Im Zweifel bedeutet LED ohne Zulassung fahren ohne Betriebserlaubnis mit entsprechenden Folgen, kann bis zur Sicherstellung des Kfz gehen....
Du kannst ja ein Lichttechnisches Gutachten erstellen und es damit legalisieren lassen
Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Hallo,
LED scheidet für mich aus, weil ich mit H-Kennzeichen fahre.
Das Licht ist vergleichsweise schwach, aber nicht so schwach, dass man damit nicht sicher fahren kann.
Passatgrüsse
Passatschrauber32B
LED scheidet für mich aus, weil ich mit H-Kennzeichen fahre.
Das Licht ist vergleichsweise schwach, aber nicht so schwach, dass man damit nicht sicher fahren kann.
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Im Zweifel bedeutet LED ohne Zulassugn auch, das bei einem Unfall die Versicherung die Zahlung verweigert oder sich das Geld zurückholt, weil durch die LEDs die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs erloschen ist.
Ob das dann irgendeinen Zusammenhang mit dem Unfall hat, interessiert die Versicherung nicht.
Grüße
Roman
Ob das dann irgendeinen Zusammenhang mit dem Unfall hat, interessiert die Versicherung nicht.
Grüße
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Hallo,
Das mit der Versicherung stimmt so nur bedingt. Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer. Du könntest auch total betrunken mit einem Helm fasch herum aufgesetzt losfahren. Du musst dann, in Anführungszeichen, lediglich 5000 Euro selber zahlen. Was passieren kann ist das die Versicherung nach Zahlung den Vertrag kündigt.
Wir hatten so einen Fall vor kurzem bei mir in der Nähe. Fahrer betrunken, Auto ohne TÜV, Beifahrerin betrunken und nicht angeschnallt, Unfall, Beifahrerin tödlich verletzt. Die Haftpflichtversicherung zahlt.
Passatgrüsse
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Das mit der Versicherung stimmt so nur bedingt. Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer. Du könntest auch total betrunken mit einem Helm fasch herum aufgesetzt losfahren. Du musst dann, in Anführungszeichen, lediglich 5000 Euro selber zahlen. Was passieren kann ist das die Versicherung nach Zahlung den Vertrag kündigt.
Wir hatten so einen Fall vor kurzem bei mir in der Nähe. Fahrer betrunken, Auto ohne TÜV, Beifahrerin betrunken und nicht angeschnallt, Unfall, Beifahrerin tödlich verletzt. Die Haftpflichtversicherung zahlt.
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Das ist eine sehr übertriebene Darstellungsweise, aber offenbar ist das "Lobbying" der Automobilindustrie sehr effektiv, die wollen nämlich dass wir alle ganz viel Angst haben vor solchen Teilen ohne Zulassung.
Fakt (in Österreich) ist: wenn ein Mangel oder nicht zugelassene Teile an einem Fahrzeug festgestellt werden, kann maximal die Wiederherstellung des genehmigten Zustandes eingefordert werden. Das ist bei Scheinwerferbirnen innerhalb 10 Minuten direkt am Straßenrand möglich. Ansonsten wird bei Mängeln die nicht gleich behoben werden können eine Vorladung bei der KFZ-Landesprüfstelle fällig. Nur bei "Gefahr in Verzug" werden die Nummerntafeln abgenommen.
Und das Thema Versicherung: hier müsste die Versicherung nachweisen können, dass ich aufgrund meiner Leuchten eine Schuld oder Teilschuld hatte und dann entsprechend bei mir Regression einholen. Da würde dann natürlich ein lichttechnisches Gutachten gemacht werden. Aber es ist in keinem Fall so, dass ich automatisch die volle Schuld bekomme, nur weil Teile nicht genehmigt waren sondern es müsste sehr wohl vor Gericht gezeigt werden, dass diese nicht genehmigten Teile einen Einfluss an dem Unfall hatten!
Also bitte keine Panik auf der Titanic
Im Zweifelsfall ist mir persönlich ein Unfall, der aufgrund von besserem Licht garnicht passiert ist deutlich lieber als ein "ordnungsgemäßer Zustand" meiner Scheinwerfer
Beste Grüße,
Paul
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Ausschnitt aus den Versicherungsbedingungen einer großen deutschen Versicherung:
Das heißt, auch wenn der Unfall tagsüber bei Sonnenschein stattfindet und man daher das Licht gar nicht eingeschaltet hat, muß die Versicherung wegen dieser Pflichtverletzung nicht zahlen!
Schaut euch mal genau eure Versicherungspolicen durch, da steht drin, wann die Versicherung nicht zahlen muß.
Grüße
Roman
Unter Obliegenheit verstehen die:Wenn Sie eine →Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen,
dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzel-
nen gilt:
• Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht
leistungspflichtig.
• Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir
berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich
nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen,
dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung
nicht.
Und das Einbauen von LEDs anstatt Halogen verstößt gegen gesetzlich geregelte Pflichten bzgl. des Zustandes des Fahrzeugs und geschieht vorsätzlich.→Obliegenheit
Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Pflichten
des Versicherungsnehmers, deren Nichtbeachtung zur Kündigung
und zur vollen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers
führen kann.
Das heißt, auch wenn der Unfall tagsüber bei Sonnenschein stattfindet und man daher das Licht gar nicht eingeschaltet hat, muß die Versicherung wegen dieser Pflichtverletzung nicht zahlen!
Schaut euch mal genau eure Versicherungspolicen durch, da steht drin, wann die Versicherung nicht zahlen muß.
Grüße
Roman
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Roman, das ist einfach falsch.
