ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

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Lalli
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ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Lalli »

Servus beinander!

War letztens (am 21.05.2021) mit meiner Leiche beim TÜV, die schon seit 8/2020 zum TÜV hätte müssen (stand seitdem, von daher...), heißt ich habe ab dem 21.05. nun einen Monat Zeit die rissigen Bremsschläuche vorne zu erneuern.

Da nun letztens damit in der Stadt unterwegs gewesen und geparkt, hab ich nun nen Strafzettel zwecks abgelaufener HU bekommen.
Klar, der Mensch von der VÜT (Verkehrsüberwachungsdienst) wusste natürlich nicht, dass ich mittlerweile schon vorgefahren war.

Nun hatte ich dies gleich per Mail erklärt (bevor der ganze Bürokram wieder losgeht), dass wenn ich bereits zur Untersuchung war, einen Monat Zeit hätte dies zu reparieren und Sie doch bitte die Verkehrswidrigkeit einstellen mögen und als Anhang nen Scan von meinem TÜV Bericht.

Dann kam nun "ne, is nich! Ich habe ja trotzdem den TÜV überzogen".

Sehr geehrter Herr Lallinger,
auf Grund der eingereichten Angaben wurde das Verfahren erneut geprüft. Auch wenn Sie bei der Vorstellung des Fahrzeuges am 21.05.2021 beim TÜV eine Nachfrist erhielten, war zu diesem Zeitpunkt dennoch die Frist zur Durchführung der HU überschritten.

Sie erhalten in den nächsten Tagen entsprechend ein geändertes Verwarnungsschreiben, bitte beachten Sie die darin angegebenen Zahlungsfristen.


Hatte am selben Tag, als ich den Strafzettel bekam auch gleich noch bei der Polizei angerufen und die Dame bestätigte mir das auch, dass wenn ich schon mal beim TÜV war, dann einen Monat Zeit hätte und hier damit auch fahren darf.
Nur was nun machen, damit der VÜT von IN dies auch kapiert!? ](*,)

Hab schon mal auf der TÜV Seite geschaut, damit ist dies doch eindeutig belegt, oder?
https://www.tuv.com/germany/de/lp/lp-ha ... C3%BCfung/

Ich kann nun noch Einspruch einlegen, aber reicht hier die Passage vom TÜV bzgl. "darf ich noch mit meinem Auto fahren?"


Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Gruß
Lalli
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Roman
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Roman »

Der TÜV-Text geht davon aus, das du das Fahrzeug pünktlich zur HU bringst und dann ist der eine Monat Überziehung wegen der Nachprüfung straffrei.
Du bist aber erst 9 Monate nach dem fälligen HU-Termin hingefahren.

Auch das Gesetz ist da nicht eindeutig.

Grüße
Roman
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Markus der 42zigste
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Markus der 42zigste »

Ich hatte ähnliches vor eigen Jahren. Da bin ich dann mit Strafzettel + Tüv-Prüfungsbestätigung zu einer Polizeidienststelle und die Sache hat sich erledigt, d.h. der Strafzettel wurde zurückgenommen
Martin
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Martin »

Da heißt es jetzt, sehr aufmerksam sein.

Das ist mir vor 24 Jahren mal passiert... boah, bin ich... äh... jung... :aetsch

Beim Parken am Kölner Hauptbahnhof von ein paar "netten" Menschen angesprochen worden und danach um eine Mängelkarte reicher. TÜV am nächsten Tag erledigt, Mängelkarte mit Erledigungsanzeige am nächsten Tag persönlich bei der Polizei abgegeben.

Alles erledigt :?: Nein, offenbar war ich zu schnell, sprich... die eigentlichen Unterlagen waren aktenkundig, nachdem meine Erledigungsanzeige eingereicht wurde und wurden deshalb nicht zugeordnet. Ein halbes Jahr später ging der Spaß dann richtig los. Mitteilungen, daß die Uniformständer mich tagsüber nicht angetroffen hätten (wenig Wunder, da ich zu der Zeit tagsüber einer richtigen Arbeit nachging). Wiederholungen, etc. pp.. Inkl. Androhung der Zwangsstillegung. Erst als ich die zuständige Zulassungsbehörde schriftlich massiv angegangen bin, war die Angelegenheit erledigt inkl. einer förmlichen Entschuldigung von deren Seite (was bei Inhalt und Form meines Schreibens auch bemerkenswert war). :P
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
Harryj19
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Harryj19 »

