07er prinzip

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VWSantana
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Re: 07er prinzip

Beitrag von VWSantana »

OST hat geschrieben:Zum Ausweisen des Fahrzeugs gibt es ja das Fahrzeugscheinheft.
Bzw. die einzelnen roten Fahrzeugscheine, wie bei mir im Kreis.
(Habe aber auch schon gehört, daß es Hefte geben soll.)

Grüße, Klaus
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Re: 07er prinzip

Beitrag von VWSantana »

CAausG Rallye GLI hat geschrieben:nee, ganz so ist es nicht... :-) in den Kreisen der historischen Rallyes wird das seit Februar erzählt.
Müsste man mal bei der Strassenverkehrsbehörde nachfragen.
Moin Christian,
davon habe ich auch noch nichts gelesen und gehört.
Gruß, Klaus
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Philip
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Re: 07er prinzip

Beitrag von Philip »

WinfriedB hat geschrieben:Strenggenommen ist auch bei H-Kennzeichen der Alltagsgebrauch nicht zulässig. Hab aber noch nie gehört, daß wg. Alltagsfahrten mit H-Kennzeichen jemand wegen Steuerhinterziehung belangt wurde.
Das ist falsch. Von Seiten der Zulassungsbehörden gibt es beim H im Gegensatz zur 07 keinerlei Nutzungseinschränkungen. Soweit ich weiß ist das auch einheitlich in ganz D so. Allerdings sehen die Versicherungen i.d.R. vor, dass das H-Fahrzeug nicht im Alltag genutzt wird. Deswegen gelten hier die bekannten Voraussetzungen wie Alltagsfahrzeug und geschlossene Unterstellmöglichkeit vorhanden oder oft auch begrenzte Jahresfahrleistung.
Merlin6000 hat geschrieben: Kfz mit 07 wurde von Mitarbeiter der Zulassungsstelle am Parkplatz vom Supermarkt gesehen, Daten notiert und dann wurde der Halter aufgefordert sein Fahrtenbuch vorzulegen, dort war diese (weil unzulässige) Fahrt nicht vermerkt --> Schilder weg

Das gleiche als jemand morgens früh mit 07 an der Ampel (Weg zur Arbeit) stand, und der Polizist im Privatwagen auf dem Weg zur Dienststelle daneben, Nummer notiert, Fahrtenbuch überprüft, Schilder weg.....
So muss das sein! Wenn das bis 2007 schon stichprobenartig gehandhabt worden wäre, hätte man sich die Verschärfung der Vorschriften sparen können, zumindest was diesen Bereich des Missbrauchs betrifft. Wenn ich allein an die ganzen orangenen oder gar gelben 07er-Kennzeichen denke, das würde sich richtig lohnen. Ordnungsamtsmitarbeiter z.B. sind wochentags oft genug unterwegs, da könnten Synergien wunderbar genutzt werden. Aber in D wird ja generell gerne nach dem Prinzip „Warum einfach, wenns auch kompliziert geht“ verfahren. Drunter zu leiden hatten dadurch die Falschen.

Gruß Philip
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Re: 07er prinzip

Beitrag von WinfriedB »

Philip hat geschrieben:
WinfriedB hat geschrieben:Strenggenommen ist auch bei H-Kennzeichen der Alltagsgebrauch nicht zulässig. Hab aber noch nie gehört, daß wg. Alltagsfahrten mit H-Kennzeichen jemand wegen Steuerhinterziehung belangt wurde.
Das ist falsch. Von Seiten der Zulassungsbehörden gibt es beim H im Gegensatz zur 07 keinerlei Nutzungseinschränkungen. Soweit ich weiß ist das auch einheitlich in ganz D so.
Praktisch wird es sicher so gehandhabt. In der STVZO ist allerdings als Voraussetzung für das H-Kennzeichen (u.a.) genannt, daß das Fahrzeug der Pflege technischen Kulturgutes dient. Es gibt eine Begründung des Finanzministeriums (hat keine Gesetzeskraft), in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß Fahrzeuge, die im Alltag genutzt werden, diese Voraussetzung nicht erfüllen.
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D-MARKs
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Re: 07er prinzip

Beitrag von D-MARKs »

Philip hat geschrieben:
Merlin6000 hat geschrieben: Kfz mit 07 wurde von Mitarbeiter der Zulassungsstelle am Parkplatz vom Supermarkt gesehen, Daten notiert und dann wurde der Halter aufgefordert sein Fahrtenbuch vorzulegen, dort war diese (weil unzulässige) Fahrt nicht vermerkt --> Schilder weg

