H-Kennzeichen je nach Bundesland

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Martin
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von Martin »

Hilft mir nur leider nicht :( ... bei mir ging es in der Frage um "I want it all and I want it now" 8-) :mrgreen: ...

Dabei geht es um Januar / spätestens Anfang Februar.

Muß ich mir was Anderes einfallen lassen :-k :idea1: ...
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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Manuel
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von Manuel »

Was ist denn mit der KX-Stufe? Die kostet mit Mini-Kat doch sogar noch weniger p.a. als die H-Zulassung?!
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Lalli
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von Lalli »

Martin hat geschrieben:Dabei geht es um Januar / spätestens Anfang Februar.
Wie jetzt, willst du etwa den schönen Carat im Winter "verheizen"!? :crybaby: ;)

Gruß
Lalli
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Martin
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von Martin »

Lalli hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:Dabei geht es um Januar / spätestens Anfang Februar.
Wie jetzt, willst du etwa den schönen Carat im Winter "verheizen"!? :crybaby: ;)

Gruß
Lalli
So in etwa 8-) ...

Aber Du hast natürlich Recht... eigentlich ist es total krank, einen guten 84er Carat im Winter zu "verheizen" :mrgreen: 8-) ;) :u: :aetsch ...

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich für Leute, die sowas machen nicht die sofortige Steinigung :stone: fordern sollte :-k ...
Manuel hat geschrieben:Was ist denn mit der KX-Stufe? Die kostet mit Mini-Kat doch sogar noch weniger p.a. als die H-Zulassung?!
Daß, was der an Steuer weniger kostet, verbraucht der in 6 Wochen mehr an Sprit :!:

Ach Quatsch... KX mit Mini-Kat kostet ca. 170 € Steuer p.a. und H-Kennzeichen kostet ca. 190 € Steuer p.a. - wenn ich da direkt vergleiche, bekommt man das mit dem Minderverbrauch des JS beim 84er Carat im Vergleich zur KX-Stufe auch in 1 Woche locker hin ](*,) .

Der JS tut sich schwer, über 10 Liter zu konsumieren, selbst wenn er hart rangenommen wird. Beim KX tue ich mich schwer, den unter 15 Liter zu bekommen.

Btw... auf DEM Bild hier kann ich das schlecht erkennen :-k ... ich glaube da steht am Ende des Kennzeichens 11/03 oder so...

Bild
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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Roman
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von Roman »

H-Kennzeichen kostet 191,- € Steuern, KX mit Minikat kostet 161,- € Steuer, Ersparnis 30,- €.

30,- € sind z.Zt. ca. 20-22 Liter Kraftstoff.
Beim H als Alltagsauto könnte es gut sein, das das nicht funktioniert.
Viele Zulassungsstellen fordern bei H-Zulassung ein Alltagsauto, das nicht auf H zugelassen ist.
Damit wäre dein Plan mit dem Carat auf H und als Alltagsfahrzeug hinfällig.

Im Übrigen:
Wie schaffst du es, den KX auf 15 Liter zu bekommen?
Das schaffe ich bei meinem KX nur mit Dauervollgas.
Normal (viel Kurzstrecke) liege ich bei dem immer unter 10 Liter.

Grüße
Roman
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Manuel
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von Manuel »

Roman hat geschrieben:Wie schaffst du es, den KX auf 15 Liter zu bekommen?
Hallo Roman,

diese Diskussion führe ich mit Martin schon seit Jahren. Auch mit jahrelangem Wartungsstau und einer nicht zur Motor-Charakteristik passenden Fahrweise (ich hoffe, das hab ich jetzt halbwegs neutral ausgedrückt ;) ) bekäme ich das nicht hin.
Auf die konstruktiv bedingten Nachteile des KX (und die ganzen Gerüchte rund um das Thema) gehe ich jetzt nicht schon wieder ein, mit der Angelegenheithaben wir den Foren-Server schon oft genug vollgeschrieben.

