschreiben, bitte beachten Sie die darin angegebenen Zahlungsfristen.
Hatte am selben Tag, als ich den Strafzettel bekam auch gleich noch bei der Polizei angerufen und die Dame bestätigte mir das auch, dass wenn ich schon mal beim TÜV war, dann einen Monat Zeit hätte und hier damit auch fahren darf.
Nur was nun machen, damit der VÜT von IN dies auch kapiert!?
![Brick wall ](*,)](./images/smilies/wall.gif)
Hab schon mal auf der TÜV Seite geschaut, damit ist dies doch eindeutig belegt, oder?
https://www.tuv.com/germany/de/lp/lp-ha ... C3%BCfung/
Ich kann nun noch Einspruch einlegen, aber reicht hier die Passage vom TÜV bzgl. "darf ich noch mit meinem Auto fahren?"
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Gruß
Lalli