.
So muss das sein! Wenn das bis 2007 schon stichprobenartig gehandhabt worden wäre, hätte man sich die Verschärfung der Vorschriften sparen können, zumindest was diesen Bereich des Missbrauchs betrifft. Wenn ich allein an die ganzen orangenen oder gar gelben 07er-Kennzeichen denke, das würde sich richtig lohnen. Ordnungsamtsmitarbeiter z.B. sind wochentags oft genug unterwegs, da könnten Synergien wunderbar genutzt werden. Aber in D wird ja generell gerne nach dem Prinzip „Warum einfach, wenns auch kompliziert geht“ verfahren. Drunter zu leiden hatten dadurch die Falschen.

Gruß Philip
Dann dürftest Du streng genommen auch nicht vom Passat Treffen zum Hotel fahren, geschweige denn noch unterwegs Pizza essen gehen, oder den Getränkevorrat für Unterwegs einkaufen. Da muß aber jetzt mal die Kirche im Dorf bleiben!

Ich kenne auch orangene Kennzeichen, die jahrelang tagtäglich zur Fahrt zur Arbeit genutzt wurden.
Auch Polizeikontrollen brachten jeweils nur einen Hinweis an den Halter. Die Polizei interessiert i.d.R. nur die Verkehrssicherheit - sollte ein Verdacht der Steuerhinterziehung auf Geheiß des Amtes überprüft werden, mag das anders aussehen.
Damit das Kennzeichen weggenommen wird (auch da kenne ich jemanden) muß schon besonders offensichtlicher Mißbrauch betrieben werden.
Eine "Schönwetterfahrt" zur Feststellung der Betriebsfähigkeit des Fahrzeugs (u.U. mit Halt am Supermarkt) ist dahingehend eher unbedenklich. Wenn ich z.B.meine K-Jetronic nur zu 1-2 Treffen im Jahr betreiben würde, wäre schon längst der Mengenteiler im Eimer.
Auch eine Klimaanlage sollte regelmäßig betrieben werden, ein Motor nach Tausch korrekt eingefahren werden, Rad -und Hauptbremszylinder gehen durch Stillstand kaputt, usw...
Wenn man mehrere Autos in einer Sammlung hat, müssen die auch regelmäßig bewegt werden, damit sie betriebssicher bleiben!

Gruß,
Dirk.
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Re: 07er prinzip

Beitrag von Tilman »

Was bin ich froh, dass die Polizei hier eher lächelt, wenn sie ein gepflegtes altes Auto mit 07er fahren sieht, und dass der Chef der Zulassungsstelle sich immer freut und nach den Autos fragt, wenn ich mal wieder dort bin! Mein (vernünftig geführtes) Fahrtenbuch wollte bisher nie jemand sehen. 07er wird bei Erfüllen der Voraussetzungen durch Antragsteller und Fahrzeug auch nach wie vor bewilligt, ich habe neulich erst nachgefragt.

- Ich muss aber zugeben, dass ich vermutlich mit der 07 niemals in ferne Gegenden reisen würde, wenn ich nicht ganz genau belegen könnte, wofür ich dort bin und fahre. Dafür scheint mir, auch und gerade nach den Schilderungen hier im Forum, die Polizei an anderer Stelle einfach zu interessiert daran, möglichst viele Halter einer 07 partout eines Vergehens zu überführen.

Grüße
Tilman
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Philip
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Re: 07er prinzip

Beitrag von Philip »

@ Dirk:
Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden. Vielleicht solltest Du einfach nochmal die Beispiele von „Merlin 6000“ lesen, die ich zitiert habe. Sie betrafen beide NICHT die Fälle, die Du hier nennst, sondern solche, bei denen die entsprechende Fahrt aus gutem Grund nicht im Fahrtenbuch stand. Ich erkläre den Unterschied mal genauer:

