Das mit dem Schutz der LEDs hab ich schon vermutet. Wäre aber auch gegangen, daß man für 2-3 Sekunden beide Leuchtwege parallel aktiviert lassen könnte.
Was auch recht nett wäre, wäre eine weiche Hin- und Herschaltung, also ähnlich wie bei der Glühbirne.
Das mit dem notwendigen Einstellen (Korrektur) sieht bei mir so aus, daß der Leuchtkegel generell mit diesen etwas hoch ist, also daß nach einfachem Tausch des Leuchteinsatzes ein dunkler Bereich von etwa 1 m vor dem Fahrzeug (Abblendlicht) sichtbar ist im Gegensatz zum normalen H4. Muß daher sowieso die Scheinwerfer noch etwas nach unten verstellen. Kann natürlich dann sein, hoffe zumindest, daß der Fernlichtkegel genügend weit wieder unten ist. Jedenfalls bin ich bislang ohne Korrektur bei Abblendlicht noch nicht angeblinkt worden.
Der Fernlichtkegel, an den muß man sich erst mal etwas gewöhnen, das kennt man als solches bei diesem Fahrzeug nicht.
Ich will jedenfalls dieses Licht / diese Ausleuchtung nicht mehr missen wollen. Bin mal gespannt, ob mir der TÜV diese Leuchtmittel nächtes Jahr abnimmt. Seit ettlichen Jahren hat er auch nicht über meine 20W Halogen Glühbirnen für das Standlicht gemeckert.
Hab mir noch einen 2. Satz bestellt für meinen Octavia 1U BJ 2001. Werde die dann ebenfalls einbauen. Der Octi hat jedenfalls sowieso ein hervorragendes H4 Licht, besser als wesentlich neuere und andere Fahrzeuge.
Osram Nightbreaker LED Erfahrungsbericht im Golf VII
-
- Schaut öfter vorbei
- Beiträge: 184
- Registriert: Mi 19. Aug 2009, 11:57
- Wohnort: 76437 Rastatt
Re: Osram Nightbreaker LED Erfahrungsbericht im Golf VII
Passat 32B variant syncro 2,2L BJ 07.86
Passat 32B variant 1,8L BJ 07.85
Skoda octavia ambiente combi TDI 4x4 BJ 10.02
Passat 32B variant 1,8L BJ 07.85
Skoda octavia ambiente combi TDI 4x4 BJ 10.02
-
- Stammgast
- Beiträge: 2954
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 08:04
- Wohnort: Neunkirchen am Brand
Re: Osram Nightbreaker LED Erfahrungsbericht im Golf VII
Servus.
Du wirst die LED's nicht eingetragen bekommen. Außer du hast soviel Geld und kannst dir die Test's und was weiß ich, was da so Alles gemacht wird um die Dinger legal zu bekommen, leisten.
Ich hab die Philips-LED-H4 in meinem 124er und möchte die auch nicht mehr missen. Doch zum TÜV kommen die raus und danach wieder rein.
Der Ingenieur hat keine Möglichkeit ohne Gutachten da was zu machen und schickt dich wieder weg.
Ein sanftes Umschalten von Ablendlicht auf Fernlicht kannst du nicht von den LED's erwarten, weil die nicht so träge sind wie eine Glühwendelbirne. Ich empfinde die schnellen Wechsel als Vorteil.
Was das Blenden und die "schlechtere" Ausleuchtung der modernen "LED-Sccheinwerfer" betrifft, so besteht da der Unterschied darin, dass die modernen Scheinwerfer keinen Spiegel benutzen, sondern nur LED's sind die die Straße ausleuchten. Deswegen "blenden" da auch immer zwei pro Seite und das Tagfahrlicht, dass bei einer Nachrüstung in alte Fahrzeuge ausgehen MUSS bei Aktivierung des Fahrlichtes, da weiter mit leuchtet um die Löcher vorm Fahrzeug zu schließen die dadurch entstehen.
