Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

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Johnson
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Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Hallo,

ich habe diese Woche mal einen Scan meines Briefes zur Zulassungsstelle geschickt mit der Bitte, dass sie dieses Fahrzeug dem reservierten Kennzeichen zuordnen, dass ich dann mit Doppelkarte zur HU und AU fahren kann. Als Antwort kam, ich müsste da persönlich erscheinen weil sie die Doppelkarte einscannen müssten. Das ist mir neu und deckt sich meiner Meinung nach auch nicht mit dem entsprechenden Text in der Zulassungsverordnung. Hat die Zulkassungsstelle dahingehend so viel Spielraum oder bin ich nur an eine Sachbearbeiterin gekommen, der das neu war ?

GRüße,

Johannes
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Hanswurschd
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Hanswurschd »

Hallo Johannes!
Wenn ich so fahre, dann melde ich das nur der Versicherung und sonst niemandem,
bin auch schon 2 mal angehalten worden auf der Fahrt zum TüV und beidesmal
haben die Grau/Blaukittel nichts auszusetzen gehabt....

Grüße
Benny
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Dennis
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Dennis »

Moin,

ich habe bei der letzten Zulassung (und das war schon im Juni 2009 beim Orangenen...)
gar keine Doppalkarte mehr erhalten, mein LVM Vertreter hat mir nur nen Nummer gegeben, hinter der war alles hinterlegt.

Auch von Ihm wurde mir so bestätigt, das ich nur mit dieser Nummer im Handgepäck den Weg zur Zulassungsstelle antreten kann, und meines Wissens hat sich da nix geändert!

Ich würd den Versicherungsmann fragen, der weiss ja was er wie Versichert und nicht die Zulassungstante!

Grüsse

Dennis
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Roman
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Roman »

Wenn du das Kennzeichen noch nicht hast, einfach das alte Kennzeichen drauf machen, Doppelkarte einstecken und ab zum TÜV.
Auf der Doppelkarte muß aber ein Vermerk sein, das Fahrten nach §10 Abs. 4 mit gedeckt sind.

Die Zulassungsstelle hat da nur etwas zu melden, wenn du das alte Kennzeichen nicht mehr hast und vorab ein neues Kennzeichen beantragst.

Aber auch da geben die Gesetzestexte es nicht her, das die die Doppelkarte überhaupt sehen müssen.

Ich zitiere einmal den entsprechenden Paragraphen:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Da steht noch nicht einmal, das die Zulassungsstelle überhaupt wissen muß, das du eine entsprechende Doppelkarte hast oder das die ein Kennzeichen nur mit Versicherungszusage zuteilen dürfen.

Beim TÜV bekommst du einen Beleg für die erfolgreiche HU und AU, in dem anstatt des Kennzeichens die Fahrgestellnummer eingetragen ist und der Vermerk, das das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Diesen Beleg legts du dann bei der Zulassungsstelle vor, wenn du das Fahrzeug zulässt.
Die Zulassungsstelle klebt dann die HU-Plakette aufs Kennzeichen.
Zwischen Prüfung und Zulassung darf afaik max. 1 Monat liegen.

Grüsse
Roman
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Johnson
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Hallo Roman,

danke für die Info ! Nur das alte Kennzeichen dranzuschrauben wird schwierig weil das ist ja WN - und irgendwas.

Grüße,

Johannes
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Günter
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Günter »

Johnson hat geschrieben: das alte Kennzeichen dranzuschrauben wird schwierig weil das ist ja WN - und irgendwas.
Du kannst doch das EI .... nehmen. Das ist doch reserviert und als Blech vorhanden. Da sehe ich kein Problem.
PS: Hast du ne Deckungskarte von der Versicherung in Papierform? Wenn ja, da schon die EI .... eintragen. Dann ist doch alles eindeutig.
MfG
Günter

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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von schmidtla »