Beispiel Passat-Treffen: Wo Problem?
Tilman hat hier schon die Antwort gegeben:
Tilman hat geschrieben: - Ich muss aber zugeben, dass ich vermutlich mit der 07 niemals in ferne Gegenden reisen würde, wenn ich nicht ganz genau belegen könnte, wofür ich dort bin und fahre.
Bei mir steht z.B. für dieses Jahr im Fahrtenbuch des LX für den 6. Bis 9. Juni Passat-Treffen in Zella drin. Gesamtfahrtstrecke irgendwas um die 950 km. Es ist vollkommen klar, dass man, wenn man aus Anlass eines mehrtägigen Oldtimer- oder Clubtreffens weit reist, auch zu seiner Unterkunft fahren muss und mit Sicherheit auch mal an der Imbissbude, dem Supermarkt, der Apotheke usw. vorbeifährt. Man hat schließlich für diese paar Tage nur dieses eine Auto dabei und kann nicht mal gerade ein anderes holen.
Beispiel Schönwetterfahrten/Autosammlung:
Wem erzählst Du das? Auf meine 07 laufen mittlerweile 9 Oldtimer, dabei auch einer mit K-Jetronic. „Bewegungsfahrten“, wie ich sie in den Fahrtenbucheinträgen nenne, halte ich angesichts dessen nicht nur für absolut legitim, sondern notwendig. Ich hätte mit Sicherheit auch kein Problem damit, diese Fahrten auf Nachfrage zu rechtfertigen.

Zur „Offensichtlichkeit“ des Missbrauchs:
Meiner Meinung nach gibt es drei Arten von Missbrauch der 07er Nummer: die Nutzung für Alltagsfahrzeuge bzw. -fahrten wie bereits angesprochen, die Nutzung für extrem umgebaute, gem. § 23 StVZO nicht mehr als historisch anzusehende Fahrzeuge (klassisches Beispiel: der Golf 1, der nach der im Originalzustand erfolgten H-Abnahme zur technischen und optischen Bastelbude à la Wörthersee umgebaut wird, denn eine Nachprüfung der Voraussetzungen gibt es ja nicht) und die Nutzung für Fahrzeuge, deren Verkehrssicherheit gem. § 29 StVZO (z.B. Bremsen am Ende) nicht gegeben ist, d.h. bei denen die Bedingung „Besitzer ist für den vorschriftsmäßigen Zustand selbst verantwortlich“ nicht (mehr) erfüllt ist. Welcher dieser 3 Fälle ist wohl für einen Polizisten oder einen Beamten vom Ordnungsamt/der Zulassungsstelle, der z.B. Montagmorgen am Supermarkt oder im Stadtverkehr an der Ampel einen 07er-Kandidaten sieht, am offensichtlichsten? Hier schließt sich der Kreis und wir sind wieder bei den Beispielen von „Merlin 6000“...
Aber wie oben schon beschrieben, wird das ja in den seltensten Fällen so gehandhabt. Die Polizei weiß durchaus eine 07er- nicht von einer 06er Nummer zu unterscheiden (habe ich selbst erlebt!) und der Missbrauch derer, die in der Gesamtheit 2007 für die Verschärfung der Kriterien gesorgt haben, geht dank Bestandsschutz munter weiter.

Und damit soll dieser Exkurs ins „Was wäre wenn“ wieder beendet sein. :bye:
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Re: 07er prinzip

Beitrag von D-MARKs »

Da zeigt sich gleich der nächste Unterschied: Dokumentation der Fahrtstrecke.

In meinem durch den Landkreis ausgehänditen Fahrtenbuch gibt es kein Feld für "gefahrene Kilometer".
Da gibt es nur laufende Nummer, Datum, Hersteller, Fgst.Nr., Start und Ziel ( schreibe immer Heimatort /Ziel /Heimatort ), Art der Veranstaltung.

Gruß,
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Re: 07er prinzip

Beitrag von Grubär »

Also bei uns ( Mittelfranken , Bayern und Oberpfalz ) gibt es noch die 07er Nummer.
War klar dass was geändert wird, bzw bald denk ich, da sehr viel Unfug leider auch getrieben wird.....
H-Abnahme muss ich ein alltagsfahrzeug vorweisen können und hab dann meine ca 8000 km im Jahr frei.
Darf aber trotzdem in die Arbeit und einkaufen fahren ( was natürlich als Liebhaber wohl weniger in Frage kommt).
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WinfriedB
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Re: 07er prinzip

Beitrag von WinfriedB »

Also hier in Ffm hat mich bei der H-Zulassung keiner nach Alltagsfahrzeug, km-Leistung o.ä. gefragt. Nur der GTÜ-Prüfer meinte, ich würde doch jetzt, wo die Karre Oldtimer ist, sicher noch weniger fahren als bisher - habe ihm nicht widersprochen.
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