Bei der Bündelung der LED-Leuchtkraft durch den herkömmlichen H4-Scheinwerfer blendet die LED selbst nicht, weil da die Abschirmkappe vor der "Birne" ist.
Es blendet den Gegenverkehr also nur insoweit, wenn der Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist, wie mit einer herkömmlichen H4-Birne.
Ich mag die "scharfe" Bündelung der LED-H4 in einem Spiegelscheinwerfer und auch die schnellen Wechsel von Abblend- zu Fernlicht.
Mich stört das nicht. Wenn du es langsamer haben möchtest, bau einen Canbus ein, dann erfolgt der Wechsel ein paar Millisekunden später.
Wenn du einen 32er mit Doppelscheinwerfereinsatz hast, da gibt es im Motorrad-Bereich legal zugelassene LED-Scheinwerfereinsätze die in den Rahmen passen mit E-Prüfzeichen. Die brauchst nicht mal eintragen lassen und hast zugleich auch noch "Angeleyes".
Dass sind die LED's, die ich eingestöpselt habe.
Philips ist dabei, die für alte Karren mit H4-Scheinwerfern legal zu bekomnen.
Was unten rechts steht, mit "Straßenzulassung", ist leider beschränkt auf einige wenige Fahrzeuge. Der 32er oder 32b ist da nicht dabei, auch nicht der MB W124. Doch sollten die letzten Baujahre (1995) hinein rutschen, dann sind die von 1985 auch dabei, denn die Scheinwerfereinsätze hatten sich die 10 Jahre Bauzeit nicht verändert.
Alles was ins letzte Jahrhundert hinein geht ist nicht wirklich dabei und steht noch in den Sternen, ob es soweit legal wird.
Die Elektrifizierung unserer Autowelt wird es aus Gründen der "Unwirtschaftlichkeit" verhindern, dass "Oldtimer", die am wenigsten Nachts bewegt werden, in das Programm mit aufzunehmen.
Grüße schmidtla
Du wirst die LED's nicht eingetragen bekommen. Außer du hast soviel Geld und kannst dir die Test's und was weiß ich, was da so Alles gemacht wird um die Dinger legal zu bekommen, leisten.
Ich hab die Philips-LED-H4 in meinem 124er und möchte die auch nicht mehr missen. Doch zum TÜV kommen die raus und danach wieder rein.
Der Ingenieur hat keine Möglichkeit ohne Gutachten da was zu machen und schickt dich wieder weg.
Ein sanftes Umschalten von Ablendlicht auf Fernlicht kannst du nicht von den LED's erwarten, weil die nicht so träge sind wie eine Glühwendelbirne. Ich empfinde die schnellen Wechsel als Vorteil.
Was das Blenden und die "schlechtere" Ausleuchtung der modernen "LED-Sccheinwerfer" betrifft, so besteht da der Unterschied darin, dass die modernen Scheinwerfer keinen Spiegel benutzen, sondern nur LED's sind die die Straße ausleuchten. Deswegen "blenden" da auch immer zwei pro Seite und das Tagfahrlicht, dass bei einer Nachrüstung in alte Fahrzeuge ausgehen MUSS bei Aktivierung des Fahrlichtes, da weiter mit leuchtet um die Löcher vorm Fahrzeug zu schließen die dadurch entstehen.
Bei der Bündelung der LED-Leuchtkraft durch den herkömmlichen H4-Scheinwerfer blendet die LED selbst nicht, weil da die Abschirmkappe vor der "Birne" ist.
Es blendet den Gegenverkehr also nur insoweit, wenn der Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist, wie mit einer herkömmlichen H4-Birne.
Ich mag die "scharfe" Bündelung der LED-H4 in einem Spiegelscheinwerfer und auch die schnellen Wechsel von Abblend- zu Fernlicht.
