Pizza hat geschrieben:Moin.
Hab mich wohl tlw. etwas unverständlich ausgedrückt.
Ausgehend davon: "egal wie umgebaut das Auto ist, der Prüfer hat die H-Tauglichkeit bereits bescheinigt !!! Zustand, Optik, Umbauten, => alles H-Konform !
naja, du hattest geschrieben, daß du eine "H-Zulassung anpeilst", wie weit die gediehen ist, hattest du nicht geschrieben.
Wenn du zu dem Prüfer gehst, mit dem du bisher gesprochen hast, dürfte das H-Gutachten eher eine Formsache sein. Ich war bei der ersten HU nicht dabei (gab noch ein paar technische Mängel), aber da gab es offenbar auch keine großen Probleme.
Steuerlich geht es ganz einfach weiter, die H-Zulassung wird automatisch ans Finanzamt weitergegeben (wie übrigens auch andere steuerlich relevante Zulassungsänderungen wie z.B. G-Kat-Nachrüstung). Du bekommst einen neuen Kfz-Steuerbescheid (über 191EUR jährlich) und das wars. Rückerstattungen zuviel gezahlter Steuern gibts nicht (mehr), aber natürlich eine Anrechnung.
Die Versicherung läuft zunächst auch mal zum bisherigen Tarif weiter. Zumindest mein Kfz-Versicherer berücksichtigt die Kennzeichenänderung durch das zusätzliche H nicht (wenn der Rest gleich bleibt). Das Problem mit dem Alltagsauto wirst du bei anderen Versicherungen auch haben (falls sie einen Lkw nicht ohne weiteres anerkennen), Garagenstellplatz wird m.W. auch immer verlangt.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
1987er Auchan "Raymond Poulidor" (Billigrad, kein Mercier - umgebaut)
+ zwei Bahnhofsschlampen