Es steht ganz klar: Wenn die Obligenheit verletzt wird *kann* dies dazu führen, dass wir im Einzelfall nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Ja stimmt, *kann* der Fall sein wenn diese Verletzung in einem Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Wenn die "Verletzung der Obligenheit" in keinerlei Verhältnis zum Unfall steht, führt das definiv nicht zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, das ist ein Schauermärchen und nichts weiter!
Ich hab innerhalb der 4 Jahre einmal Bußgeld gezahlt. Waren €30 - das ist es mir wert. Und der Polizist hat definitiv nichts gesagt von wegen "Verlust der Betriebserlaubnis" oder "Verlust des Versicherungsschutzes" - solche Schauermärchen hört man nur in solchen Foren hier!
Also ich bin dann mal weiterhin mit gutem Gewissen und gutem Licht unterwegs
Beste Grüße,
Paul
Es steht ganz klar: Wenn die Obligenheit verletzt wird *kann* dies dazu führen, dass wir im Einzelfall nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Ja stimmt, *kann* der Fall sein wenn diese Verletzung in einem Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Wenn die "Verletzung der Obligenheit" in keinerlei Verhältnis zum Unfall steht, führt das definiv nicht zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, das ist ein Schauermärchen und nichts weiter!
Ich hab innerhalb der 4 Jahre einmal Bußgeld gezahlt. Waren €30 - das ist es mir wert. Und der Polizist hat definitiv nichts gesagt von wegen "Verlust der Betriebserlaubnis" oder "Verlust des Versicherungsschutzes" - solche Schauermärchen hört man nur in solchen Foren hier!
Also ich bin dann mal weiterhin mit gutem Gewissen und gutem Licht unterwegs
Beste Grüße,
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Jedes Land und jede Versicherung hat da eigene Regeln.
Beispielsweise Schweiz:
Wenn man da zu schnell fährt (in 30er Zonen mehr als 40 km/h zu schnell, auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell), der geht mindestens 1 Jahr ins Gefängnis (ist für diesen Tatbestand die Mindeststrafe! Kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Bewährungsstrafe komm eine hohe 4-stellige Summe Bußgeld dazu), muß den Führerschein für 2 Jahre abgeben und das Fahrzeug wird beschlagnahmt und entweder versteigert oder verschrottet (entscheidet der Richter).
Grüße
Roman
Beispielsweise Schweiz:
Wenn man da zu schnell fährt (in 30er Zonen mehr als 40 km/h zu schnell, auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell), der geht mindestens 1 Jahr ins Gefängnis (ist für diesen Tatbestand die Mindeststrafe! Kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Bewährungsstrafe komm eine hohe 4-stellige Summe Bußgeld dazu), muß den Führerschein für 2 Jahre abgeben und das Fahrzeug wird beschlagnahmt und entweder versteigert oder verschrottet (entscheidet der Richter).
Grüße
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Den Versicherungsschutz verlieert man erstmal nicht, aber die Versicherung kann sich bei solchen vorsätzlichen Manipulationen zu 100% Schadlos am Versicherungsnehmer halten
Der Geschädigte darf ja nicht durch Dummheit oder Ignoranz Dritter auf seinem Schaden sitzen bleiben
Der Geschädigte darf ja nicht durch Dummheit oder Ignoranz Dritter auf seinem Schaden sitzen bleiben
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Re: Ist es bei euch (vorne) auch so dunkel?
Es gilt bei Versicherungen der "Grundsatz der Kausalität": Eine Versicherung kann nur über Regression die ausbezahlte Summe zurück fordern, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Schaden und der "Obligenheitsverletzung" steht.
Lediglich den (Teil-) Kasko Schutz kann man vollständig verlieren, selbst wenn die Obligenheitsverletzung in keinem Zusammenhang mit der Ursache stand. Weil bei Kasko Versicherungen alles mögliche in einem Vertrag drinnen stehen kann, aber für die Haftpflichtversicherung gibt es strenge gestzliche Regelungen. Darüber hinaus ist eine mögliche Regress-Forderung sowohl in D als auch in Ö auf €5.000 begrenzt, siehe z.B diese Quelle hier: https://verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
Also nochmal: wenn man mit "illegalen" LED Birnen fährt, verliert man nicht automatisch seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz. Und selbst wenn man nachweislich durch Blendung einen Unfall verursacht hat, der mit Halogen-Birnen nicht passiert wäre, dann ist die Regress-Forderung auf €5000 begrenzt.
Und damit lassen wir die Kirche jetzt bitte ein für alle mal im Dorf.
Beste Grüße,
Paul
Lediglich den (Teil-) Kasko Schutz kann man vollständig verlieren, selbst wenn die Obligenheitsverletzung in keinem Zusammenhang mit der Ursache stand. Weil bei Kasko Versicherungen alles mögliche in einem Vertrag drinnen stehen kann, aber für die Haftpflichtversicherung gibt es strenge gestzliche Regelungen. Darüber hinaus ist eine mögliche Regress-Forderung sowohl in D als auch in Ö auf €5.000 begrenzt, siehe z.B diese Quelle hier: https://verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
Also nochmal: wenn man mit "illegalen" LED Birnen fährt, verliert man nicht automatisch seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz. Und selbst wenn man nachweislich durch Blendung einen Unfall verursacht hat, der mit Halogen-Birnen nicht passiert wäre, dann ist die Regress-Forderung auf €5000 begrenzt.
Und damit lassen wir die Kirche jetzt bitte ein für alle mal im Dorf.
Beste Grüße,
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