Bzw. die einzelnen roten Fahrzeugscheine, wie bei mir im Kreis.OST hat geschrieben:Zum Ausweisen des Fahrzeugs gibt es ja das Fahrzeugscheinheft.
(Habe aber auch schon gehört, daß es Hefte geben soll.)
Grüße, Klaus
Bzw. die einzelnen roten Fahrzeugscheine, wie bei mir im Kreis.OST hat geschrieben:Zum Ausweisen des Fahrzeugs gibt es ja das Fahrzeugscheinheft.
Moin Christian,CAausG Rallye GLI hat geschrieben:nee, ganz so ist es nicht...in den Kreisen der historischen Rallyes wird das seit Februar erzählt.
Müsste man mal bei der Strassenverkehrsbehörde nachfragen.
Das ist falsch. Von Seiten der Zulassungsbehörden gibt es beim H im Gegensatz zur 07 keinerlei Nutzungseinschränkungen. Soweit ich weiß ist das auch einheitlich in ganz D so. Allerdings sehen die Versicherungen i.d.R. vor, dass das H-Fahrzeug nicht im Alltag genutzt wird. Deswegen gelten hier die bekannten Voraussetzungen wie Alltagsfahrzeug und geschlossene Unterstellmöglichkeit vorhanden oder oft auch begrenzte Jahresfahrleistung.WinfriedB hat geschrieben:Strenggenommen ist auch bei H-Kennzeichen der Alltagsgebrauch nicht zulässig. Hab aber noch nie gehört, daß wg. Alltagsfahrten mit H-Kennzeichen jemand wegen Steuerhinterziehung belangt wurde.
So muss das sein! Wenn das bis 2007 schon stichprobenartig gehandhabt worden wäre, hätte man sich die Verschärfung der Vorschriften sparen können, zumindest was diesen Bereich des Missbrauchs betrifft. Wenn ich allein an die ganzen orangenen oder gar gelben 07er-Kennzeichen denke, das würde sich richtig lohnen. Ordnungsamtsmitarbeiter z.B. sind wochentags oft genug unterwegs, da könnten Synergien wunderbar genutzt werden. Aber in D wird ja generell gerne nach dem Prinzip „Warum einfach, wenns auch kompliziert geht“ verfahren. Drunter zu leiden hatten dadurch die Falschen.Merlin6000 hat geschrieben: Kfz mit 07 wurde von Mitarbeiter der Zulassungsstelle am Parkplatz vom Supermarkt gesehen, Daten notiert und dann wurde der Halter aufgefordert sein Fahrtenbuch vorzulegen, dort war diese (weil unzulässige) Fahrt nicht vermerkt --> Schilder weg
Das gleiche als jemand morgens früh mit 07 an der Ampel (Weg zur Arbeit) stand, und der Polizist im Privatwagen auf dem Weg zur Dienststelle daneben, Nummer notiert, Fahrtenbuch überprüft, Schilder weg.....
Praktisch wird es sicher so gehandhabt. In der STVZO ist allerdings als Voraussetzung für das H-Kennzeichen (u.a.) genannt, daß das Fahrzeug der Pflege technischen Kulturgutes dient. Es gibt eine Begründung des Finanzministeriums (hat keine Gesetzeskraft), in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß Fahrzeuge, die im Alltag genutzt werden, diese Voraussetzung nicht erfüllen.Philip hat geschrieben:Das ist falsch. Von Seiten der Zulassungsbehörden gibt es beim H im Gegensatz zur 07 keinerlei Nutzungseinschränkungen. Soweit ich weiß ist das auch einheitlich in ganz D so.WinfriedB hat geschrieben:Strenggenommen ist auch bei H-Kennzeichen der Alltagsgebrauch nicht zulässig. Hab aber noch nie gehört, daß wg. Alltagsfahrten mit H-Kennzeichen jemand wegen Steuerhinterziehung belangt wurde.
Dann dürftest Du streng genommen auch nicht vom Passat Treffen zum Hotel fahren, geschweige denn noch unterwegs Pizza essen gehen, oder den Getränkevorrat für Unterwegs einkaufen. Da muß aber jetzt mal die Kirche im Dorf bleiben!Philip hat geschrieben:So muss das sein! Wenn das bis 2007 schon stichprobenartig gehandhabt worden wäre, hätte man sich die Verschärfung der Vorschriften sparen können, zumindest was diesen Bereich des Missbrauchs betrifft. Wenn ich allein an die ganzen orangenen oder gar gelben 07er-Kennzeichen denke, das würde sich richtig lohnen. Ordnungsamtsmitarbeiter z.B. sind wochentags oft genug unterwegs, da könnten Synergien wunderbar genutzt werden. Aber in D wird ja generell gerne nach dem Prinzip „Warum einfach, wenns auch kompliziert geht“ verfahren. Drunter zu leiden hatten dadurch die Falschen.Merlin6000 hat geschrieben: Kfz mit 07 wurde von Mitarbeiter der Zulassungsstelle am Parkplatz vom Supermarkt gesehen, Daten notiert und dann wurde der Halter aufgefordert sein Fahrtenbuch vorzulegen, dort war diese (weil unzulässige) Fahrt nicht vermerkt --> Schilder weg
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Gruß Philip
Bei mir steht z.B. für dieses Jahr im Fahrtenbuch des LX für den 6. Bis 9. Juni Passat-Treffen in Zella drin. Gesamtfahrtstrecke irgendwas um die 950 km. Es ist vollkommen klar, dass man, wenn man aus Anlass eines mehrtägigen Oldtimer- oder Clubtreffens weit reist, auch zu seiner Unterkunft fahren muss und mit Sicherheit auch mal an der Imbissbude, dem Supermarkt, der Apotheke usw. vorbeifährt. Man hat schließlich für diese paar Tage nur dieses eine Auto dabei und kann nicht mal gerade ein anderes holen.Tilman hat geschrieben: - Ich muss aber zugeben, dass ich vermutlich mit der 07 niemals in ferne Gegenden reisen würde, wenn ich nicht ganz genau belegen könnte, wofür ich dort bin und fahre.