Servus,

ich bekomme von meiner Versicherung auch nur eine Nummer als Sms auf mein Handy geschickt, fahre dann mit dem Auto zur Zulaste oder Tüv, wobei der Tüv immer einen Vermerk dazu schrieb, das ich ohne Nummernschild oder Zulassung vorgefahren bin und geben dann immer FO-XX XXX an. Ich habe da nie Nachgefragt oder mir Gedanken gemacht, weil ich weiß, das die Fahrten zur Zulaste oder Tüv ohne Zulassung zulässig sind. Wenn das Auto vorher ein WN-XX XXX Schild hatte, machste das einfach drauf und fährst damit. Nämlich, falls du das neue Schild mit EI-XX XXX anbringst, begehst du eigentlich eine Urkundenfälschung, weil die Nummer im alten Brief/Zulassung nicht vermerkt ist und auch noch nie im Verkehrsgeschehen registriert war.

Viele Grüße,

schmidtla :bye:
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von Johnson »

Servus,

nein, Leute, so gaht das nicht ! Das geht nur wenn das Fahrzeug vorher in Deinem Landkreis zugelassen war. War es das nicht, dann musst Du die neue Nummer dem Fahrzeug zuweisen lassen, das Du vorführen möchtest. Das ist nicht das Problem aber mit der Auflage einer vorherigen Vorlage der Deckungskarte geht die Zulassungsstelle meiner Meinung nach zu weit. Aber egal, ich mache das. Behören brauchen immer eine besondere Vorgehensweise ... ;-)

Grüße,

Johannes
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von VW-Youngtimer »

schmidtla hat geschrieben:Wenn das Auto vorher ein WN-XX XXX Schild hatte, machste das einfach drauf und fährst damit. Nämlich, falls du das neue Schild mit EI-XX XXX anbringst, begehst du eigentlich eine Urkundenfälschung, weil die Nummer im alten Brief/Zulassung nicht vermerkt ist und auch noch nie im Verkehrsgeschehen registriert war.
Hallo schmidtla,

ich verstehe den von Roman zitierten Paragraphen genau andersherum: "(...) dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind" heißt für mich, dass das neue Kennzeichen sehr wohl ans Auto darf. Das alte dran zu machen wäre in diesem Fall ja auch kontraproduktiv, da Johnson dann nur im Zulassungsbezirk WN oder einem angrenzenden Bezirk damit zum TÜV fahren dürfte ;)

Ich habe es selbst so gemacht, als ich 2009 mein Golf 1 Cabrio vor der Anmeldung TÜVen musste. Bei der Zulassungsstelle telefonisch ein Kennzeichen reserviert, dieses über kennzeichen24.de prägen lassen, mir von der Versicherung eine Doppelkarte bzw. eVB-Nummer schicken lassen, die die entsprechenden Fahrten abdeckte, dann die ungestempelten Kennzeichen ans Auto geschraubt und ab zur HU. Gab keinerlei Schwierigkeiten, obwohl der Wagen vorher in WOB angemeldet war und ich mit ungestempelten H(annover)-Nummernschildern zur Dekra im Nachbarkreis PE gefahren bin. Entspricht ja auch den Buchstaben des Gesetzes: Die Zulassungsbehörde hatte mir das neue Kennzeichen vorab zugeteilt, die Versicherungsbestätigung hatte ich und bin nur in meinem Zulassungsbezirk bzw. dem direkt benachbarten gefahren.

Bei der Anmeldung habe ich dann die Bescheinigung über HU und AU vorgelegt, schon wurden mir von der Zulassungsstelle anstandslos die Plaketten geklebt.

Viele Grüße
Jörn
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schmidtla
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Re: Fahrten zur Zulassung mit ungestempelten Kennzeichen

Beitrag von schmidtla »

Servus Jörn,

naja, so ähnlich hab ich es ja geschrieben, ich hatte die Versicherungsbestätigung als Nummer auf dem Handy und das genügt, der Rest lief dann genauso wie von dir beschrieben. Ich bin sogar schon ein paarmal ohne Schilder gefahren, hat sich niemand daran gestoßen.

Viele Grüße,

schmidtla :bye:
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