Gruß
Manuel
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von onkel-howdy »

Manuel hat geschrieben:
VWSantana hat geschrieben:... möglicherweise aus Unkenntnis.
Genau SO ist es!
In der einschlägigen BUNDESverordnung (sprich: gilt für ALLE Bundesländer) steht ganz deutlich: "...Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind..."
Der Amtsschimmel wiehert nunmal tagesgenau! ;)

Dies betrifft allerdings nur die ZULASSUNG!
Das für die Zulassung notwendige Gutachten kann natürlich schon vorher erstellt werden (natürlich auch im Rahmen einer HU).
JEIN ;)

das ganze WAR durchaus richtig. ist heute aber anders. wobei diese ausnahme wohl auf keinen 32b oder 32er zutreffen wird. nämlich: bei reinrassigen rennsportautos die eben 30 jahre alt sind, aber halt erst in den 90er jahren zugelassen wurden. lt ez währe so ein wagen erst 2020 h fähig, obwohl er schon in den 80ern gebaut wurde. lässt sich hier nachweisen (anhand der fin und diversen rennsport geschichten) das der karren wirklich 30 jahre "alt" ist dann kann und darf man hier ein auge zudrücken...aber das is dann wirklich die einzige ausnahme. sonst wiegesagt: tag der erstzulassung.

ein gutachten im "vorraus" machen ist ja aber auch schon deshalb sinnfrei weil in der regel das gutachten 6 monate alt sein darf bei der ersten h zulassung.

@roman
dem finanzamt isses in der regel wumpe ob alltagswagen oder net....die versicherungen wollen das aber fast zu 100%.
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von WinfriedB »

Roman hat geschrieben: Beim H als Alltagsauto könnte es gut sein, das das nicht funktioniert.
Viele Zulassungsstellen fordern bei H-Zulassung ein Alltagsauto, das nicht auf H zugelassen ist.
Welche Zulassungsstellen sollen das sein, und mit welcher Begründung tun sie das? M.E. läßt sich das weder aus der STVZO noch aus den dazu verfaßten Richtlinien (die des Verkehrsministeriums, NICHT die der Prüforganisationen!) ableiten. Im übrigen ließe sich das schnell mit einer "Tageszulassung" eines anderen Wagens aus dem Familien-/Bekanntenkreis umgehen, wäre also weitgehend sinnfrei.

Mir ist im Rhein-Main-Gebiet mehr als ein (d.h. mehr als mein) Oldtimer bekannt, der auch als Alltagsauto genutzt wird.

Vielleicht wurde das verwechselt mit den Anforderungen praktisch aller Versicherungsfirmen, die beim Oldtimer-Tarif ein Alltagsauto fordern.
1982er Variant Automatik 63kW (einer von 89 - Stand 01/2012, staatl. anerkannter Oldtimer)
1954er Bismarck "Weltmeister Lohmann" (gepimpt)
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WinfriedB
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von WinfriedB »

hab dazu was gefunden, und zwar die Begründung für die Olditmerregelung nach 20 / 23 STVZO, worin es (sinngemäß) heißt, daß Oldtimer der Pflege des automobilen Kulturguts dienen sollen und daß eine Nutzung als Alltagsfahrzeug dieser Intention widerspricht.

Sind Fälle bekannt, wo dies tatsächlich zur Verweigerung der H-Zulassung geführt hat?
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Re: H-Kennzeichen je nach Bundesland

Beitrag von VWSantana »

WinfriedB hat geschrieben:hab dazu was gefunden, und zwar die Begründung für die Olditmerregelung nach 20 / 23 STVZO, worin es (sinngemäß) heißt, daß Oldtimer der Pflege des automobilen Kulturguts dienen sollen und daß eine Nutzung als Alltagsfahrzeug dieser Intention widerspricht.
Sind Fälle bekannt, wo dies tatsächlich zur Verweigerung der H-Zulassung geführt hat?
Diese Auslegung finde ich weit hergeholt und frage mich, ob die Zulassungsbehörde diesen Handlungsspielraum überhaupt hat ?!
Mir ist kein solcher Fall bekannt.
Bei Versicherungen ist diese Anforderung hingegen sehr bekannt, um besondere Oldi-Versicherungen zu bekommen.
Gruß, Klaus