Auch ich kenne diese Situation. Als ich noch in einer KFZ Werkstatt arbeitete, stellte mir ein Kumpel seinen Golf G60 auf den Hof mit ähnlich lang abgelaufener HU. Aus Platzgründen stellte ich das Auto an den Strassenrand (kein Halte- oder Parkverbot). Hier wurde die Polizei drauf aufmerksam und schrieb eine Anzeige. Diesen Vorgang bemerkte ich, versuchte die Situation zu erklären und bekam nur die Antwort: "Interessiert uns nicht, der Besitzer kann dazu schriftlich Stellung nehmen." Trotz Werkstattauftrag wollte er nicht mit sich reden lassen. So ein A....l...!
Letztendlich landete der Vorgang vor Gericht. Hier konnte mein Kumpel glaubhaft versichern das er Sammler ist, mehrere Fahrzeuge besitzt und der Golf ja in der Werkstatt wegen der abgelaufenen HU war. Das Auto wurde nicht bewegt und wartete auf Ersatzteile. Das Verfahren wurde eingestellt und mein Kumpel belehrt. Das veranlasste den Polizist tobend und türenknallend den Sitzungssaal zu verlassen.
Die Richterin erklärte das ein KFZ grundsätzlich nichts ohne HU im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen hat. Weder stehend noch fahrend. Selbst wenn das Fahrzeug angemeldet auf Privatgelände abgestellt ist und ohne Hindernis den öffentlichen Verkehrsraum erreichen kann, muss man eine gültige HU haben. Das gilt z.B. für offenstehende Garagen, Grundstückszufahrten, Parkplätze usw. Nur auf abgesperrtem Gelände ist man sicher. Auch ist der HU Stempel bindend. Überziehen gilt nicht. Schliesslich hat man 2Jahre Zeit sich darauf vorzubereiten. Das die Strafen die ersten 3 Monate mau ausfallen ist unser Glück. Im Ausland sieht das ganz anders aus. Auch möchte ich keinen Unfall haben bei dem die HU abgelaufen ist und ein technischer Mangel Ursache ist. Wenn die Versicherung hier Fahrlässigkeit nachweisst hat man wahrscheinlich eine Menge Ärger.
Letztendlich ist überziehen der HU kein Kavaliersdelikt, auch wenn es sich so eingebürgert hat. Früher habe ich das auch etwas lockerer gesehen doch mittlerweile denke ich das es Ärger ist der sich vermeiden lässt.
MfG Harry
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OST
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von OST »

Auszug aus dem §29 der StVZO der die Sache mit der Prüfung regelt:
-
(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind. Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nummer 2.4 Satz 6. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
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Den Monat Verlängerung gibt es also nur, wenn Du pünktlich zur Prüfung vorfährst.
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Markus der 42zigste
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Markus der 42zigste »

Wenn ich das richtig lese bedeutet der Auszug aus dem §29 doch auch, dass sich die Gültigkeit in diesem Falle um einen Monat verlängert: Wenn ich, z.B. weil ich überlege das Auto zu verkaufen, bereits ein Jahr vor dem Ablauf des TÜV-Datums die Prüfung (erfolglos) mache.
Oder habe ich da was überlesen?
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OST
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von OST »

Markus der 42zigste hat geschrieben: Mo 14. Jun 2021, 20:04 Wenn ich das richtig lese bedeutet der Auszug aus dem §29 doch auch, dass sich die Gültigkeit in diesem Falle um einen Monat verlängert: Wenn ich, z.B. weil ich überlege das Auto zu verkaufen, bereits ein Jahr vor dem Ablauf des TÜV-Datums die Prüfung (erfolglos) mache.
Oder habe ich da was überlesen?
Wie soll sich denn die Gültigkeit um einem Monat verlängern, wenn die Plakette noch gar nicht abgelaufen ist?
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Roman
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Re: ohne TÜV fahren im Rahmen der Nachprüfungsfrist ohne Strafe

Beitrag von Roman »

Wenn du die HU schon nach 1 Jahr machst, aber durchfällst, verliert die Plakette ihr Gültigkeit nicht, d.h. du kannst noch bis zum Ablauf der Plakette weiterfahren, außer, das Fahrzeug ist verkehrsunsicher (ist noch eine Stufe schlechter als "Erhebliche Mängel").
Dann wird die Plakette entfernt und du darfst das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.
Und dann darfst du das Auto, da es keine Plakette mehr hat, auch nur noch per Anhänger oder Transporter vom Hof der Prüfstelle holen.

Grüße
Roman
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