Mich stört das nicht. Wenn du es langsamer haben möchtest, bau einen Canbus ein, dann erfolgt der Wechsel ein paar Millisekunden später.
Wenn du einen 32er mit Doppelscheinwerfereinsatz hast, da gibt es im Motorrad-Bereich legal zugelassene LED-Scheinwerfereinsätze die in den Rahmen passen mit E-Prüfzeichen. Die brauchst nicht mal eintragen lassen und hast zugleich auch noch "Angeleyes".
Dass sind die LED's, die ich eingestöpselt habe.
Philips ist dabei, die für alte Karren mit H4-Scheinwerfern legal zu bekomnen.
Was unten rechts steht, mit "Straßenzulassung", ist leider beschränkt auf einige wenige Fahrzeuge. Der 32er oder 32b ist da nicht dabei, auch nicht der MB W124. Doch sollten die letzten Baujahre (1995) hinein rutschen, dann sind die von 1985 auch dabei, denn die Scheinwerfereinsätze hatten sich die 10 Jahre Bauzeit nicht verändert.
Alles was ins letzte Jahrhundert hinein geht ist nicht wirklich dabei und steht noch in den Sternen, ob es soweit legal wird.
Die Elektrifizierung unserer Autowelt wird es aus Gründen der "Unwirtschaftlichkeit" verhindern, dass "Oldtimer", die am wenigsten Nachts bewegt werden, in das Programm mit aufzunehmen.
Grüße schmidtla
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Alltagsschlurre A6 C4 Avant, Bj. 1996
32b Variant, Trend, Bj. 86
Granada I Turnier, V6 2,6 l-Turbo, Bj.1976
Mercedes 230E, W124, Bj. 91
CZ 175 Typ 477, Bj. 1968
CCS Trike Magic Scorpio, Typ 1, 1,6 Boxer, Bj. 1988
32b Variant, Trend, Bj. 86
Granada I Turnier, V6 2,6 l-Turbo, Bj.1976
Mercedes 230E, W124, Bj. 91
CZ 175 Typ 477, Bj. 1968
CCS Trike Magic Scorpio, Typ 1, 1,6 Boxer, Bj. 1988
-
- Administrator
- Beiträge: 9208
- Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
- Wohnort: 71287 Weissach
Re: Osram Nightbreaker LED Erfahrungsbericht im Golf VII
Eintragen kann der TÜV die LEDs nicht, denn eine Eintragung ist nur eine schriftliche Bestätigung, das die eingetragene Sache den geltenden Vorschriften entspricht.
Und da die LEDs in 32B-SCheinwerfern eben nicht den gletenden Vorschriften entsprechen, darf der TÜV die auch gar nicht eintragen.
Würde er es trotzdem tun, wäre diese Eintragung ungültig.
Was die Vorfeldausleuchtung angeht:
Da haben es tatsächlich Dahrzeuge mit Doppelscheinwerfer besser.
Denn da bleibt das Abblendlicht an, wenn man das Fernlicht einschaltet.
Ich bin mal gespannt, ob es für die LEDs ein Gutachten für meinen BMW geben wird.
Der hat Doppelscheinwerfer mit 4x H7 und ist ja deutlich jünger als jeder 32B.
Grüße
Roman
Und da die LEDs in 32B-SCheinwerfern eben nicht den gletenden Vorschriften entsprechen, darf der TÜV die auch gar nicht eintragen.
Würde er es trotzdem tun, wäre diese Eintragung ungültig.
Was die Vorfeldausleuchtung angeht:
Da haben es tatsächlich Dahrzeuge mit Doppelscheinwerfer besser.
Denn da bleibt das Abblendlicht an, wenn man das Fernlicht einschaltet.
Ich bin mal gespannt, ob es für die LEDs ein Gutachten für meinen BMW geben wird.
Der hat Doppelscheinwerfer mit 4x H7 und ist ja deutlich jünger als jeder 32B.
Grüße
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic